Arbeitsentgelt
Kurzbeschreibung
Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung.
Es umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die Beschäftigte aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses erhalten.
Systematischer Kontext
Das Arbeitsentgelt ist einer der Hauptbestandteile des Arbeitsvertrags und bildet die wirtschaftliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
Verknüpfungen:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsverhältnis
- Tarifvertrag
- Entgeltabrechnung
Ziel des Arbeitsentgelts
Das Arbeitsentgelt soll:
- die Arbeitsleistung vergüten
- den Lebensunterhalt sichern
- tarifliche und gesetzliche Mindeststandards gewährleisten
- Leistung und Qualifikation berücksichtigen
- soziale Sicherheit ermöglichen
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Rechtsgrundlagen:
- § 611a BGB – Arbeitsvertrag
- § 612 BGB – Vergütung
- MiLoG
- TVG
- BetrVG
- EntgFG
- EntgTranspG
Bestandteile des Arbeitsentgelts
Grundentgelt
- Stundenlohn
- Monatsgehalt
- Akkordlohn
- Leistungslohn
Variable Entgeltbestandteile
- Prämien
- Provisionen
- Leistungszulagen
- Erfolgsbeteiligungen
Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Jahresprämien
- Gewinnbeteiligungen
Sachbezüge
- Dienstwagen
- Firmenhandy
- Mitarbeiterwohnungen
- Verpflegungsleistungen
Entgeltformen
Zeitlohn
Vergütung nach:
- Stunden
- Tagen
- Wochen
- Monaten
Leistungslohn
Vergütung nach:
- Arbeitsmenge
- Arbeitsergebnis
- Zielerreichung
Akkordlohn
Vergütung nach:
- Stückzahl
- Produktionsleistung
Anspruch auf Arbeitsentgelt
Ein Anspruch entsteht grundsätzlich durch:
- Arbeitsleistung
- Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaub
- Feiertage
- bestimmte Freistellungen
Gleichbehandlung beim Entgelt
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich vergüten.
Besondere Bedeutung haben:
Entgeltabrechnung
Arbeitgeber müssen:
- nachvollziehbare Abrechnungen erstellen
- Steuern abführen
- Sozialversicherungsbeiträge abführen
- Zuschläge korrekt berechnen
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf vereinbarte Vergütung
- Anspruch auf Mindestlohn
- Anspruch auf korrekte Abrechnung
- Anspruch auf gleiche Bezahlung bei vergleichbarer Tätigkeit
- Anspruch auf tarifliche Leistungen
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Entgelt fristgerecht zahlen
- Mindestlohn einhalten
- Tarifverträge anwenden (bei Tarifbindung)
- Zuschläge korrekt berechnen
- Entgeltabrechnungen erstellen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung tariflicher Entgeltregelungen
- Einhaltung des Mindestlohns
- Gleichbehandlung bei Vergütung
- korrekte Eingruppierungen
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- Entgeltregelungen fair angewendet werden
- keine Entgeltdiskriminierung erfolgt
- Eingruppierungen korrekt sind
- Zuschläge richtig berechnet werden
- tarifliche Ansprüche eingehalten werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte insbesondere bei:
- Entlohnungsgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
- leistungsbezogenen Entgeltsystemen
- Prämienregelungen
- Bonusmodellen
- betrieblichen Vergütungssystemen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Entgeltstrukturen transparent machen
- faire Vergütung fördern
- Eingruppierungen kontrollieren
- Diskriminierungen verhindern
- Tarifbindung stärken
Typische Anwendungsfälle
- Gehaltsverhandlungen
- Tarifliche Entgelterhöhungen
- Leistungsprämien
- Schichtzuschläge
- Akkordarbeit
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Eingruppierungsstreitigkeiten
Verbindung zur Gesetzespyramide
Arbeitsentgelt wird durch verschiedene Rechtsquellen beeinflusst.
Hierzu gehören insbesondere:
1. EU-Recht
2. Grundgesetz
3. Gesetze
4. Tarifvertrag
6. Arbeitsvertrag
Dabei gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip.
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsverhältnis
- Entgeltabrechnung
- Tarifvertrag
- Gesetze/Mindestlohn
- Eingruppierung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Vergütung
- Leistungslohn
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Mitbestimmung