Übernahme
Wissensnotiz · AELS Wissensseite

Übernahme

Öffentliche AELS-Wissensseite zu Übernahme. Die Inhalte werden aus geprüften Obsidian-Quellen für die Website aufbereitet.

146 Wörter 1 Min. Lesezeit 15 Stichworte 24 Verknüpfungen

Übernahme


Kurzbeschreibung

Übernahme bezeichnet im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext den Vorgang, bei dem ein Unternehmen, Betrieb, Vermögenswert oder ein Vertragsverhältnis von einer anderen Partei ganz oder teilweise übernommen wird.

Je nach Kontext kann es sich um eine Unternehmensübernahme (M&A), eine Betriebsübernahme im Arbeitsrecht oder eine vertragliche Übernahme von Rechten und Pflichten handeln.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland (Arbeitsrecht)

  • § 613a BGB (Betriebsübergang)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht

  • Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG)

Verknüpfung:


2. Arten der Übernahme

1. Betriebsübernahme (§ 613a BGB)

Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber.
  • Arbeitsverhältnisse gehen automatisch über
  • Schutz der Arbeitnehmer bleibt bestehen
  • keine automatische Kündigung wegen Übergang erlaubt

2. Unternehmensübernahme (M&A)

  • Kauf oder Fusion eines Unternehmens
  • Erwerb von Anteilen (Share Deal) oder Vermögenswerten (Asset Deal)

3. Vertragsübernahme

  • Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
  • Zustimmung aller Beteiligten erforderlich

Schutz der Belegschaft bei Eigentümerwechsel

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu Übernahme

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.