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Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Kurzbeschreibung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Interessenvertretung der Beschäftigten bei Polizei, Bundespolizei, Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei sowie weiterer Sicherheitsbehörden in Deutschland. Sie ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vertritt sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamtinnen und Beamte.

Die GdP setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Bezahlung, moderne Ausstattung, Gesundheitsschutz, demokratische Werte und eine leistungsfähige öffentliche Sicherheit ein. Darüber hinaus beteiligt sie sich an Tarifverhandlungen, Personalratsarbeit und politischen Diskussionen rund um die innere Sicherheit.

Mit bundesweiten Landesbezirken und zahlreichen Kreis- und Bezirksgruppen ist die GdP in allen Bundesländern vertreten.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziele der GdP

Die GdP verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • angemessene Bezahlung
  • sichere Arbeitsplätze
  • moderne Arbeitsmittel
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Mitbestimmung stärken
  • Personalvertretung unterstützen
  • demokratische Werte fördern
  • berufliche Weiterbildung
  • Solidarität innerhalb der Polizei stärken

Aufgaben der GdP

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:

  • Tarifverhandlungen führen
  • Mitglieder beraten
  • Rechtsschutz gewähren
  • Personalräte unterstützen
  • politische Interessen vertreten
  • Fortbildungen anbieten
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten
  • Mitglieder gewinnen
  • Beschäftigte informieren

Bedeutung der GdP

Die GdP beantwortet unter anderem folgende Fragen:

Wer vertritt die Interessen der Polizeibeschäftigten?
Wer führt Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte der Polizei?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Welche Rolle spielt die GdP im öffentlichen Dienst?

Die GdP verbindet tarifpolitische Arbeit, Personalvertretung und politische Interessenvertretung zu einer umfassenden Unterstützung ihrer Mitglieder.


Grundprinzip

Beschäftigte vertreten

⬇️

Interessen bündeln

⬇️

Tarif- und Personalvertretung stärken

⬇️

Arbeitsbedingungen verbessern

⬇️

Solidarität fördern


Organisation der GdP

Die GdP ist bundesweit organisiert.

Ihre Struktur umfasst insbesondere:

  • Bundesvorstand
  • Bundesbezirke
  • Landesbezirke
  • Bezirke
  • Kreisgruppen
  • Ortsgruppen
  • Fachgruppen
  • Jugendorganisation (Junge Gruppe)

Diese dezentrale Organisation ermöglicht eine Interessenvertretung auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene.


Mitglieder der GdP

Die GdP vertritt insbesondere:

  • Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
  • Tarifbeschäftigte der Polizei
  • Beschäftigte der Bundespolizei
  • Beschäftigte der Bereitschaftspolizei
  • Beschäftigte der Kriminalpolizei
  • Verwaltungsbeschäftigte
  • Auszubildende
  • Studierende an Polizeihochschulen
  • Versorgungsempfänger

Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten im polizeilichen Bereich offen, soweit die jeweiligen Satzungsregelungen erfüllt sind.


Tarifpolitik

Die GdP beteiligt sich insbesondere an:

  • Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes
  • Einkommensrunden
  • Arbeitszeitregelungen
  • Zulagenregelungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Modernisierung der Arbeitsbedingungen
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Tarifbeschäftigte werden dabei im Rahmen der Tarifpolitik vertreten, während für Beamtinnen und Beamte andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten.


Personalvertretung

Im öffentlichen Dienst erfolgt die Interessenvertretung regelmäßig durch Personalräte.

Die GdP unterstützt insbesondere:

  • Personalratswahlen
  • Personalratsarbeit
  • Mitbestimmung
  • Mitwirkung
  • Beteiligungsverfahren
  • Schulungen
  • Beratung der Personalvertretungen

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen.


Leistungen für Mitglieder

Je nach Satzung und Leistungsangebot gehören unter anderem dazu:

  • Rechtsschutz
  • Rechtsberatung
  • Tarifberatung
  • Schulungen
  • Seminare
  • Fachinformationen
  • Mitgliederzeitschriften
  • Unfallunterstützung nach den jeweiligen Regelungen
  • Netzwerk innerhalb der Organisation
  • Interessenvertretung gegenüber Politik und Arbeitgebern

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils geltenden Satzungen und Richtlinien der GdP.


Bedeutung für Beschäftigte

Die GdP unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:

  • Vertretung ihrer beruflichen Interessen
  • Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Konflikten
  • Tarifpolitik
  • Fortbildungsangebote
  • Information über aktuelle Entwicklungen
  • Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft

Sie stärkt die gemeinsame Interessenvertretung der Beschäftigten im Polizeibereich.


