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DGB

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der größte Gewerkschaftsdachverband Deutschlands. Er bündelt die Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften und vertritt diese gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der DGB führt selbst keine Tarifverhandlungen, sondern koordiniert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsgewerkschaften und vertritt gemeinsame gewerkschaftliche Positionen.

Der DGB setzt sich für soziale Gerechtigkeit, faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung, Demokratie, Gleichstellung, gute Bildung sowie den Schutz der Beschäftigten ein. Er nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, beteiligt sich an gesellschaftlichen Debatten und unterstützt seine Mitgliedsgewerkschaften bei gemeinsamen politischen und organisatorischen Aufgaben.

Zu den Mitgliedsgewerkschaften gehören unter anderem die IG Metall, ver.di, IG BCE, IG BAU, EVG, GEW, NGG und GdP.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziele des DGB

Der DGB verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • gute Arbeitsbedingungen fördern
  • soziale Gerechtigkeit stärken
  • Mitbestimmung ausbauen
  • Tarifautonomie schützen
  • Demokratie fördern
  • Gleichstellung unterstützen
  • Arbeitnehmerrechte stärken
  • Solidarität fördern
  • Bildung und Qualifizierung unterstützen
  • gesellschaftspolitische Interessen vertreten

Aufgaben des DGB

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:

  • Interessenvertretung gegenüber Politik
  • Koordination der Mitgliedsgewerkschaften
  • Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • politische Kampagnen
  • Bildungsarbeit
  • Forschung und Analysen
  • Beratung der Mitgliedsgewerkschaften
  • internationale Zusammenarbeit

Bedeutung des DGB

Der DGB beantwortet unter anderem folgende Fragen:

Wer vertritt die gemeinsamen Interessen der DGB-Gewerkschaften?
Welche Aufgaben hat ein Gewerkschaftsdachverband?
Wer nimmt Einfluss auf arbeits- und sozialpolitische Gesetzgebung?
Welche Gewerkschaften gehören zum DGB?

Der DGB verbindet die Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften und stärkt deren gemeinsame Stimme gegenüber Politik und Gesellschaft.


Grundprinzip

Mitgliedsgewerkschaften bündeln

⬇️

Gemeinsame Positionen entwickeln

⬇️

Politische Interessen vertreten

⬇️

Arbeitnehmerrechte stärken

⬇️

Solidarität fördern


Organisation des DGB

Der DGB ist demokratisch aufgebaut und gliedert sich in Bundes-, Bezirks- und Regionalstrukturen.

Die Organisationsstruktur umfasst insbesondere:

  • Bundeskongress (höchstes Beschlussorgan)
  • Bundesvorstand
  • Bezirke
  • Kreis- und Stadtverbände
  • Regionsgeschäftsstellen
  • DGB-Jugend
  • DGB-Frauen
  • Ausschüsse
  • Arbeitskreise
  • ehrenamtliche Gremien

Der DGB koordiniert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsgewerkschaften, greift jedoch nicht in deren eigenständige Tarifpolitik oder Organisation ein.


Mitgliedsgewerkschaften

Der DGB besteht derzeit aus folgenden Mitgliedsgewerkschaften:

Jede Mitgliedsgewerkschaft organisiert eigenständig bestimmte Branchen oder Berufsgruppen.

Der DGB übernimmt die gemeinsame politische und gesellschaftliche Interessenvertretung.


Aufgaben gegenüber Politik und Gesellschaft

Der DGB engagiert sich insbesondere für:

  • Arbeitsmarktpolitik
  • Sozialpolitik
  • Rentenpolitik
  • Steuerpolitik
  • Bildungs- und Ausbildungspolitik
  • Wirtschafts- und Industriepolitik
  • Europäische Sozialpolitik
  • Demokratie und Menschenrechte
  • Gleichstellung
  • Klimaschutz und sozial gerechte Transformation

Er bringt die Interessen der Beschäftigten in Gesetzgebungsverfahren, politischen Diskussionen und öffentlichen Debatten ein.


Tarifpolitik

Der DGB selbst schließt keine Tarifverträge ab.

Die Tarifpolitik wird von den jeweiligen Mitgliedsgewerkschaften durchgeführt.

Der DGB unterstützt diese unter anderem durch:

  • politische Interessenvertretung
  • gemeinsame Kampagnen
  • wissenschaftliche Analysen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordination gemeinsamer Positionen
  • Erfahrungsaustausch

Die Tarifautonomie bleibt dabei Aufgabe der einzelnen Gewerkschaften.


Bildungsarbeit

Der DGB engagiert sich intensiv im Bereich der gewerkschaftlichen Bildung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Seminare
  • Schulungen
  • politische Bildung
  • Demokratiebildung
  • Jugendbildung
  • Qualifizierung ehrenamtlicher Funktionsträger
  • Veröffentlichungen
  • Informationsmaterialien

Die Bildungsarbeit unterstützt Betriebsräte, Personalräte, Vertrauensleute und Mitglieder gleichermaßen.


