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NGG

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Kurzbeschreibung

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie vertritt die beruflichen, tariflichen und sozialen Interessen der Beschäftigten in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, im Bäcker- und Fleischerhandwerk, im Gastgewerbe, in der Systemgastronomie, der Süßwarenindustrie sowie weiteren Branchen der Ernährungswirtschaft.

Die NGG setzt sich für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung sowie die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen ein. Sie unterstützt ihre Mitglieder durch Tarifpolitik, Rechtsschutz, Bildungsangebote und betriebliche Interessenvertretung.

Mit bundesweiten Regionen und Geschäftsstellen ist die NGG in allen wichtigen Branchen ihres Organisationsbereichs vertreten.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziele der NGG

Die NGG verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • faire Bezahlung
  • sichere Arbeitsplätze
  • Mitbestimmung stärken
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern
  • Ausbildung fördern
  • Gleichstellung unterstützen
  • soziale Sicherheit stärken
  • Fachkräfte gewinnen
  • Solidarität fördern

Aufgaben der NGG

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:

  • Tarifverhandlungen führen
  • Mitglieder beraten
  • Rechtsschutz gewähren
  • Betriebsräte unterstützen
  • Organizing fördern
  • Bildungsangebote anbieten
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten
  • Mitglieder gewinnen
  • Beschäftigte informieren

Bedeutung der NGG

Die NGG beantwortet unter anderem folgende Fragen:

Wer vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Lebensmittel- und Gastgewerbebranche?
Wer führt Tarifverhandlungen für Bäckereien, Brauereien oder Hotels?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Welche Rolle spielt die NGG bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen?

Die NGG verbindet Tarifpolitik, Mitbestimmung, Organizing und Bildungsarbeit zu einer umfassenden Interessenvertretung ihrer Mitglieder.


Grundprinzip

Beschäftigte vertreten

⬇️

Interessen bündeln

⬇️

Tarif- und Betriebsratsarbeit stärken

⬇️

Arbeitsbedingungen verbessern

⬇️

Solidarität fördern


Organisation der NGG

Die NGG ist bundesweit organisiert.

Ihre Organisationsstruktur umfasst insbesondere:

  • Gewerkschaftstag (höchstes Beschlussorgan)
  • Hauptvorstand
  • Landesbezirke
  • Regionen
  • Geschäftsstellen
  • Ortsgruppen
  • Vertrauensleutekörper
  • NGG-Jugend
  • Branchenausschüsse
  • Arbeitskreise

Durch diese Struktur ist die NGG in den Betrieben sowie auf regionaler und bundesweiter Ebene präsent.


Mitglieder der NGG

Die NGG vertritt insbesondere:

  • Beschäftigte der Lebensmittelindustrie
  • Beschäftigte der Getränkeindustrie
  • Brauereibeschäftigte
  • Beschäftigte der Süßwarenindustrie
  • Beschäftigte der Fleischwirtschaft
  • Beschäftigte im Bäckerhandwerk
  • Beschäftigte im Fleischerhandwerk
  • Beschäftigte des Gastgewerbes
  • Beschäftigte der Systemgastronomie
  • Hotelbeschäftigte
  • Auszubildende
  • Studierende einschlägiger Fachrichtungen
  • Rentnerinnen und Rentner

Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten der von der NGG vertretenen Branchen offen.


Tarifpolitik

Die NGG engagiert sich insbesondere für:

  • Tarifverhandlungen
  • Entgelterhöhungen
  • Ausbildungsvergütungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Schichtarbeit
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Nachtarbeitszuschläge
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beschäftigungssicherung
  • bessere Ausbildungsbedingungen

Gerade im Gastgewerbe sowie in der Lebensmittelindustrie spielen Tarifverträge eine wichtige Rolle zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.


Betriebsratsarbeit

Die NGG unterstützt insbesondere:

  • Betriebsratsgründungen
  • Betriebsratswahlen
  • Betriebsratsarbeit
  • Mitbestimmung
  • Schulungen
  • Rechtsberatung
  • Erfahrungsaustausch
  • Vernetzung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialpläne

Besonders in kleinen und mittleren Betrieben unterstützt die NGG aktiv beim Aufbau betrieblicher Mitbestimmung.


Leistungen für Mitglieder

Je nach Satzung und Leistungsangebot gehören insbesondere dazu:

  • Rechtsschutz
  • Rechtsberatung
  • Tarifberatung
  • Seminare
  • Bildungsangebote
  • Fachinformationen
  • Mitgliederzeitschriften
  • Streikunterstützung
  • Versicherungsleistungen (je nach Angebot)
  • Netzwerk innerhalb der Gewerkschaft
  • Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern und Politik

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils geltenden Satzungen und Leistungen der NGG.


