Fortbildung
Kurzbeschreibung
Fortbildung bezeichnet die Vertiefung, Erweiterung oder Aktualisierung bereits vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer bestehenden beruflichen Tätigkeit auf und dient dazu, den sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.
Fortbildungen gewinnen durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, neue Arbeitsverfahren und den Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung. Betriebsräte verfügen bei der Förderung und Durchführung betrieblicher Fortbildungsmaßnahmen über umfangreiche Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- §96 BetrVG – Förderung der Berufsbildung
- §97 BetrVG – Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
- §98 BetrVG – Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- BBiG
- SGB III
- §92 BetrVG – Personalplanung
- ArbSchG
Ziel der Fortbildung
Fortbildung soll:
- Fachwissen aktualisieren
- neue Kompetenzen vermitteln
- berufliche Entwicklung fördern
- Beschäftigungsfähigkeit erhalten
- den technologischen Wandel begleiten
- Karrierechancen verbessern
- Unternehmen wettbewerbsfähig halten
Bedeutung der Fortbildung
Fortbildung beantwortet die Fragen:
«Wie bleiben Beschäftigte fachlich auf dem aktuellen Stand?»
«Welche Qualifikationen werden künftig benötigt?»
«Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?»
Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung und der Fachkräftesicherung.
Grundprinzip
Vorhandene Qualifikation
⬇️
Neue Anforderungen
⬇️
Fortbildung
⬇️
Erweiterte Kompetenzen
⬇️
Berufliche Weiterentwicklung
Merkmale der Fortbildung
Eine Fortbildung:
- baut auf vorhandenen Kenntnissen auf
- erweitert bestehende Kompetenzen
- dient der beruflichen Entwicklung
- erfolgt berufsbegleitend oder in Vollzeit
- kann intern oder extern stattfinden
- unterstützt lebenslanges Lernen
Arten der Fortbildung
Anpassungsfortbildung
Dient der Aktualisierung vorhandener Kenntnisse.
Beispiele:
- neue Software
- neue Maschinen
- Gesetzesänderungen
- Datenschutz
- KI-Anwendungen
- Arbeitsschutz
Aufstiegsfortbildung
Bereitet auf höherwertige Aufgaben vor.
Beispiele:
- Meister
- Techniker
- Fachwirt
- Betriebswirt
- Führungskräfteentwicklung
Betriebliche Fortbildung
Vom Arbeitgeber organisierte Qualifizierungsmaßnahmen.
Beispiele:
- Produktschulungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Kommunikationstrainings
- Projektmanagement
- Führungskräfteschulungen
Formen der Fortbildung
Fortbildungen können stattfinden als:
- Präsenzseminar
- Online-Seminar
- Webinar
- E-Learning
- Blended Learning
- Coaching
- Workshop
- Selbstlernprogramm
- Inhouse-Schulung
Digitalisierung
Die Digitalisierung verändert Fortbildungen grundlegend.
Typische Themen:
- Künstliche Intelligenz
- Automatisierung
- Cloud-Systeme
- Cybersecurity
- Datenschutz
- Digitalkompetenz
- digitale Zusammenarbeit
- Microsoft 365
- SAP
Vorteile der Fortbildung
Für Beschäftigte:
- höhere Fachkompetenz
- bessere Karrierechancen
- höhere Arbeitsplatzsicherheit
- mehr Selbstvertrauen
- bessere Verdienstmöglichkeiten
Für Unternehmen:
- qualifizierte Beschäftigte
- höhere Produktivität
- bessere Innovationsfähigkeit
- geringere Fehlerquote
- stärkere Mitarbeiterbindung
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat besitzt umfangreiche Rechte bei der Berufsbildung.
Er sollte insbesondere beteiligt werden bei:
- Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs
- Planung betrieblicher Fortbildungen
- Auswahl von Bildungsmaßnahmen
- Bestellung von Ausbildern und Dozenten
- Einführung neuer Qualifizierungsprogramme
Maßgeblich sind:
- §96 BetrVG
- §97 BetrVG
- §98 BetrVG
Zusammenhang mit Personalentwicklung
Fortbildung ist Bestandteil einer modernen:
Sie trägt dazu bei, Beschäftigte langfristig im Unternehmen zu halten.
