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368 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 45 Verknüpfungen

Sozialgesetzbuch V (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung


Kurzbeschreibung

Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und definiert Leistungen, Versicherungsumfang sowie Pflichten von Versicherten, Arbeitgebern und Krankenkassen.

Es bildet die zentrale Rechtsgrundlage für medizinische Versorgung im gesetzlichen System.


Systematischer Kontext

Das SGB V ist Teil des Sozialgesetzbuchs und regelt die Krankenversicherung als Säule der sozialen Sicherung.

Verknüpfungen:


Ziel des SGB V

Das Gesetz soll:

  • medizinische Versorgung sicherstellen
  • Gesundheit der Versicherten erhalten und wiederherstellen
  • Krankheitsfolgen mindern
  • solidarische Finanzierung gewährleisten
  • Zugang zu medizinischen Leistungen sichern

Anwendungsbereich

Das SGB V gilt für:

  • gesetzlich Krankenversicherte
  • Arbeitgeber im Rahmen der Sozialversicherung
  • Krankenkassen
  • Leistungserbringer (Ärzte, Kliniken etc.)

Zentrale Leistungsbereiche

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst u. a.:

  • ärztliche Behandlung
  • Krankenhausbehandlung
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
  • Krankengeld
  • Rehabilitationsleistungen
  • Mutterschaftsleistungen

Finanzierung

  • Beiträge werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen (Beitragsbemessung)
  • Solidarprinzip innerhalb der Versichertengemeinschaft

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf medizinische Versorgung
  • Anspruch auf Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • freie Arztwahl im System der GKV
  • Anspruch auf Vorsorgeleistungen
  • Anspruch auf Rehabilitation

Pflichten der Versicherten

  • Mitwirkungspflichten bei Krankenkassen
  • Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Beitragszahlung (über Arbeitgeber organisiert)
  • wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Krankenkassen

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen berücksichtigen
  • Meldungen an Krankenkassen vornehmen
  • Entgeltfortzahlung koordinieren
  • Beschäftigungsdaten korrekt melden

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
  • korrekte Entgeltabrechnung
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Krankheit
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Krankmeldungen korrekt behandelt werden
  • keine Benachteiligung durch Krankheit erfolgt
  • Rückkehr nach Krankheit geregelt ist
  • betriebliche Gesundheitsförderung stattfindet
  • Entgeltfortzahlung korrekt erfolgt

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann mitwirken bei:

  • betrieblicher Gesundheitsförderung
  • BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Arbeitszeitregelungen mit Gesundheitsbezug
  • Präventionsmaßnahmen
  • Wiedereingliederung nach Krankheit

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • Gesundheitsmaßnahmen fördern
  • BEM aktiv begleiten
  • Belastungen im Betrieb reduzieren
  • Fehlzeitenanalysen kritisch begleiten
  • Beschäftigte unterstützen

Typische Anwendungsfälle

  • Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung
  • Krankengeldbezug
  • Operationen und Rehabilitation
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Langzeiterkrankungen
  • Präventionsmaßnahmen
  • Arzt- und Behandlungsleistungen

Anhang

!SGB V.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das SGB V ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es steht über:

  • Arbeitsverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitgeberrichtlinien

Es wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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