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307 Wörter 1 Min. Lesezeit 15 Stichworte 49 Verknüpfungen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Kurzbeschreibung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung im Arbeitsleben und im Zivilrecht.

Es setzt europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um und schützt Beschäftigte vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung.

Europarechtlicher Hintergrund

Das AGG setzt mehrere europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um.

Verknüpfungen:


Ziel des AGG

Menschen dürfen nicht benachteiligt werden wegen:

  • ethnischer Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexueller Identität

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 AGG – Ziel des Gesetzes
  • § 7 AGG – Benachteiligungsverbot
  • § 12 AGG – Pflichten des Arbeitgebers
  • § 13 AGG – Beschwerderecht
  • § 14 AGG – Leistungsverweigerungsrecht
  • § 15 AGG – Schadensersatz
  • § 16 AGG – Maßregelungsverbot

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben unter anderem:

  • Beschwerderecht (§ 13 AGG)
  • Anspruch auf Schutzmaßnahmen
  • Anspruch auf Schadensersatz (§ 15 AGG)
  • Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Schutz (§ 14 AGG)

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Diskriminierung verhindern
  • Beschäftigte schützen
  • Beschwerden prüfen
  • Maßnahmen gegen Verstöße ergreifen
  • das AGG im Betrieb bekannt machen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung des AGG
  • Schutz vor Diskriminierung
  • faire Behandlung aller Beschäftigten

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:

  • niemand benachteiligt wird
  • Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei erfolgen
  • Auswahlverfahren fair durchgeführt werden
  • Beschwerden ernst genommen werden
  • Beschäftigte geschützt werden

Rechtsgrundlagen:

Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:

  • Beschwerdeverfahren
  • respektvollem Verhalten
  • Antidiskriminierung
  • Schulungen
  • Diversity-Konzepten

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • auf Prävention setzen
  • frühzeitig Probleme ansprechen
  • diskriminierende Strukturen erkennen
  • Beschäftigte sensibilisieren

Typische Anwendungsfälle

  • Benachteiligung bei Einstellungen
  • Ungleiche Bezahlung
  • Diskriminierende Stellenausschreibungen
  • Altersdiskriminierung
  • Benachteiligung von Schwerbehinderten
  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing mit diskriminierendem Hintergrund
  • Diskriminierung wegen Religion oder Herkunft

Verbindung zur Gesetzespyramide

Das AGG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es setzt Vorgaben des EU-Rechts um und steht über:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen
  • Weisungen des Arbeitgebers

Wichtige Stichworte

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