Umschulung
Kurzbeschreibung
Eine Umschulung ist eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme, die Beschäftigten den Wechsel in einen neuen Beruf oder Tätigkeitsbereich ermöglicht. Sie dient dazu, neue berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann oder sich die Anforderungen im Arbeitsmarkt wesentlich verändert haben.
Umschulungen spielen insbesondere bei Digitalisierung, Strukturwandel, gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitsplatzverlust oder Fachkräftemangel eine wichtige Rolle. Betriebsrat und Vertrauensleute können Beschäftigte bei der Planung und Durchführung einer Umschulung unterstützen.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- SGB III
- SGB IX
- BetrVG
- §92 BetrVG – Personalplanung
- §96 BetrVG – Förderung der Berufsbildung
- §97 BetrVG – Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
- §98 BetrVG – Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- BBiG
Ziel der Umschulung
Eine Umschulung soll:
- den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen
- Arbeitslosigkeit vermeiden
- Beschäftigungsfähigkeit erhalten
- Fachkräfte qualifizieren
- berufliche Perspektiven schaffen
- den Strukturwandel begleiten
Bedeutung der Umschulung
Die Umschulung beantwortet die Fragen:
«Wann ist eine Umschulung sinnvoll?»
«Wer finanziert eine Umschulung?»
«Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?»
Sie ist ein wichtiges Instrument der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik.
Grundprinzip
Veränderte berufliche Situation
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Beratung
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Umschulung
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Neue Qualifikation
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Neuer Arbeitsplatz
Gründe für eine Umschulung
Häufige Gründe sind:
- gesundheitliche Einschränkungen
- Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf
- Digitalisierung
- Wegfall von Arbeitsplätzen
- Strukturwandel
- berufliche Neuorientierung
- Fachkräftemangel
- betriebliche Umstrukturierungen
Formen der Umschulung
Eine Umschulung kann erfolgen als:
- betriebliche Umschulung
- außerbetriebliche Umschulung
- schulische Umschulung
- duale Umschulung
- Vollzeitmaßnahme
- Teilzeitmaßnahme
Finanzierung
Je nach Einzelfall können die Kosten übernommen werden durch:
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitgeber
- Integrationsamt (je nach Fall)
- weitere öffentliche Förderprogramme
Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Förderregelungen.
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann:
- Umschulungen fördern
- Freistellungen ermöglichen
- Qualifizierungsmaßnahmen anbieten
- Bildungspläne entwickeln
- interne Berufswechsel unterstützen
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Umschulung besteht jedoch nicht.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat insbesondere Beteiligungsrechte bei:
- betrieblicher Berufsbildung
- Personalplanung
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Besonders relevant sind:
- §96 BetrVG
- §97 BetrVG
- §98 BetrVG
Umschulung und Gesundheit
Eine Umschulung kann insbesondere erforderlich sein,
wenn Beschäftigte ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Dies betrifft beispielsweise:
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- chronische Erkrankungen
- körperliche Einschränkungen
In diesen Fällen kommen häufig Leistungen nach dem SGB IX oder durch die Deutsche Rentenversicherung in Betracht.
Digitalisierung
Die Digitalisierung erhöht den Bedarf an Umschulungen.
Typische neue Berufsfelder sind:
- IT
- Automatisierung
- Robotik
- KI-Anwendungen
- Datenanalyse
- digitale Verwaltung
Lebenslanges Lernen gewinnt dadurch zunehmend an Bedeutung.
Bedeutung für Beschäftigte
Eine Umschulung bietet:
- neue berufliche Chancen
- höhere Beschäftigungssicherheit
- bessere Karriereperspektiven
- gesundheitliche Entlastung
- Anpassung an den Arbeitsmarkt
Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Besteht Qualifizierungsbedarf?
- Gibt es Fördermöglichkeiten?
- Werden Beschäftigte ausreichend beraten?
- Sind betriebliche Bildungsangebote vorhanden?
- Werden gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt?
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Beschäftigte auf Fördermöglichkeiten hinweisen
- Beratungsangebote vermitteln
- den Kontakt zum Betriebsrat herstellen
- Ängste vor Veränderungen abbauen
- für Qualifizierung werben
Typische Arbeitgeberfehler
- Qualifizierungsbedarf ignorieren
- Umschulungen zu spät anbieten
- gesundheitliche Einschränkungen nicht berücksichtigen
- Beschäftigte unzureichend informieren
- Weiterbildung nur kurzfristig planen
Typische Fehler von Betriebsräten
- Qualifizierungsbedarf unterschätzen
- Fördermöglichkeiten nicht kennen
- Beschäftigte zu spät beraten
- Digitalisierung ohne Bildungsstrategie begleiten
- Bildungsmaßnahmen nicht aktiv einfordern
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter kann nach einer schweren Schulterverletzung dauerhaft keine körperlich belastende Tätigkeit mehr ausüben.
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der Deutschen Rentenversicherung wird eine Umschulung zum technischen Sachbearbeiter organisiert. Während der Umschulung erhält der Beschäftigte finanzielle Unterstützung und kann anschließend auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden.
Ablauf einer Umschulung
Beratungsbedarf feststellen
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Fördermöglichkeiten prüfen
⬇️
Berufsziel festlegen
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Bewilligung
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Durchführung der Umschulung
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Abschluss
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Einsatz im neuen Beruf
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Vorschrift| Inhalt
SGB III| Arbeitsförderung
SGB IX| Rehabilitation und Teilhabe
§92 BetrVG| Personalplanung
§96 BetrVG| Förderung der Berufsbildung
§97 BetrVG| Berufsbildungsmaßnahmen
§98 BetrVG| Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
BBiG| Berufsbildung
Merksatz
«Eine Umschulung ermöglicht den Wechsel in einen neuen Beruf, wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann oder neue Qualifikationen erforderlich werden. Sie trägt zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit bei und wird häufig durch öffentliche Leistungsträger gefördert. Betriebsrat und Vertrauensleute unterstützen Beschäftigte bei Qualifizierung und beruflicher Neuorientierung.»
Bezug zu Knoten
- Weiterbildung
- Fortbildung
- Berufsbildung
- Qualifizierung
- Personalentwicklung
- Fachkräftemangel
- Digitalisierung
- KI
- SGB III
- SGB IX
- BBiG
- §92 BetrVG
- §96 BetrVG
- §97 BetrVG
- §98 BetrVG
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
- Interessenvertretung
Praxisrelevanz
Umschulungen gewinnen durch Digitalisierung, demografischen Wandel und den Strukturwandel der Arbeitswelt stetig an Bedeutung. Sie helfen Beschäftigten, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder nach gesundheitlichen Einschränkungen wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Betriebsräte sollten sich frühzeitig für Qualifizierungsstrategien einsetzen und gemeinsam mit Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und Bildungseinrichtungen tragfähige Lösungen für betroffene Beschäftigte entwickeln.