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SGB (Sozialgesetzbuch)


Kurzbeschreibung

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es fasst alle wesentlichen Regelungen der sozialen Sicherung in Deutschland systematisch zusammen.

Es umfasst verschiedene Bücher (SGB I–XIV), die jeweils unterschiedliche Bereiche der Sozialversicherung und Sozialleistungen regeln.


Systematischer Kontext

Das SGB bildet das Fundament des Sozialstaatsprinzips und ist eng mit Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und sozialer Sicherung verknüpft.

Verknüpfungen:


Ziel des SGB

Das Sozialgesetzbuch soll:

  • soziale Sicherheit gewährleisten
  • Existenzminimum sichern
  • soziale Risiken absichern (Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit)
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
  • soziale Gerechtigkeit fördern

Aufbau des Sozialgesetzbuchs

Das SGB ist in einzelne Bücher gegliedert:

SGB I – Allgemeiner Teil

  • Grundprinzipien des Sozialrechts
  • Rechte und Pflichten der Beteiligten

SGB III – Arbeitsförderung

  • Arbeitslosengeld
  • Vermittlung in Arbeit
  • Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

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SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

  • medizinische Versorgung
  • Krankengeld
  • Prävention

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SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

  • Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten

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SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Prävention durch DGUV

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SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe

  • Schwerbehindertenrecht
  • berufliche Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben

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Grundprinzipien des SGB

  • Solidarprinzip
  • Versicherungsprinzip
  • Fürsorgeprinzip
  • Präventionsprinzip

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Finanzierung

Die Sozialversicherung basiert auf:

  • Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • staatlichen Zuschüssen
  • Umlageverfahren (insbesondere Rentenversicherung)

Bedeutung für die Arbeitswelt

Das SGB beeinflusst:

  • Arbeitslosigkeit und Beschäftigung
  • Gesundheit und Arbeitsschutz
  • Rente und Altersvorsorge
  • Rehabilitation und Wiedereingliederung

Verknüpfung:


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das SGB ist Teil des Sozialrechts:

1. EU-Sozialrecht

2. Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip)

3. Wissensbereiche/Arbeitsrecht/SGB (Gesamtwerk)

4. einzelne Bücher (SGB III, V, VI, VII, IX)

5. Verwaltungsvorschriften

6. Einzelfallentscheidungen


Wichtige Stichworte

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