Tarifvorrang
Kurzbeschreibung
Der Tarifvorrang ist ein zentrales Prinzip des deutschen Arbeitsrechts. Er bedeutet, dass tarifliche Regelungen grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen haben.
Dadurch wird verhindert, dass Betriebsrat und Arbeitgeber Regelungen vereinbaren, die in den Regelungsbereich eines Tarifvertrags eingreifen oder tarifliche Standards unterschreiten.
Für Betriebsräte gehört der Tarifvorrang zu den wichtigsten Grundlagen des Zusammenspiels zwischen Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Ziel des Tarifvorrangs
- Tarifautonomie schützen
- Tarifverträge sichern
- Tarifstandards erhalten
- Konkurrenz zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung vermeiden
- Zuständigkeiten klar regeln
Was bedeutet Tarifvorrang?
Der Tarifvorrang bedeutet:
Was durch Tarifvertrag geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird, darf grundsätzlich nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Damit wird die Zuständigkeit der Tarifparteien geschützt.
Rechtsgrundlage
§ 77 Abs. 3 BetrVG
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können grundsätzlich nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Siehe:
§77 BetrVG
Warum gibt es den Tarifvorrang?
Tarifverträge werden von:
- Gewerkschaften
- Arbeitgeberverbänden
- Arbeitgebern
ausgehandelt.
Die Tarifparteien sollen die Verantwortung für tarifliche Arbeitsbedingungen behalten.
Der Betriebsrat soll diese Regelungen nicht ersetzen oder verändern können.
Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
Tarifvertrag
⬇️
Betriebsvereinbarung
⬇️
Arbeitsvertrag
Der Tarifvertrag steht grundsätzlich über der Betriebsvereinbarung.
Typische tarifliche Regelungsbereiche
Entgelt
- Löhne
- Gehälter
- Entgeltgruppen
Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit
- Schichtsysteme
- Arbeitszeitmodelle
Zuschläge
- Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit
- Feiertagsarbeit
- Schichtzulagen
Urlaub
- Urlaubsdauer
- Urlaubsentgelt
Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Prämien
Beispiel Tarifvorrang
Ein Tarifvertrag regelt:
- 35-Stunden-Woche
- Nachtzuschläge
- Urlaubsgeld
Der Betriebsrat darf nicht vereinbaren:
- 38-Stunden-Woche
- geringere Nachtzuschläge
- Wegfall des Urlaubsgeldes
Solche Regelungen wären unwirksam.
Tarifvorrang auch ohne Tarifbindung
Der Tarifvorrang greift teilweise bereits dann, wenn ein Thema üblicherweise tariflich geregelt wird.
Dies schützt die Tarifautonomie auch in Betrieben ohne unmittelbare Tarifbindung.
Tariföffnungsklausel
Eine wichtige Ausnahme.
Tarifverträge können ausdrücklich zulassen, dass Betriebsparteien bestimmte Themen selbst regeln.
Dies nennt man:
Tariföffnungsklausel
Beispiele:
- Arbeitszeitflexibilisierung
- Schichtpläne
- Langzeitkonten
- mobile Arbeit
Beispiel Tariföffnung
Tarifvertrag:
Abweichende Arbeitszeitmodelle können durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Dann dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Tarifvorrang und Mitbestimmung
Der Tarifvorrang schränkt Mitbestimmungsrechte nicht vollständig ein.
Der Betriebsrat bleibt zuständig für:
- Durchführung tariflicher Regelungen
- Ausgestaltung tariflicher Spielräume
- betriebliche Umsetzung
Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
Die Begriffe werden häufig verwechselt.
Tarifvorrang
Tarifvertrag geht vor Betriebsvereinbarung.
Tarifvorbehalt
Bestimmte Themen dürfen nur geregelt werden, wenn keine tarifliche Regelung besteht.
