Koalitionsfreiheit
Kurzbeschreibung
Die Koalitionsfreiheit ist das Grundrecht, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Vereinigungen (Koalitionen) zusammenzuschließen oder ihnen fernzubleiben.
Sie schützt insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Systematischer Kontext
Die Koalitionsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht des Arbeitsrechts und bildet die Grundlage der Tarifautonomie.
Verknüpfungen:
- Grundgesetz
- Wissensbereiche/Tarifrecht/Gewerkschaft
- Arbeitgeberverband
- Tarifpolitik
- Tarifautonomie
- Arbeitskampfrecht
Verfassungsrechtliche Grundlage
Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG)
Er garantiert:
- das Recht, Gewerkschaften zu bilden
- das Recht, Arbeitgeberverbände zu bilden
- das Recht, diesen Organisationen beizutreten oder fernzubleiben
- Schutz vor staatlichen Eingriffen
Schutzbereich der Koalitionsfreiheit
1. Individuelle Koalitionsfreiheit
- Beitritt zu Gewerkschaften
- Austritt aus Gewerkschaften
- negative Koalitionsfreiheit (Nichtbeitritt)
2. Kollektive Koalitionsfreiheit
- Tarifverhandlungen
- Streikrecht
- Abschluss von Tarifverträgen
- Organisation von Arbeitgeberverbänden
Bedeutung für das Arbeitsrecht
Die Koalitionsfreiheit ist Grundlage für:
- Tarifautonomie
- Tarifverträge
- Arbeitskampfmaßnahmen
- Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Verbindung zur Tarifautonomie
Aus der Koalitionsfreiheit folgt die Tarifautonomie.
Das bedeutet:
- Staat greift nicht in Tarifverhandlungen ein
- Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln Arbeitsbedingungen eigenständig
- Tarifverträge haben normative Wirkung
Verknüpfung:
- Tarifvertrag
Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit
Die Koalitionsfreiheit schützt auch:
- Streikrecht von Gewerkschaften
- Aussperrung von Arbeitgebern
- Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung tariflicher Ziele
Verknüpfung:
Grenzen der Koalitionsfreiheit
Die Freiheit ist nicht schrankenlos:
- Schutz anderer Grundrechte
- Friedenspflicht während Tarifbindung
- Verhältnismäßigkeit bei Arbeitskämpfen
- gesetzliche Rahmenbedingungen
Rolle im Arbeitsschutz- und Arbeitsrechtssystem
Die Koalitionsfreiheit wirkt als Fundament für:
- kollektive Regelungen im Arbeitsrecht
- betriebliche Mitbestimmung
- soziale Ausgleichssysteme
Verknüpfung:
Praxisbeispiele
- Gründung einer Gewerkschaft im Betrieb
- Tarifverhandlungen zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband
- Streik für bessere Arbeitsbedingungen
- Abschluss eines Tarifvertrags
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die Koalitionsfreiheit steht sehr hoch in der Normenhierarchie:
1. Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG)
2. EU-Grundrechtecharta (indirekte Wirkung)
3. Tarifvertragsgesetz (TVG)
4. Tarifverträge
5. Betriebsvereinbarungen