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Sozialversicherung


Kurzbeschreibung

Die Sozialversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Pflichtversicherungssystem in Deutschland, das zentrale Lebensrisiken absichert. Sie basiert auf dem Solidarprinzip und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Sie bildet das Kernsystem der sozialen Sicherung.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Sozialgesetzbuch (SGB IV als allgemeiner Teil)
  • Einzelne Sozialversicherungszweige:
  • SGB III – Arbeitslosenversicherung
  • SGB V – Krankenversicherung
  • SGB VI – Rentenversicherung
  • SGB VII – Unfallversicherung
  • SGB XI – Pflegeversicherung

Verknüpfung:


2. Ziele der Sozialversicherung

  • Absicherung existenzieller Risiken
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Schutz bei Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit
  • finanzielle Stabilität im Lebensverlauf
  • soziale Gerechtigkeit

abhängig von Beitragszahlung

3. Pflichtversicherung

  • gesetzliche Versicherungspflicht für Arbeitnehmer

4. Beitragsfinanzierung

  • Arbeitgeber + Arbeitnehmer zahlen gemeinsam

(meist Arbeitnehmer + Arbeitgeber)

  • teilweise steuerfinanzierte Zuschüsse
  • Umlageverfahren (laufende Finanzierung)
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