Bedeutung für Beschäftigte

Der DGB unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:

  • politische Interessenvertretung
  • Einsatz für bessere Gesetze
  • Schutz der Tarifautonomie
  • Förderung der Mitbestimmung
  • Unterstützung seiner Mitgliedsgewerkschaften
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Demokratieförderung

Auch Beschäftigte, die nicht unmittelbar Kontakt zum DGB haben, profitieren häufig von seinen politischen Aktivitäten.


Bedeutung für Betriebsräte und Personalräte

Der DGB unterstützt Betriebs- und Personalräte insbesondere durch:

  • Bildungsangebote
  • Fachinformationen
  • politische Interessenvertretung
  • Unterstützung der Mitbestimmung
  • Forschung und Analysen
  • Vernetzung
  • Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgewerkschaften

Die praktische Betreuung erfolgt überwiegend durch die jeweils zuständige Mitgliedsgewerkschaft.


Bedeutung für Vertrauensleute

Der DGB besitzt selbst keine flächendeckende betriebliche Vertrauensleuteorganisation. Vertrauensleute gehören grundsätzlich den jeweiligen Mitgliedsgewerkschaften (z. B. IG Metall, ver.di, IG BCE, IG BAU, NGG, GEW, EVG oder GdP) an.

Für Vertrauensleute ist der DGB dennoch von großer Bedeutung, weil er

  • gemeinsame gewerkschaftliche Positionen entwickelt,
  • politische Kampagnen koordiniert,
  • Bildungsmaterialien bereitstellt,
  • demokratische Werte vermittelt,
  • gewerkschaftliche Zusammenarbeit fördert,
  • gesellschaftspolitische Themen aufgreift,
  • die Mitgliedsgewerkschaften unterstützt,
  • gemeinsame Aktionen organisiert,
  • den Erfahrungsaustausch zwischen Gewerkschaften fördert,
  • die Interessen aller Beschäftigten auf politischer Ebene vertritt.

Vertrauensleute profitieren dadurch indirekt von der politischen, organisatorischen und bildungspolitischen Arbeit des DGB.


Typische Fehler

  • den DGB mit einer Einzelgewerkschaft verwechseln
  • annehmen, der DGB führe Tarifverhandlungen
  • glauben, der DGB sei für alle betrieblichen Fragen zuständig
  • Mitgliedschaft im DGB mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft gleichsetzen
  • Aufgaben von DGB und Mitgliedsgewerkschaften nicht unterscheiden
  • politische Interessenvertretung und Tarifpolitik vermischen

Der DGB ist Dachverband und politische Interessenvertretung – die praktische Tarif- und Betriebsarbeit leisten die Mitgliedsgewerkschaften.


Typische Fehler von Beschäftigten

  • nicht wissen, welche Gewerkschaft für ihre Branche zuständig ist
  • den DGB für Tarifabschlüsse verantwortlich machen
  • die politische Bedeutung des DGB unterschätzen
  • Bildungsangebote des DGB nicht nutzen
  • sich nicht an gewerkschaftlichen Aktionen beteiligen
  • DGB und Betriebsrat miteinander verwechseln
  • annehmen, alle Gewerkschaften Deutschlands gehörten automatisch zum DGB

Ein gutes Verständnis der unterschiedlichen Aufgaben erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten, Gewerkschaften und Interessenvertretungen.


Praxisbeispiel

Die Bundesregierung plant Änderungen im Arbeitszeitrecht. Der DGB analysiert den Gesetzentwurf gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften und entwickelt gemeinsame Positionen. Anschließend bringt er diese in Anhörungen des Bundestages ein und informiert die Öffentlichkeit über die möglichen Auswirkungen für Beschäftigte. Parallel unterstützen die Mitgliedsgewerkschaften ihre Betriebsräte und Vertrauensleute dabei, die geplanten Änderungen in den Betrieben zu erläutern und Rückmeldungen aus der Praxis an den DGB weiterzugeben.


Verhältnis zu anderen Vorschriften

|Vorschrift|Inhalt|

|---|---|

|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|

|TVG|Tarifautonomie und Tarifverträge der Mitgliedsgewerkschaften|

|BetrVG|Mitbestimmung und betriebliche Interessenvertretung|

|BPersVG|Mitbestimmung im öffentlichen Dienst|

|Grundgesetz|Demokratische und soziale Grundordnung als Rahmen gewerkschaftlicher Tätigkeit|


Merksatz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der Dachverband seiner Mitgliedsgewerkschaften. Er führt keine Tarifverhandlungen, sondern bündelt gemeinsame Interessen, vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft und stärkt die Zusammenarbeit der Gewerkschaften.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist die gemeinsame Stimme seiner Mitgliedsgewerkschaften gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er gestaltet arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitische Debatten mit, setzt sich für starke Arbeitnehmerrechte, Tarifautonomie und Mitbestimmung ein und unterstützt seine Mitgliedsgewerkschaften durch Bildungsarbeit, Forschung und politische Interessenvertretung. Für Betriebsräte, Personalräte und Vertrauensleute bildet der DGB einen wichtigen organisatorischen und politischen Rahmen, während die konkrete betriebliche und tarifliche Arbeit durch die jeweiligen Einzelgewerkschaften erfolgt.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.