Krankengeld
Kurzbeschreibung
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmern bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit gezahlt wird, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Ziel ist die finanzielle Absicherung während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Systematischer Kontext
Krankengeld liegt im Schnittfeld von Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Gesundheitssystem und Beschäftigungsschutz.
Verknüpfungen:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigtenrechte
- Gesundheitssystem
- Sozialversicherung
1. Rechtsgrundlage
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung
2. Voraussetzungen
Krankengeld wird gezahlt, wenn:
- eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde
- ein Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht
- die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (meist 6 Wochen) endet
3. Dauer der Zahlung
- in der Regel bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit
- Abzug der bereits gezahlten Entgeltfortzahlung
4. Höhe des Krankengeldes
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- berechnet auf Basis des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts
- gesetzlich begrenzt
5. Abgrenzung zur Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber)
- bis zu 6 Wochen
- volles Gehalt
Krankengeld (Krankenkasse)
- danach
- reduzierte Leistung
Verknüpfung:
6. Ablauf im Krankheitsfall
1. Krankmeldung beim Arbeitgeber
2. ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
3. Meldung an Krankenkasse
4. Zahlung der Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber)
5. Übergang zum Krankengeld
7. Bedeutung für Arbeitnehmer
- finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Vermeidung existenzieller Notlagen
- soziale Stabilität während Genesung
Verknüpfung:
8. Bedeutung für Arbeitgeber
- klare Abgrenzung der Zahlungspflichten
- Planung von Vertretungen
- keine Zahlung von Krankengeld (nur Entgeltfortzahlung)
Verknüpfung:
9. Bedeutung für das Gesundheitssystem
- zentrale Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Unterstützung der Genesung durch finanzielle Sicherheit
- Entlastung von Sozialhilfesystemen
Verknüpfung:
10. EU-Bezug
- nationale Ausgestaltung der Sozialleistungen
- EU-Koordinierung von Sozialversicherungssystemen bei grenzüberschreitender Beschäftigung
- Freizügigkeit von Arbeitnehmern
Verknüpfung:
11. Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Koordinierungsverordnungen zur Sozialversicherung
2. nationales Sozialrecht (SGB V)
3. Regelungen der Krankenkassen
4. individuelle Leistungsbewilligung
5. konkrete Auszahlung im Krankheitsfall