Berufsausbildung
Kurzbeschreibung
Berufsausbildung bezeichnet die systematische Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen eines anerkannten Ausbildungsberufs.
Sie erfolgt in Deutschland überwiegend im dualen System (Betrieb + Berufsschule).
Systematischer Kontext
Die Berufsausbildung ist Teil des Berufsbildungsrechts und steht an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Ausbildungsrecht.
Verknüpfungen:
Ziel der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung soll:
- berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln
- Fachkräfte systematisch ausbilden
- den Übergang in den Arbeitsmarkt sichern
- Qualifikationsstandards gewährleisten
- soziale und wirtschaftliche Integration fördern
Rechtsgrundlagen
Zentrale Normen:
- BBiG (Berufsbildungsgesetz)
- Wissensbereiche/Ausbildung/HwO (Handwerksordnung)
- Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
- Tarifverträge (ergänzend)
Formen der Berufsausbildung
1. Duale Ausbildung
- Ausbildung im Betrieb
- Berufsschule als theoretischer Teil
- häufigster Ausbildungsweg
2. Schulische Ausbildung
- ausschließlich in Berufsfachschulen
- z. B. Gesundheits- und Sozialberufe
3. Duales Studium (Abgrenzung)
- Kombination aus Studium und Praxis
- höhere akademische Qualifikation
Verknüpfung:
Ausbildungsstruktur
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsrahmenplan
- betrieblicher Ausbildungsplan
- Berufsschulunterricht
- Zwischen- und Abschlussprüfung
Rechte der Auszubildenden
Auszubildende haben insbesondere:
- Anspruch auf qualifizierte Ausbildung
- angemessene Vergütung
- Ausbildungszeit zur Berufsschule
- Urlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. BUrlG
- Schutz vor Überlastung
- Übernahme von Ausbildungsmitteln (teilweise)
Pflichten des Auszubildenden
- Lernpflicht
- Weisungsgebundenheit im Rahmen der Ausbildung
- sorgfältige Ausführung der Aufgaben
- Teilnahme an Berufsschule
- Einhaltung betrieblicher Regeln
Pflichten des Ausbildenden (Arbeitgeber)
Der Arbeitgeber muss:
- Ausbildung fachgerecht durchführen
- Ausbildungsplan einhalten
- geeignete Ausbilder stellen
- Lernziele vermitteln
- Schutz und Fürsorge gewährleisten
- Ausbildungsnachweise ermöglichen
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des Berufsbildungsrechts
- Qualität der Ausbildung
- Schutz der Auszubildenden
- Gleichbehandlung im Betrieb
Mitbestimmung (BetrVG)
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Ausbildungsplanung
- Auswahl von Ausbildungsplätzen
- Übernahme nach Ausbildung
- Arbeitszeitgestaltung von Azubis
- Integration in den Betrieb
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Besondere Interessenvertretung:
- JAV
- enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Vertretung der Azubis
Typische Anwendungsfälle
- klassische duale Ausbildung im Betrieb
- handwerkliche Ausbildung
- kaufmännische Ausbildung
- technische Ausbildungsberufe
- Umschulungen
- Übernahme nach erfolgreichem Abschluss
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die Berufsausbildung ist geregelt durch:
1. Grundgesetz
2. BBiG
3. Wissensbereiche/Ausbildung/HwO
4. Tarifverträge
5. Betriebsvereinbarungen
6. Ausbildungsverträge