Bedeutung für Beschäftigte

Die NGG unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:

  • Vertretung ihrer beruflichen Interessen
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Konflikten
  • Tarifpolitik
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Qualifizierungsangebote
  • Information über aktuelle Entwicklungen
  • Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft

Sie stärkt die Interessenvertretung der Beschäftigten in allen von ihr vertretenen Branchen.


Bedeutung für Betriebsräte

Die NGG unterstützt Betriebsräte insbesondere durch:

  • Schulungen
  • rechtliche Beratung
  • Fachinformationen
  • Unterstützung bei Betriebsratswahlen
  • Erfahrungsaustausch
  • Vernetzung
  • Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Arbeitgebern

Die Zusammenarbeit zwischen NGG und Betriebsräten verbessert die Mitbestimmung und stärkt die Interessenvertretung der Beschäftigten.


Bedeutung für Vertrauensleute

Die NGG verfügt – insbesondere in größeren Betrieben der Lebensmittelindustrie – über ein aktives Vertrauensleutesystem. Vertrauensleute sind die gewerkschaftlichen Ansprechpartner im Betrieb und bilden die Verbindung zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und Gewerkschaft.

Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • persönliche Gespräche mit Beschäftigten führen
  • neue Mitglieder gewinnen
  • Informationen der NGG weitergeben
  • betriebliche Probleme aufnehmen
  • Beschäftigte beraten und unterstützen
  • Betriebsräte begleiten
  • Organizing-Kampagnen durchführen
  • Tarifbewegungen vorbereiten
  • Warnstreiks organisieren
  • Beschäftigte mobilisieren
  • neue Aktive entwickeln
  • Solidarität im Betrieb stärken

Besonders in Branchen mit Schichtarbeit, Saisonarbeit oder hoher Personalfluktuation sind Vertrauensleute entscheidend, um Beschäftigte dauerhaft einzubinden.


Typische Fehler

  • die NGG ausschließlich als Gewerkschaft für das Gastgewerbe ansehen
  • Tarifverträge nicht kennen
  • Betriebsrat und Gewerkschaft miteinander verwechseln
  • Organizing nur während Tarifrunden betreiben
  • Arbeitsschutz unterschätzen
  • Bildungsangebote der NGG nicht nutzen
  • Mitbestimmung nur auf große Betriebe beziehen

Die NGG vertritt zahlreiche Branchen mit unterschiedlichen tariflichen und betrieblichen Besonderheiten.


Typische Fehler von Beschäftigten

  • erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
  • tarifliche Ansprüche nicht kennen
  • Zuschläge oder Arbeitszeitregelungen nicht überprüfen
  • Beratungsangebote der Gewerkschaft nicht nutzen
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz oder Arbeitszeit nicht melden
  • sich nicht an Tarifbewegungen beteiligen
  • Informationen ausschließlich vom Arbeitgeber beziehen

Eine aktive Mitgliedschaft erleichtert die Durchsetzung tariflicher Rechte und verbessert die betriebliche Interessenvertretung.


Praxisbeispiel

In einem großen Lebensmittelbetrieb plant der Arbeitgeber eine Umstellung auf ein neues Schichtmodell. Die Vertrauensleute der NGG führen Gespräche mit den Beschäftigten aller Schichten und dokumentieren deren Rückmeldungen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat und der zuständigen NGG-Geschäftsstelle werden Verbesserungsvorschläge entwickelt und in die Verhandlungen eingebracht. Parallel informiert die NGG die Belegschaft regelmäßig über den Verhandlungsstand. Durch die enge Zusammenarbeit können sozialverträgliche Schichtregelungen vereinbart und zusätzliche Zuschläge abgesichert werden.


Verhältnis zu anderen Vorschriften

|Vorschrift|Inhalt|

|---|---|

|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|

|TVG|Rechtliche Grundlage für Tarifverträge|

|BetrVG|Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit|

|ArbSchG|Arbeits- und Gesundheitsschutz|

|Arbeitszeitgesetz (ArbZG)|Regelungen zur Arbeitszeit|


Merksatz

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vertritt die Beschäftigten der Ernährungsindustrie und des Gastgewerbes. Sie verbindet Tarifpolitik, Mitbestimmung, Organizing, Arbeitsschutz und betriebliche Interessenvertretung und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen sowie eine starke Beteiligung der Beschäftigten ein.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist die zuständige DGB-Gewerkschaft für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie das Gastgewerbe. Sie setzt sich für faire Entgelte, bessere Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen und starke Mitbestimmung ein. Gerade in Branchen mit Schichtarbeit, Wochenendarbeit und hoher Personalfluktuation spielt ihre Arbeit eine wichtige Rolle. Durch das enge Zusammenwirken von Vertrauensleuten, Betriebsräten und Geschäftsstellen stärkt die NGG die betriebliche Organisierung, begleitet Tarifbewegungen und unterstützt Beschäftigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.