Ausbildung
Kurzbeschreibung
Ausbildung bezeichnet den strukturierten Prozess der Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit oder einen anerkannten Berufsabschluss.
Im deutschen System ist damit meist die duale Berufsausbildung gemeint.
Systematischer Kontext
Ausbildung ist Teil des Berufsbildungs- und Arbeitsrechts und umfasst schulische, betriebliche und akademische Ausbildungsformen.
Verknüpfungen:
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung soll:
- berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln
- Fachkräfte qualifizieren
- den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen
- Theorie und Praxis verbinden
- wirtschaftliche und soziale Integration fördern
Formen der Ausbildung
1. Duale Berufsausbildung
- Betrieb + Berufsschule
- geregelt durch BBiG
- häufigster Ausbildungsweg in Deutschland
2. Schulische Ausbildung
- vollständig an Berufsfachschulen
- häufig in Gesundheits- und Sozialberufen
3. Akademische Ausbildung
- Studium an Hochschulen
- ggf. duale Studiengänge
Verknüpfung:
Rechtliche Grundlagen
- BBiG (Berufsbildungsgesetz)
- Wissensbereiche/Ausbildung/HwO (Handwerksordnung)
- Ausbildungsverordnungen
- Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag
- Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)
Rechte der Auszubildenden
Auszubildende haben insbesondere:
- Anspruch auf qualifizierte Ausbildung
- angemessene Vergütung
- Urlaub und Arbeitszeitregelungen
- Schutz vor Überforderung
- Teilnahme an Berufsschule
- Übernahme von Ausbildungsmitteln (teilweise)
Pflichten der Auszubildenden
- Lernpflicht
- gewissenhafte Ausführung von Aufgaben
- Teilnahme an Berufsschule
- Beachtung betrieblicher Regeln
- Weisungsgebundenheit im Rahmen der Ausbildung
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Der Arbeitgeber muss:
- Ausbildung planmäßig durchführen
- Ausbilder bereitstellen
- Ausbildungsziele sicherstellen
- geeignete Tätigkeiten zuweisen
- Fürsorgepflicht beachten
- Ausbildung dokumentieren lassen
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Qualität der Ausbildung
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Schutz der Auszubildenden
- Gleichbehandlung
Mitbestimmung
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Ausbildungsplanung
- Übernahme nach Ausbildung
- Arbeitsbedingungen für Azubis
- Integration in den Betrieb
- personellen Maßnahmen
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- spezielle Interessenvertretung für Auszubildende
- arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen
Verknüpfung:
- JAV
Typische Anwendungsfälle
- duale Berufsausbildung im Betrieb
- schulische Ausbildungsgänge
- betriebliche Umschulungen
- Weiterentwicklung von Fachkräften
- Übergang in Festanstellung
Verbindung zur Gesetzespyramide
Ausbildung wird geregelt durch:
1. Grundgesetz
2. BBiG
3. Wissensbereiche/Ausbildung/HwO
4. Tarifverträge
5. Betriebsvereinbarungen
6. Ausbildungsverträge