Bedeutung für Personalräte

Die GdP unterstützt Personalräte insbesondere durch:

  • Schulungen
  • rechtliche Beratung
  • Erfahrungsaustausch
  • Unterstützung bei Wahlen
  • Fachinformationen
  • Vernetzung
  • Begleitung tariflicher und personalvertretungsrechtlicher Themen

Die Zusammenarbeit zwischen GdP und Personalräten trägt zu einer wirksamen Interessenvertretung im öffentlichen Dienst bei.


Bedeutung für Vertrauensleute

Auch wenn die klassische Vertrauensleutearbeit vor allem in Industriegewerkschaften verbreitet ist, verfügt die GdP ebenfalls über ehrenamtliche Mitglieder, Ansprechpartner und gewerkschaftlich Aktive in den Dienststellen.

Diese können insbesondere:

  • Beschäftigte beraten
  • neue Mitglieder gewinnen
  • Informationen der GdP weitergeben
  • Kolleginnen und Kollegen unterstützen
  • Probleme aus den Dienststellen aufnehmen
  • Personalräte unterstützen
  • Schulungen vermitteln
  • Aktionen und Kampagnen begleiten
  • den Austausch zwischen Mitgliedern fördern
  • Solidarität innerhalb der Dienststelle stärken

Sie bilden die Verbindung zwischen den Mitgliedern und den hauptamtlichen Strukturen der GdP.


Typische Fehler

  • GdP mit einer Berufsvereinigung verwechseln
  • Tarifbeschäftigte und Beamte gleich behandeln, obwohl unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten
  • Personalrat und Gewerkschaft miteinander verwechseln
  • Mitbestimmung und Tarifpolitik nicht unterscheiden
  • ausschließlich Tarifpolitik als Aufgabe der GdP ansehen
  • Informationsangebote der Gewerkschaft nicht nutzen
  • Schulungsangebote nicht wahrnehmen

Die GdP vereint tarifpolitische, personalvertretungsrechtliche und berufspolitische Aufgaben.


Typische Fehler von Beschäftigten

  • erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
  • Leistungen der Mitgliedschaft nicht kennen
  • Personalrat und Gewerkschaft verwechseln
  • Beratungsmöglichkeiten nicht nutzen
  • Tarifverhandlungen nicht verfolgen
  • eigene Beteiligungsmöglichkeiten unterschätzen
  • Informationen nur aus Medien statt aus der Gewerkschaft beziehen

Eine aktive Mitgliedschaft ermöglicht frühzeitige Information, Beratung und Mitgestaltung.


Praxisbeispiel

Nach der Einführung eines neuen Schichtmodells bestehen bei vielen Beschäftigten Unsicherheiten über Arbeitszeiten und Ausgleichsregelungen. Die GdP informiert ihre Mitglieder in einer Informationsveranstaltung über die rechtlichen Grundlagen, unterstützt den Personalrat bei Gesprächen mit der Dienststellenleitung und sammelt Rückmeldungen aus den einzelnen Dienststellen. Durch die enge Zusammenarbeit können zahlreiche offene Fragen geklärt und Verbesserungen bei der Dienstplangestaltung erreicht werden.


Verhältnis zu anderen Vorschriften

|Vorschrift|Inhalt|

|---|---|

|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|

|TVG|Rechtliche Grundlage für Tarifverträge|

|BPersVG|Mitbestimmung und Personalvertretung im Bundesdienst|

|Landespersonalvertretungsgesetze|Personalvertretung in den Ländern|

|Beamtenstatusgesetz|Grundlagen des Beamtenrechts|


Merksatz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die beruflichen, tariflichen und dienstrechtlichen Interessen der Beschäftigten im Polizeibereich. Sie verbindet Tarifpolitik, Personalvertretung, Rechtsschutz und berufspolitische Arbeit und ist als Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes Teil der deutschen Gewerkschaftsbewegung.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die Gewerkschaft der Polizei ist die größte Interessenvertretung für Polizeibeschäftigte in Deutschland und verbindet tarifpolitische, dienstrechtliche und berufspolitische Aufgaben. Sie unterstützt ihre Mitglieder durch Beratung, Rechtsschutz, Schulungen und die Vertretung ihrer Interessen gegenüber Politik und Arbeitgebern. Durch ihre Arbeit in Tarifverhandlungen, der Personalvertretung und der berufspolitischen Interessenvertretung trägt die GdP maßgeblich zur Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen im Polizeibereich bei und stärkt die Mitbestimmung sowie die Solidarität innerhalb des öffentlichen Dienstes.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.