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Ausbildung


Kurzbeschreibung

Ausbildung bezeichnet den strukturierten Prozess der Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit oder einen anerkannten Berufsabschluss.

Im deutschen System ist damit meist die duale Berufsausbildung gemeint.


Systematischer Kontext

Ausbildung ist Teil des Berufsbildungs- und Arbeitsrechts und umfasst schulische, betriebliche und akademische Ausbildungsformen.

Verknüpfungen:


Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung soll:

  • berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln
  • Fachkräfte qualifizieren
  • den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen
  • Theorie und Praxis verbinden
  • wirtschaftliche und soziale Integration fördern

Formen der Ausbildung

1. Duale Berufsausbildung

  • Betrieb + Berufsschule
  • geregelt durch BBiG
  • häufigster Ausbildungsweg in Deutschland

2. Schulische Ausbildung

  • vollständig an Berufsfachschulen
  • häufig in Gesundheits- und Sozialberufen

3. Akademische Ausbildung

  • Studium an Hochschulen
  • ggf. duale Studiengänge

Verknüpfung:


Rechtliche Grundlagen

  • BBiG (Berufsbildungsgesetz)
  • Wissensbereiche/Ausbildung/HwO (Handwerksordnung)
  • Ausbildungsverordnungen
  • Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

Rechte der Auszubildenden

Auszubildende haben insbesondere:

  • Anspruch auf qualifizierte Ausbildung
  • angemessene Vergütung
  • Urlaub und Arbeitszeitregelungen
  • Schutz vor Überforderung
  • Teilnahme an Berufsschule
  • Übernahme von Ausbildungsmitteln (teilweise)

Pflichten der Auszubildenden

  • Lernpflicht
  • gewissenhafte Ausführung von Aufgaben
  • Teilnahme an Berufsschule
  • Beachtung betrieblicher Regeln
  • Weisungsgebundenheit im Rahmen der Ausbildung

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Der Arbeitgeber muss:

  • Ausbildung planmäßig durchführen
  • Ausbilder bereitstellen
  • Ausbildungsziele sicherstellen
  • geeignete Tätigkeiten zuweisen
  • Fürsorgepflicht beachten
  • Ausbildung dokumentieren lassen

Rolle des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Qualität der Ausbildung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Schutz der Auszubildenden
  • Gleichbehandlung

Mitbestimmung

Der Betriebsrat wirkt mit bei:

  • Ausbildungsplanung
  • Übernahme nach Ausbildung
  • Arbeitsbedingungen für Azubis
  • Integration in den Betrieb
  • personellen Maßnahmen

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

  • spezielle Interessenvertretung für Auszubildende
  • arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen

Verknüpfung:

  • JAV

Typische Anwendungsfälle

  • duale Berufsausbildung im Betrieb
  • schulische Ausbildungsgänge
  • betriebliche Umschulungen
  • Weiterentwicklung von Fachkräften
  • Übergang in Festanstellung

Verbindung zur Gesetzespyramide

Ausbildung wird geregelt durch:

1. Grundgesetz

2. BBiG

3. Wissensbereiche/Ausbildung/HwO

4. Tarifverträge

5. Betriebsvereinbarungen

6. Ausbildungsverträge


Wichtige Stichworte

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