Bedeutung für Beschäftigte
Fortbildungen ermöglichen:
- lebenslanges Lernen
- Anpassung an neue Technologien
- beruflichen Aufstieg
- Arbeitsplatzsicherheit
- persönliche Entwicklung
Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Gibt es einen Qualifizierungsplan?
- Werden alle Beschäftigten berücksichtigt?
- Gibt es gleiche Weiterbildungschancen?
- Werden digitale Kompetenzen vermittelt?
- Besteht ausreichende Freistellung?
- Sind Bildungsmaßnahmen bedarfsgerecht?
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Qualifizierungsbedarf erkennen
- Beschäftigte motivieren
- Fortbildungsangebote bekannt machen
- Rückmeldungen sammeln
- den Betriebsrat unterstützen
- auf fehlende Bildungsangebote hinweisen
Typische Arbeitgeberfehler
- Weiterbildung nur für einzelne Beschäftigte anbieten
- Qualifizierungsbedarf unterschätzen
- Digitalisierung ohne Schulungen einführen
- Fortbildung ausschließlich als Kostenfaktor betrachten
- Beschäftigte nicht ausreichend freistellen
Typische Fehler von Betriebsräten
- Mitbestimmungsrechte nicht ausschöpfen
- Bildungsbedarf nicht regelmäßig ermitteln
- Beschäftigte nicht einbeziehen
- Fortbildung nur kurzfristig planen
- digitale Kompetenzen vernachlässigen
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen führt eine neue KI-gestützte Produktionssoftware ein.
Viele Beschäftigte verfügen noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse.
Der Betriebsrat fordert gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein umfassendes Fortbildungsprogramm. Alle betroffenen Beschäftigten nehmen an Schulungen teil, lernen den sicheren Umgang mit der neuen Software und erhalten zusätzliche Qualifizierungen für digitale Arbeitsprozesse. Dadurch gelingt die Einführung der neuen Technik deutlich reibungsloser.
Ablauf einer Fortbildung
Qualifizierungsbedarf ermitteln
⬇️
Fortbildungsmaßnahme planen
⬇️
Beteiligung des Betriebsrats
⬇️
Durchführung
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Anwendung im Arbeitsalltag
⬇️
Erfolgskontrolle
Verhältnis zu anderen Begriffen
Begriff| Inhalt
Weiterbildung| Oberbegriff für Fort- und Weiterbildung
Berufsbildung| Gesamtsystem beruflicher Bildung
Ausbildung| Erwerb eines Berufsabschlusses
Qualifizierung| Erwerb neuer Kompetenzen
Personalentwicklung| Gezielte Entwicklung von Beschäftigten
Merksatz
«Fortbildung erweitert und aktualisiert vorhandene berufliche Kenntnisse. Sie sichert die Beschäftigungsfähigkeit, unterstützt die persönliche Entwicklung und hilft Unternehmen, den technologischen und wirtschaftlichen Wandel erfolgreich zu bewältigen. Der Betriebsrat besitzt dabei wichtige Beteiligungsrechte nach den §§ 96 bis 98 BetrVG.»
Bezug zu Knoten
- Weiterbildung
- Berufsbildung
- Qualifizierung
- Ausbildung
- Personalentwicklung
- Personalplanung
- Fachkräftemangel
- Digitale Arbeitswelt
- KI
- BBiG
- SGB III
- §92 BetrVG
- §96 BetrVG
- §97 BetrVG
- §98 BetrVG
- Arbeitsschutz
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
- Interessenvertretung
Praxisrelevanz
Fortbildung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Beschäftigte und Unternehmen. Technologische Entwicklungen, Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändern Qualifikationsanforderungen kontinuierlich. Deshalb wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Betriebsräte und Vertrauensleute können maßgeblich dazu beitragen, dass Fortbildungsangebote bedarfsgerecht, fair und für alle Beschäftigten zugänglich gestaltet werden. Dadurch stärken sie sowohl die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens als auch die beruflichen Perspektiven der Belegschaft.