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Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)


Kurzbeschreibung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen.

Es stellt sicher, dass Beschäftigte bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.


Europarechtlicher Hintergrund

Das EntgFG ist national geregelt, steht aber im Kontext europäischer Sozial- und Arbeitsschutzstandards.

Verknüpfungen:


Ziel des EntgFG

Das Gesetz soll:

  • finanzielle Sicherheit bei Krankheit gewährleisten
  • Arbeitnehmer vor Einkommensverlust schützen
  • soziale Absicherung im Arbeitsverhältnis stärken
  • Fairness zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichern

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 EntgFG – Anwendungsbereich
  • § 3 EntgFG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen)
  • § 4 EntgFG – Höhe der Entgeltfortzahlung
  • § 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten
  • § 6 EntgFG – Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit
  • § 2 EntgFG – Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
  • Schutz vor Einkommensverlust bei unverschuldeter Krankheit
  • Anspruch auf Gleichbehandlung im Krankheitsfall

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Entgelt bei Krankheit weiterzahlen (bis 6 Wochen)
  • Feiertagsvergütung leisten
  • Krankmeldungen berücksichtigen
  • keine unzulässigen Kürzungen vornehmen
  • gesetzliche Fristen einhalten

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • korrekte Anwendung der Entgeltfortzahlung
  • Umgang mit Krankmeldungen
  • Benachteiligungsfreiheit im Krankheitsfall
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Beschäftigte bei Krankheit korrekt behandelt werden
  • keine Druckausübung bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt
  • Fehlzeiten nicht diskriminierend bewertet werden
  • Regelungen transparent angewendet werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann unterstützen bei:

  • Regelungen zum Umgang mit Krankheit
  • betrieblichen Meldeprozessen
  • Präventionsmaßnahmen
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • Konflikten bei Fehlzeiten

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • faire Handhabung der Entgeltfortzahlung sichern
  • Druck auf kranke Beschäftigte vermeiden helfen
  • transparente Prozesse fördern
  • Konflikte frühzeitig klären
  • betriebliche Gesundheitsmaßnahmen begleiten

Typische Anwendungsfälle

  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
  • Lohnfortzahlung bei Grippe / Erkrankung
  • Streit über Attestpflicht
  • häufige Kurzerkrankungen
  • Feiertagsarbeit und Vergütung
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • Konflikte bei Krankmeldung

Verbindung zur Gesetzespyramide

Das EntgFG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es steht über:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen
  • Arbeitgeberweisungen

Es wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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