Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Kurzbeschreibung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Es stellt sicher, dass Beschäftigte bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.
Europarechtlicher Hintergrund
Das EntgFG ist national geregelt, steht aber im Kontext europäischer Sozial- und Arbeitsschutzstandards.
Verknüpfungen:
- EU-Recht
- Sozialrecht EU
- Arbeitszeitrichtlinie EU
Ziel des EntgFG
Das Gesetz soll:
- finanzielle Sicherheit bei Krankheit gewährleisten
- Arbeitnehmer vor Einkommensverlust schützen
- soziale Absicherung im Arbeitsverhältnis stärken
- Fairness zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichern
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 EntgFG – Anwendungsbereich
- § 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen)
- § 4 EntgFG – Höhe der Entgeltfortzahlung
- § 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten
- § 6 EntgFG – Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit
- § 2 EntgFG – Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
- Schutz vor Einkommensverlust bei unverschuldeter Krankheit
- Anspruch auf Gleichbehandlung im Krankheitsfall
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Entgelt bei Krankheit weiterzahlen (bis 6 Wochen)
- Feiertagsvergütung leisten
- Krankmeldungen berücksichtigen
- keine unzulässigen Kürzungen vornehmen
- gesetzliche Fristen einhalten
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- korrekte Anwendung der Entgeltfortzahlung
- Umgang mit Krankmeldungen
- Benachteiligungsfreiheit im Krankheitsfall
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- Beschäftigte bei Krankheit korrekt behandelt werden
- keine Druckausübung bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt
- Fehlzeiten nicht diskriminierend bewertet werden
- Regelungen transparent angewendet werden
Rechtsgrundlagen:
- BetrVG
- Wissensbereiche/Gesundheit/Krankheit im Arbeitsverhältnis
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Arbeitsverhältnis
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann unterstützen bei:
- Regelungen zum Umgang mit Krankheit
- betrieblichen Meldeprozessen
- Präventionsmaßnahmen
- Wiedereingliederung nach Krankheit
- Konflikten bei Fehlzeiten
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- faire Handhabung der Entgeltfortzahlung sichern
- Druck auf kranke Beschäftigte vermeiden helfen
- transparente Prozesse fördern
- Konflikte frühzeitig klären
- betriebliche Gesundheitsmaßnahmen begleiten
Typische Anwendungsfälle
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- Lohnfortzahlung bei Grippe / Erkrankung
- Streit über Attestpflicht
- häufige Kurzerkrankungen
- Feiertagsarbeit und Vergütung
- Wiedereingliederung nach Krankheit
- Konflikte bei Krankmeldung
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das EntgFG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es steht über:
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- Arbeitgeberweisungen
Es wird ergänzt durch: