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EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)

Kurzbeschreibung

Die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) ist eine deutsche Gewerkschaft des Verkehrs- und Mobilitätssektors. Sie vertritt die Interessen von Beschäftigten insbesondere im Eisenbahnverkehr, öffentlichen Personennahverkehr, Busverkehr, Schienengüterverkehr sowie in weiteren Verkehrs- und Dienstleistungsunternehmen.

Die EVG setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Entgelte, sichere Arbeitsplätze, Qualifizierung sowie die Mitbestimmung der Beschäftigten ein. Sie schließt Tarifverträge ab, unterstützt Betriebsräte und Vertrauensleute und bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Rechtsschutz sowie zahlreiche Bildungsangebote.


Grundlagen

Wichtige Rechtsgrundlagen:


Ziele der EVG

Die EVG verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • bessere Arbeitsbedingungen
  • faire Entgelte
  • sichere Arbeitsplätze
  • gute Arbeitszeiten
  • Gesundheitsschutz
  • Qualifizierung
  • Mitbestimmung stärken
  • soziale Gerechtigkeit
  • nachhaltige Mobilität fördern

Aufgaben der EVG

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Tarifverhandlungen führen
  • Tarifverträge abschließen
  • Mitglieder beraten
  • Rechtsschutz gewähren
  • Betriebsräte unterstützen
  • Vertrauensleute ausbilden
  • Arbeitskämpfe organisieren
  • politische Interessenvertretung
  • Bildungsangebote bereitstellen

Organisationsbereiche

Die EVG organisiert Beschäftigte unter anderem aus:

  • Eisenbahnverkehr
  • Schienengüterverkehr
  • Personenverkehr
  • Busverkehr
  • Nahverkehr
  • Logistik
  • Infrastruktur
  • Serviceunternehmen
  • Bahntechnik
  • Werkstätten

Tarifpolitik

Ein Schwerpunkt der EVG ist die Tarifpolitik.

Typische Tarifthemen:

  • Entgelterhöhungen
  • Arbeitszeit
  • Schichtarbeit
  • Zulagen
  • Urlaub
  • Altersvorsorge
  • Beschäftigungssicherung
  • mobiles Arbeiten
  • Qualifizierung

Betriebsräte

Die EVG unterstützt Betriebsräte unter anderem durch:

  • Schulungen
  • Rechtsberatung
  • Tarifinformationen
  • Fachliteratur
  • Mustervereinbarungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Unterstützung bei Verhandlungen

Vertrauensleute

Vertrauensleute bilden die Verbindung zwischen Gewerkschaft und Beschäftigten.

Sie übernehmen beispielsweise:

  • Mitgliederbetreuung
  • Informationsweitergabe
  • Gespräche mit Beschäftigten
  • Unterstützung des Betriebsrats
  • Organisation betrieblicher Aktionen
  • Mitgliedergewinnung

Mitbestimmung

Die EVG setzt sich ein für:

  • starke Betriebsräte
  • aktive Mitbestimmung
  • gute Betriebsvereinbarungen
  • Beteiligung der Beschäftigten
  • demokratische Entscheidungen im Betrieb

Bildung

Die EVG bietet umfangreiche Bildungsangebote an.

Themen sind unter anderem:

  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht
  • Arbeitsschutz
  • Kommunikation
  • Digitalisierung
  • Verhandlungstechniken
  • Organizing
  • Führung
  • Wirtschaft

Digitalisierung

Die EVG beschäftigt sich intensiv mit:

  • Künstlicher Intelligenz
  • Digitalisierung der Arbeitswelt
  • Automatisierung
  • Datenschutz
  • mobiler Arbeit
  • digitaler Qualifizierung

Ziel ist eine sozial gerechte Gestaltung des digitalen Wandels.


Zusammenarbeit

Die EVG arbeitet eng zusammen mit:

  • Betriebsräten
  • Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Vertrauensleuten
  • Tarifkommissionen
  • internationalen Gewerkschaften

Bedeutung für Beschäftigte

Mitglieder erhalten unter anderem:

  • tarifliche Leistungen
  • Rechtsberatung
  • Rechtsschutz
  • Bildungsangebote
  • Unterstützung im Arbeitsleben
  • Interessenvertretung
  • Streikunterstützung
  • Informationen zu Tarifverträgen

Bedeutung für Betriebsräte

Für Betriebsräte bietet die EVG:

  • juristische Unterstützung
  • Schulungen
  • Fachinformationen
  • Beratung bei Betriebsvereinbarungen
  • Unterstützung in Einigungsstellen
  • Hilfe bei Mitbestimmungsfragen

Bedeutung für Vertrauensleute

Vertrauensleute sind das Bindeglied zwischen Gewerkschaft und Belegschaft.

Sie können:

  • Mitglieder beraten
  • Informationen weitergeben
  • Tarifbewegungen unterstützen
  • Aktionen organisieren
  • neue Mitglieder gewinnen
  • den Betriebsrat unterstützen

Typische Aufgaben im Betrieb

  • Tarifinformationen verbreiten
  • Beschäftigte beraten
  • Mitglieder gewinnen
  • Aktionen organisieren
  • Tarifbewegungen begleiten
  • Probleme an Betriebsrat und Gewerkschaft weiterleiten

Praxisbeispiel

Die EVG verhandelt mit einem Eisenbahnunternehmen über einen neuen Tarifvertrag.

Schwerpunkte sind:

  • Entgelterhöhung,
  • Arbeitszeitverkürzung,
  • höhere Schichtzulagen,
  • bessere Regelungen für mobiles Arbeiten,
  • zusätzliche Qualifizierungsangebote.

Während der Tarifrunde informieren Vertrauensleute die Beschäftigten über den Verhandlungsstand und organisieren betriebliche Aktionen. Nach erfolgreichem Abschluss gilt der neue Tarifvertrag für die tarifgebundenen Beschäftigten.


Verhältnis zu anderen Begriffen

Begriff| Inhalt

Wissensbereiche/Tarifrecht/Gewerkschaft| Interessenvertretung der Beschäftigten

Tarifvertrag| Ergebnis von Tarifverhandlungen

Tarifautonomie| Recht zum Abschluss von Tarifverträgen

Betriebsrat| Betriebliche Interessenvertretung

Vertrauensleute| Bindeglied zwischen Gewerkschaft und Betrieb


Merksatz

«Die EVG ist die Gewerkschaft der Eisenbahn- und Verkehrsbranche. Sie vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder, führt Tarifverhandlungen, unterstützt Betriebsräte und Vertrauensleute und gestaltet die Zukunft der Mobilitätsbranche aktiv mit.»


Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die EVG zählt zu den bedeutenden Gewerkschaften im deutschen Verkehrssektor. Sie gestaltet Tarifverträge, begleitet den Strukturwandel durch Digitalisierung und Automatisierung und unterstützt Betriebsräte sowie Vertrauensleute bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für Beschäftigte in der Verkehrsbranche ist sie ein wichtiger Ansprechpartner bei tariflichen, arbeitsrechtlichen und betrieblichen Fragen.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.