Tarifrecht
Kurzbeschreibung
Das Tarifrecht regelt die rechtlichen Grundlagen von Tarifverträgen sowie die Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden. Es bildet die Grundlage der Tarifautonomie und ermöglicht es den Tarifparteien, Arbeitsbedingungen eigenständig auszuhandeln.
Tarifrecht gehört zu den wichtigsten Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Es bestimmt unter anderem Entgelte, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und viele weitere Arbeitsbedingungen für Millionen Beschäftigte.
Für Vertrauensleute und Betriebsräte ist das Tarifrecht ein zentrales Wissensgebiet, da viele betriebliche Regelungen unmittelbar von Tarifverträgen beeinflusst werden.
Ziel des Tarifrechts
- Arbeitsbedingungen regeln
- Tarifautonomie sichern
- soziale Konflikte ordnen
- faire Arbeitsbedingungen schaffen
- Tarifmacht organisieren
- kollektive Interessen vertreten
Was ist Tarifrecht?
Tarifrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen über:
- Tarifverträge
- Tarifparteien
- Tarifverhandlungen
- Arbeitskämpfe
- Tarifbindung
- Tarifautonomie
Grundsatz:
Arbeitsbedingungen sollen möglichst von den Tarifparteien selbst gestaltet werden, nicht vom Staat.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt.
Sie bedeutet:
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dürfen Arbeitsbedingungen eigenständig aushandeln.
Der Staat mischt sich grundsätzlich nicht in Tarifverhandlungen ein.
Siehe:
Tarifparteien
Tarifverträge werden abgeschlossen zwischen:
Gewerkschaften
Vertreten die Interessen der Beschäftigten.
Beispiele:
Arbeitgeberverbände
Vertreten die Interessen der Arbeitgeber.
Einzelne Arbeitgeber
Auch Unternehmen können selbst Tarifverträge abschließen.
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist das zentrale Instrument des Tarifrechts.
Er enthält verbindliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen.
Beispiele:
- Entgelt
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Zuschläge
- Sonderzahlungen
Siehe:
Tarifvertrag
Arten von Tarifverträgen
Entgelttarifvertrag
Regelt:
- Löhne
- Gehälter
- Entgeltgruppen
Manteltarifvertrag
Regelt allgemeine Arbeitsbedingungen.
Beispiele:
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Arbeitszeit
Firmentarifvertrag
Gilt für ein einzelnes Unternehmen.
Verbandstarifvertrag
Wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband abgeschlossen.
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Regelt Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Tarifbindung
Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend, wenn:
Arbeitgeber tarifgebunden ist
und
Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
Siehe:
Tarifbindung
Unmittelbare Wirkung
Tarifverträge gelten automatisch.
Sie müssen nicht einzeln in Arbeitsverträge übernommen werden.
Zwingende Wirkung
Von tariflichen Regelungen darf grundsätzlich nicht zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
Günstigkeitsprinzip
Abweichungen sind zulässig, wenn sie für Beschäftigte günstiger sind.
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Günstigkeitsprinzip
Tarifvorrang
Tarifverträge haben grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen.
Der Betriebsrat darf keine schlechteren Regelungen vereinbaren.
Siehe:
Wissensbereiche/Tarifrecht/Tarifvorrang
Tariföffnungsklauseln
Tarifverträge können zulassen, dass Betriebsparteien ergänzende Regelungen vereinbaren.
Beispiele:
- Arbeitszeitmodelle
- Schichtsysteme
- Flexibilisierung
Nachwirkung von Tarifverträgen
Läuft ein Tarifvertrag aus, wirken seine Regelungen häufig weiter.
Bis:
- ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird
- eine andere zulässige Regelung entsteht
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Nachwirkung
Tarifverhandlungen
Typischer Ablauf:
Forderungsdiskussion
⬇️
Tarifforderung
⬇️
Tarifverhandlung
⬇️
Aktionen
⬇️
Warnstreik
⬇️
Tarifabschluss
Arbeitskampf
Kommt keine Einigung zustande, können Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchführen.
Beispiele:
- Warnstreik
- Streik
Siehe:
Streik
Warnstreik
Friedenspflicht
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Arbeitskampfmaßnahmen zum geregelten Thema grundsätzlich ausgeschlossen.
Siehe:
Rolle der Gewerkschaften
Gewerkschaften:
- verhandeln Tarifverträge
- organisieren Mitglieder
- führen Tarifbewegungen
- vertreten Beschäftigteninteressen
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute sind die Verbindung zwischen Belegschaft und Gewerkschaft.
Aufgaben:
- Beschäftigte informieren
- Forderungen sammeln
- Mitglieder gewinnen
- Tarifbewegungen unterstützen
- Aktionen organisieren
Siehe:
Tarifpolitik für Vertrauensleute
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist keine Tarifpartei.
Er darf:
- Tarifverträge nicht abschließen
- keine Arbeitskämpfe organisieren
Er kann jedoch:
- informieren
- unterstützen
- tarifliche Regelungen überwachen
Tarifrecht und Mitbestimmung
Tarifverträge beeinflussen viele Mitbestimmungsthemen.
Beispiele:
- Arbeitszeit
- Entgelt
- Schichtarbeit
- Zuschläge
Siehe:
Typische tarifliche Themen
Entgelt
- Löhne
- Gehälter
- Leistungsentgelt
Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit
- Schichtmodelle
- Mehrarbeit
Urlaub
- Urlaubsdauer
- Urlaubsentgelt
Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
Zuschläge
- Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit
- Schichtzulagen
Typische Arbeitgeberfehler
- Tarifbindung ignorieren
- Tarifverträge falsch anwenden
- tarifwidrige Arbeitsverträge abschließen
- Nachwirkungen missachten
Typische Fehler von Betriebsräten
- Tarifvorrang nicht beachten
- tarifliche Regelungen nicht kennen
- Tariföffnungsklauseln übersehen
Typische Fehler von Vertrauensleuten
- Tarifrecht mit Betriebsverfassungsrecht verwechseln
- Tarifbindung falsch einschätzen
- Nachwirkungen nicht kennen
Praxisbeispiel
Eine Gewerkschaft fordert:
- 7 % mehr Entgelt,
- bessere Ausbildungsvergütungen,
- zusätzliche freie Tage.
Nach mehreren Verhandlungen kommt keine Einigung zustande.
Die Beschäftigten beteiligen sich an Warnstreiks.
Schließlich wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen.
Tarifrecht im Überblick
Beschäftigte organisieren sich
⬇️
Gewerkschaft stellt Forderungen auf
⬇️
Tarifverhandlungen
⬇️
Tarifvertrag
⬇️
Anwendung im Betrieb
⬇️
Überwachung und Weiterentwicklung
Die wichtigsten Begriffe des Tarifrechts
- Tarifvertrag
- Tarifbindung
- Warnstreik
- Streik
Merksatz
Tarifrecht regelt die Spielregeln der Tarifautonomie. Es bestimmt, wie Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitsbedingungen aushandeln und durchsetzen können.
Bezug zu Knoten
- Tarifvertrag
- Tarifbindung
- Warnstreik
- Streik
- Vertrauensleute
- Betriebsrat
Praxisrelevanz
Tarifrecht ist die Grundlage gewerkschaftlicher Gestaltungsmacht. Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubstage, Zuschläge und viele weitere Arbeitsbedingungen beruhen auf Tarifverträgen. Wer als Vertrauensperson, Betriebsrat oder gewerkschaftlich Aktiver erfolgreich handeln will, muss die Grundprinzipien des Tarifrechts sicher beherrschen.