Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Kurzbeschreibung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland. Es enthält Vorschriften über Ausbildungsverhältnisse, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Organisation der beruflichen Bildung.
Europarechtlicher Hintergrund
Das BBiG unterstützt die Qualität und Vergleichbarkeit beruflicher Bildung innerhalb Europas.
Verknüpfungen:
Ziel des BBiG
Das Gesetz soll:
- eine hochwertige Berufsausbildung gewährleisten
- Ausbildungsstandards sichern
- Auszubildende schützen
- berufliche Qualifikation fördern
- die Fachkräftesicherung unterstützen
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 BBiG – Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- § 10 BBiG – Berufsausbildungsvertrag
- § 11 BBiG – Vertragsabfassung
- § 13 BBiG – Pflichten der Auszubildenden
- § 14 BBiG – Pflichten des Ausbildenden
- § 15 BBiG – Freistellung und Anrechnung
- § 17 BBiG – Ausbildungsvergütung
- § 20 BBiG – Probezeit
- § 22 BBiG – Kündigung
- § 24 BBiG – Weiterarbeit nach Ausbildungsende
- § 51 BBiG – Interessenvertretung außerbetrieblicher Auszubildender
Rechte der Auszubildenden
Auszubildende haben unter anderem:
- Anspruch auf ordnungsgemäße Ausbildung
- Anspruch auf einen Ausbildungsplan
- Anspruch auf Ausbildungsvergütung
- Anspruch auf Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
- Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel
- Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis
Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende muss:
- das Ausbildungsziel vermitteln
- geeignete Ausbilder einsetzen
- Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen
- den Berufsschulbesuch ermöglichen
- Auszubildende charakterlich fördern
- die Gesundheit der Auszubildenden schützen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des BBiG
- Qualität der Ausbildung
- Einhaltung von Ausbildungsplänen
- ordnungsgemäße Betreuung der Auszubildenden
- Einhaltung der Schutzvorschriften
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- Ausbildungsplätze erhalten bleiben
- Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden
- Ausbildungsziele erreicht werden
- Berufsschulzeiten anerkannt werden
- Prüfungsvorbereitung ermöglicht wird
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Ausbildungsplanung
- Ausbildungsqualität
- Übernahme von Auszubildenden
- Auswahlrichtlinien
- Qualifizierungsmaßnahmen
Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit der:
- JAV
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- regelmäßig mit Auszubildenden sprechen
- die JAV unterstützen
- Ausbildungsbedingungen überprüfen
- Übernahmeregelungen fördern
- Ausbildungsqualität bewerten
Typische Anwendungsfälle
- Berufsausbildung
- Duales Studium
- Ausbildungsvergütung
- Probezeit
- Ausbildungszeugnis
- Übernahme nach Ausbildung
- Berufsschule
- Abschlussprüfung
- Teilzeitberufsausbildung
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das BBiG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es wirkt insbesondere zusammen mit:
Wichtige Stichworte
- Berufsausbildung
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsplan
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungszeugnis
- Ausbilder
- Auszubildende
- Berufsschule
- Abschlussprüfung
- Probezeit
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Übernahme
- Duales Studium
- Teilzeitberufsausbildung
- JAV
- Wissensbereiche/Ausbildung/Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wissensbereiche/Ausbildung/Qualifizierung
- Fachkräftesicherung
- BetrVG
- Arbeitsrecht