EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
Kurzbeschreibung
Die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) ist eine deutsche Gewerkschaft des Verkehrs- und Mobilitätssektors. Sie vertritt die Interessen von Beschäftigten insbesondere im Eisenbahnverkehr, öffentlichen Personennahverkehr, Busverkehr, Schienengüterverkehr sowie in weiteren Verkehrs- und Dienstleistungsunternehmen.
Die EVG setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Entgelte, sichere Arbeitsplätze, Qualifizierung sowie die Mitbestimmung der Beschäftigten ein. Sie schließt Tarifverträge ab, unterstützt Betriebsräte und Vertrauensleute und bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Rechtsschutz sowie zahlreiche Bildungsangebote.
Grundlagen
Wichtige Rechtsgrundlagen:
- Art. 9 Abs. 3 GG – Koalitionsfreiheit
- TVG – Tarifvertragsgesetz
- BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz
- Mitbestimmung
- Tarifautonomie
Ziele der EVG
Die EVG verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- bessere Arbeitsbedingungen
- faire Entgelte
- sichere Arbeitsplätze
- gute Arbeitszeiten
- Gesundheitsschutz
- Qualifizierung
- Mitbestimmung stärken
- soziale Gerechtigkeit
- nachhaltige Mobilität fördern
Aufgaben der EVG
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Tarifverhandlungen führen
- Tarifverträge abschließen
- Mitglieder beraten
- Rechtsschutz gewähren
- Betriebsräte unterstützen
- Vertrauensleute ausbilden
- Arbeitskämpfe organisieren
- politische Interessenvertretung
- Bildungsangebote bereitstellen
Organisationsbereiche
Die EVG organisiert Beschäftigte unter anderem aus:
- Eisenbahnverkehr
- Schienengüterverkehr
- Personenverkehr
- Busverkehr
- Nahverkehr
- Logistik
- Infrastruktur
- Serviceunternehmen
- Bahntechnik
- Werkstätten
Tarifpolitik
Ein Schwerpunkt der EVG ist die Tarifpolitik.
Typische Tarifthemen:
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeit
- Schichtarbeit
- Zulagen
- Urlaub
- Altersvorsorge
- Beschäftigungssicherung
- mobiles Arbeiten
- Qualifizierung
Betriebsräte
Die EVG unterstützt Betriebsräte unter anderem durch:
- Schulungen
- Rechtsberatung
- Tarifinformationen
- Fachliteratur
- Mustervereinbarungen
- Erfahrungsaustausch
- Unterstützung bei Verhandlungen
Vertrauensleute
Vertrauensleute bilden die Verbindung zwischen Gewerkschaft und Beschäftigten.
Sie übernehmen beispielsweise:
- Mitgliederbetreuung
- Informationsweitergabe
- Gespräche mit Beschäftigten
- Unterstützung des Betriebsrats
- Organisation betrieblicher Aktionen
- Mitgliedergewinnung
Mitbestimmung
Die EVG setzt sich ein für:
- starke Betriebsräte
- aktive Mitbestimmung
- gute Betriebsvereinbarungen
- Beteiligung der Beschäftigten
- demokratische Entscheidungen im Betrieb
Bildung
Die EVG bietet umfangreiche Bildungsangebote an.
Themen sind unter anderem:
- Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifrecht
- Arbeitsschutz
- Kommunikation
- Digitalisierung
- Verhandlungstechniken
- Organizing
- Führung
- Wirtschaft
Digitalisierung
Die EVG beschäftigt sich intensiv mit:
- Künstlicher Intelligenz
- Digitalisierung der Arbeitswelt
- Automatisierung
- Datenschutz
- mobiler Arbeit
- digitaler Qualifizierung
Ziel ist eine sozial gerechte Gestaltung des digitalen Wandels.
Zusammenarbeit
Die EVG arbeitet eng zusammen mit:
- Betriebsräten
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Schwerbehindertenvertretungen
- Vertrauensleuten
- Tarifkommissionen
- internationalen Gewerkschaften
Bedeutung für Beschäftigte
Mitglieder erhalten unter anderem:
- tarifliche Leistungen
- Rechtsberatung
- Rechtsschutz
- Bildungsangebote
- Unterstützung im Arbeitsleben
- Interessenvertretung
- Streikunterstützung
- Informationen zu Tarifverträgen
Bedeutung für Betriebsräte
Für Betriebsräte bietet die EVG:
- juristische Unterstützung
- Schulungen
- Fachinformationen
- Beratung bei Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung in Einigungsstellen
- Hilfe bei Mitbestimmungsfragen
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute sind das Bindeglied zwischen Gewerkschaft und Belegschaft.
Sie können:
- Mitglieder beraten
- Informationen weitergeben
- Tarifbewegungen unterstützen
- Aktionen organisieren
- neue Mitglieder gewinnen
- den Betriebsrat unterstützen
Typische Aufgaben im Betrieb
- Tarifinformationen verbreiten
- Beschäftigte beraten
- Mitglieder gewinnen
- Aktionen organisieren
- Tarifbewegungen begleiten
- Probleme an Betriebsrat und Gewerkschaft weiterleiten
Praxisbeispiel
Die EVG verhandelt mit einem Eisenbahnunternehmen über einen neuen Tarifvertrag.
Schwerpunkte sind:
- Entgelterhöhung,
- Arbeitszeitverkürzung,
- höhere Schichtzulagen,
- bessere Regelungen für mobiles Arbeiten,
- zusätzliche Qualifizierungsangebote.
Während der Tarifrunde informieren Vertrauensleute die Beschäftigten über den Verhandlungsstand und organisieren betriebliche Aktionen. Nach erfolgreichem Abschluss gilt der neue Tarifvertrag für die tarifgebundenen Beschäftigten.
Verhältnis zu anderen Begriffen
Begriff| Inhalt
Wissensbereiche/Tarifrecht/Gewerkschaft| Interessenvertretung der Beschäftigten
Tarifvertrag| Ergebnis von Tarifverhandlungen
Tarifautonomie| Recht zum Abschluss von Tarifverträgen
Betriebsrat| Betriebliche Interessenvertretung
Vertrauensleute| Bindeglied zwischen Gewerkschaft und Betrieb
Merksatz
«Die EVG ist die Gewerkschaft der Eisenbahn- und Verkehrsbranche. Sie vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder, führt Tarifverhandlungen, unterstützt Betriebsräte und Vertrauensleute und gestaltet die Zukunft der Mobilitätsbranche aktiv mit.»
Bezug zu Knoten
- Wissensbereiche/Tarifrecht/Gewerkschaft
- Tarifvertrag
- Tarifautonomie
- Tarifverhandlungen
- Mitgliedergewinnung
- Vertrauensleute
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
- Arbeitsrecht
- Wissensbereiche/Tarifrecht/Tarifrecht
- Organizing
- Kommunikation
- Digitalisierung
- KI
- Art. 9 Abs. 3 GG
- TVG
- BetrVG
- Interessenvertretung
Praxisrelevanz
Die EVG zählt zu den bedeutenden Gewerkschaften im deutschen Verkehrssektor. Sie gestaltet Tarifverträge, begleitet den Strukturwandel durch Digitalisierung und Automatisierung und unterstützt Betriebsräte sowie Vertrauensleute bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für Beschäftigte in der Verkehrsbranche ist sie ein wichtiger Ansprechpartner bei tariflichen, arbeitsrechtlichen und betrieblichen Fragen.