Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kurzbeschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung im Arbeitsleben und im Zivilrecht.
Es setzt europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um und schützt Beschäftigte vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung.
Europarechtlicher Hintergrund
Das AGG setzt mehrere europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um.
Verknüpfungen:
Ziel des AGG
Menschen dürfen nicht benachteiligt werden wegen:
- ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 AGG – Ziel des Gesetzes
- § 7 AGG – Benachteiligungsverbot
- § 12 AGG – Pflichten des Arbeitgebers
- § 13 AGG – Beschwerderecht
- § 14 AGG – Leistungsverweigerungsrecht
- § 15 AGG – Schadensersatz
- § 16 AGG – Maßregelungsverbot
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Beschwerderecht (§ 13 AGG)
- Anspruch auf Schutzmaßnahmen
- Anspruch auf Schadensersatz (§ 15 AGG)
- Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Schutz (§ 14 AGG)
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Diskriminierung verhindern
- Beschäftigte schützen
- Beschwerden prüfen
- Maßnahmen gegen Verstöße ergreifen
- das AGG im Betrieb bekannt machen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des AGG
- Schutz vor Diskriminierung
- faire Behandlung aller Beschäftigten
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- niemand benachteiligt wird
- Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei erfolgen
- Auswahlverfahren fair durchgeführt werden
- Beschwerden ernst genommen werden
- Beschäftigte geschützt werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Beschwerdeverfahren
- respektvollem Verhalten
- Antidiskriminierung
- Schulungen
- Diversity-Konzepten
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- auf Prävention setzen
- frühzeitig Probleme ansprechen
- diskriminierende Strukturen erkennen
- Beschäftigte sensibilisieren
Typische Anwendungsfälle
- Benachteiligung bei Einstellungen
- Ungleiche Bezahlung
- Diskriminierende Stellenausschreibungen
- Altersdiskriminierung
- Benachteiligung von Schwerbehinderten
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing mit diskriminierendem Hintergrund
- Diskriminierung wegen Religion oder Herkunft
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das AGG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es setzt Vorgaben des EU-Rechts um und steht über:
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- Weisungen des Arbeitgebers
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis
- Arbeitsvertrag
- Betriebsrat
- Kündigung
- Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz
- Freistellung Arbeitsverhältnis
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Diskriminierung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Benachteiligung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Belästigung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Wissensbereiche/Grundlagen/Diversity
- Inklusion
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Beschwerderecht
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung