Arbeitsentgelt
Wissensnotiz · AELS Wissensseite

Arbeitsentgelt

Öffentliche AELS-Wissensseite zu Arbeitsentgelt. Die Inhalte werden aus geprüften Obsidian-Quellen für die Website aufbereitet.

381 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 60 Verknüpfungen

Arbeitsentgelt


Kurzbeschreibung

Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung.

Es umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die Beschäftigte aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses erhalten.


Systematischer Kontext

Das Arbeitsentgelt ist einer der Hauptbestandteile des Arbeitsvertrags und bildet die wirtschaftliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.

Verknüpfungen:


Ziel des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt soll:

  • die Arbeitsleistung vergüten
  • den Lebensunterhalt sichern
  • tarifliche und gesetzliche Mindeststandards gewährleisten
  • Leistung und Qualifikation berücksichtigen
  • soziale Sicherheit ermöglichen

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Rechtsgrundlagen:


Bestandteile des Arbeitsentgelts

Grundentgelt

  • Stundenlohn
  • Monatsgehalt
  • Akkordlohn
  • Leistungslohn

Variable Entgeltbestandteile

  • Prämien
  • Provisionen
  • Leistungszulagen
  • Erfolgsbeteiligungen

Sonderzahlungen

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Jahresprämien
  • Gewinnbeteiligungen

Sachbezüge

  • Dienstwagen
  • Firmenhandy
  • Mitarbeiterwohnungen
  • Verpflegungsleistungen

Entgeltformen

Zeitlohn

Vergütung nach:

  • Stunden
  • Tagen
  • Wochen
  • Monaten

Leistungslohn

Vergütung nach:

  • Arbeitsmenge
  • Arbeitsergebnis
  • Zielerreichung

Akkordlohn

Vergütung nach:

  • Stückzahl
  • Produktionsleistung

Anspruch auf Arbeitsentgelt

Ein Anspruch entsteht grundsätzlich durch:

  • Arbeitsleistung
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaub
  • Feiertage
  • bestimmte Freistellungen

Gleichbehandlung beim Entgelt

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich vergüten.

Besondere Bedeutung haben:


Entgeltabrechnung

Arbeitgeber müssen:

  • nachvollziehbare Abrechnungen erstellen
  • Steuern abführen
  • Sozialversicherungsbeiträge abführen
  • Zuschläge korrekt berechnen

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf vereinbarte Vergütung
  • Anspruch auf Mindestlohn
  • Anspruch auf korrekte Abrechnung
  • Anspruch auf gleiche Bezahlung bei vergleichbarer Tätigkeit
  • Anspruch auf tarifliche Leistungen

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Entgelt fristgerecht zahlen
  • Mindestlohn einhalten
  • Tarifverträge anwenden (bei Tarifbindung)
  • Zuschläge korrekt berechnen
  • Entgeltabrechnungen erstellen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung tariflicher Entgeltregelungen
  • Einhaltung des Mindestlohns
  • Gleichbehandlung bei Vergütung
  • korrekte Eingruppierungen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Entgeltregelungen fair angewendet werden
  • keine Entgeltdiskriminierung erfolgt
  • Eingruppierungen korrekt sind
  • Zuschläge richtig berechnet werden
  • tarifliche Ansprüche eingehalten werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte insbesondere bei:

  • Entlohnungsgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
  • leistungsbezogenen Entgeltsystemen
  • Prämienregelungen
  • Bonusmodellen
  • betrieblichen Vergütungssystemen

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • Entgeltstrukturen transparent machen
  • faire Vergütung fördern
  • Eingruppierungen kontrollieren
  • Diskriminierungen verhindern
  • Tarifbindung stärken

Typische Anwendungsfälle

  • Gehaltsverhandlungen
  • Tarifliche Entgelterhöhungen
  • Leistungsprämien
  • Schichtzuschläge
  • