Gewerkschaft
Kurzbeschreibung
Eine Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen gegenüber Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und der Politik.
Gewerkschaften sind zentrale Akteure der Tarifautonomie und spielen eine wesentliche Rolle im deutschen Arbeitsrecht.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund
Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht.
Rechtsgrundlage:
- Art. 9 Abs. 3 GG
Verknüpfungen:
Ziel von Gewerkschaften
Gewerkschaften verfolgen insbesondere das Ziel:
- bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen
- höhere Entgelte durchzusetzen
- Arbeitsplätze zu sichern
- Arbeitnehmerrechte zu stärken
- Mitbestimmung auszubauen
- soziale Gerechtigkeit zu fördern
Aufgaben von Gewerkschaften
Tarifpolitik
- Abschluss von Tarifverträgen
- Entgeltverhandlungen
- Arbeitszeitregelungen
- Sonderzahlungen
- Altersvorsorge
Rechtsschutz
- arbeitsrechtliche Beratung
- Unterstützung bei Kündigungen
- Vertretung vor Arbeitsgerichten
Interessenvertretung
- politische Einflussnahme
- Gesetzesinitiativen begleiten
- Arbeitnehmerinteressen vertreten
Bildung
- Seminare und Schulungen
- Qualifizierung von Betriebsräten
- Weiterbildung von Mitgliedern
Tarifautonomie
Die Tarifautonomie bedeutet:
- Staat greift grundsätzlich nicht in Tarifverhandlungen ein
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln Tarifverträge eigenständig aus
- Tarifverträge gelten unmittelbar für Tarifgebundene
Verknüpfungen:
- TVG
- Tarifvertrag
- Tarifbindung
Gewerkschaften in Deutschland
Bekannte Gewerkschaften sind:
- :contentReference[oaicite:0]{index=0}
- :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- :contentReference[oaicite:4]{index=4}
- :contentReference[oaicite:5]{index=5}
Mitgliedschaft
Mitglieder erhalten häufig:
- Rechtsschutz
- Tarifinformationen
- Streikunterstützung
- Bildungsangebote
- Beratung
- Mitwirkungsmöglichkeiten
Streikrecht
Gewerkschaften können zur Durchsetzung tariflicher Forderungen:
- Warnstreiks organisieren
- Streiks durchführen
- Tarifauseinandersetzungen führen
Voraussetzungen:
- tariflich regelbares Ziel
- Gewerkschaft als Träger des Streiks
- Beachtung der Friedenspflicht
Verknüpfungen:
- Arbeitskampf
- Streik
- Aussperrung
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Schutz durch die Koalitionsfreiheit
- Teilnahme an Gewerkschaftsaktivitäten
- Teilnahme an rechtmäßigen Streiks
- Schutz vor Benachteiligung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Koalitionsfreiheit respektieren
- Gewerkschaftsmitglieder gleichbehandeln
- Tarifverträge anwenden (bei Tarifbindung)
- rechtmäßige Gewerkschaftsarbeit dulden
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Betriebsrat und Gewerkschaft sind rechtlich unterschiedliche Institutionen, arbeiten jedoch häufig eng zusammen.
Der Betriebsrat profitiert oft von:
- rechtlicher Unterstützung
- Schulungen
- tarifpolitischer Expertise
- Beratung bei Konflikten
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- Tarifverträge eingehalten werden
- Arbeitnehmerrechte geschützt werden
- Gewerkschaftsarbeit nicht behindert wird
- Beschäftigte informiert werden
- Mitbestimmung gestärkt wird
Rechtsgrundlagen:
- BetrVG
- TVG
- Mitbestimmung
- Tarifvertrag
Typische Anwendungsfälle
- Tarifverhandlungen
- Streiks
- Warnstreiks
- Tarifabschluss
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeitverkürzungen
- Betriebsänderungen
- Kündigungsschutzverfahren
Verbindung zur Gesetzespyramide
Gewerkschaften wirken insbesondere auf der Ebene der Tarifverträge.
Einfluss auf:
1. EU-Recht
2. Grundgesetz
3. Gesetze
4. Tarifvertrag
6. Arbeitsvertrag
Tarifverträge, die durch Gewerkschaften ausgehandelt werden, stehen in der Normenhierarchie grundsätzlich über Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
Wichtige Stichworte
- Tarifpolitik
- Tarifvertrag
- Tarifautonomie
- Tarifbindung
- IG Metall
- Mitbestimmung
- Arbeitskampf
- Streik
- Warnstreik
- Koalitionsfreiheit
- Betriebsrat
- Arbeitnehmervertretung