Verhältnis zum Günstigkeitsprinzip
Tarifvorrang und Günstigkeitsprinzip sind unterschiedliche Prinzipien.
Tarifvorrang
Regelt das Verhältnis zwischen:
Tarifvertrag ↔ Betriebsvereinbarung
Günstigkeitsprinzip
Regelt das Verhältnis zwischen:
Tarifvertrag ↔ Arbeitsvertrag
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Günstigkeitsprinzip
Tarifvorrang und Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag darf für Beschäftigte günstigere Regelungen enthalten.
Dies ergibt sich aus dem:
Wissensbereiche/Grundlagen/Günstigkeitsprinzip
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Besteht ein Tarifvertrag?
- Wird das Thema tariflich geregelt?
- Gibt es eine Tariföffnungsklausel?
- Ist eine Betriebsvereinbarung zulässig?
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute sollten wissen:
- welche Tarifverträge gelten,
- welche Themen tariflich geregelt sind,
- welche Spielräume bestehen.
Sie können Beschäftigte informieren und tarifpolitische Diskussionen unterstützen.
Tarifvorrang in der Praxis
Typische Konflikte entstehen bei:
- Arbeitszeitmodellen
- Entgeltregelungen
- Leistungsentgelt
- Schichtzulagen
- Sonderzahlungen
Hier muss immer geprüft werden, ob tarifliche Regelungen bestehen.
Rechtsprechung zum Tarifvorrang
Die Rechtsprechung des BAG hat den Tarifvorrang in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert.
Wichtige Fragen:
- Was ist „üblicherweise tariflich geregelt“?
- Wann liegt eine Öffnungsklausel vor?
- Welche Gestaltungsspielräume bestehen?
Siehe:
Typische Arbeitgeberfehler
- tarifwidrige Betriebsvereinbarungen abschließen
- Tarifverträge ignorieren
- Öffnungsklauseln falsch anwenden
Typische Fehler von Betriebsräten
- Tarifvorrang übersehen
- tarifwidrige Regelungen vereinbaren
- Tariföffnungsklauseln nicht nutzen
- Tarifverträge nicht ausreichend prüfen
Praxisbeispiel
Ein Arbeitgeber möchte eine neue Prämienregelung per Betriebsvereinbarung einführen.
Der Betriebsrat prüft den geltenden Tarifvertrag.
Dort ist das Leistungsentgelt bereits geregelt.
Da keine Tariföffnungsklausel existiert, kann keine abweichende Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Die geplante Regelung wäre unwirksam.
Prüfung des Tarifvorrangs
Thema vorhanden
⬇️
Tarifvertrag prüfen
⬇️
Tarifliche Regelung vorhanden?
⬇️
Ja
⬇️
Öffnungsklausel vorhanden?
⬇️
Ja → Betriebsvereinbarung möglich
⬇️
Nein → Tarifvorrang greift
Tarifvorrang und Gewerkschaften
Der Tarifvorrang schützt die Rolle der Gewerkschaften.
Er verhindert, dass tarifliche Standards durch betriebliche Einzelregelungen unterlaufen werden.
Dadurch bleibt die Tarifautonomie wirksam.
Siehe:
Merksatz
Tarifvorrang bedeutet: Was tariflich geregelt ist oder üblicherweise tariflich geregelt wird, darf grundsätzlich nicht durch Betriebsvereinbarung verändert oder ersetzt werden.
Bezug zu Knoten
- Tarifvertrag
- Tarifbindung
- §77 BetrVG
- Gesetze/Arbeitszeit
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
Praxisrelevanz
Der Tarifvorrang gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien des kollektiven Arbeitsrechts. Betriebsräte müssen bei jeder geplanten Betriebsvereinbarung prüfen, ob bereits tarifliche Regelungen bestehen. Nur wer Tarifvorrang, Tarifbindung und Tariföffnungsklauseln sicher beherrscht, kann rechtssichere betriebliche Regelungen gestalten.