Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale deutsche Arbeitsschutzgesetz.
Es verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und kontinuierlich zu verbessern. Das Gesetz bildet die Grundlage für zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen.
Europarechtlicher Hintergrund
Das ArbSchG setzt europäische Vorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um.
Verknüpfungen:
Ziel des ArbSchG
Das Gesetz soll:
- Arbeitsunfälle verhindern
- arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden
- Gesundheitsschutz verbessern
- menschengerechte Arbeitsbedingungen fördern
- Sicherheit und Gesundheit dauerhaft gewährleisten
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 ArbSchG – Zielsetzung und Anwendungsbereich
- § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 4 ArbSchG – Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes
- § 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung
- § 6 ArbSchG – Dokumentation
- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- § 12 ArbSchG – Unterweisung
- § 15 ArbSchG – Pflichten der Beschäftigten
- § 17 ArbSchG – Rechte der Beschäftigten
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Recht auf sichere Arbeitsbedingungen
- Recht auf Unterweisung
- Recht auf Information über Gefährdungen
- Vorschlagsrecht zum Arbeitsschutz
- Beschwerderecht bei unzureichendem Arbeitsschutz
- Schutz vor Benachteiligung wegen Arbeitsschutzbeschwerden
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Gefährdungen ermitteln
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Arbeitsschutz organisieren
- Beschäftigte unterweisen
- Schutzmaßnahmen dokumentieren
- Erste Hilfe sicherstellen
- Arbeitsschutz regelmäßig verbessern
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des Arbeitsschutzes
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Unterweisungen der Beschäftigten
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden
- Mängel beseitigt werden
- Beschäftigte ausreichend geschützt werden
- psychische Belastungen berücksichtigt werden
- neue Arbeitsmittel sicher eingeführt werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Arbeitsorganisation
- Präventionsmaßnahmen
- Betriebsvereinbarungen zum Arbeitsschutz
Verknüpfung:
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Gefährdungen frühzeitig ansprechen
- Arbeitsschutzmaßnahmen begleiten
- Beschäftigte informieren
- mit Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten
- mit dem Betriebsarzt zusammenarbeiten
Typische Anwendungsfälle
- Gefährdungsbeurteilungen
- Einführung neuer Maschinen
- Bildschirmarbeit
- psychische Belastungen
- Lärmbelastungen
- Gefahrstoffe
- Schichtarbeit
- Homeoffice
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das ArbSchG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es bildet die Grundlage für zahlreiche Verordnungen, unter anderem: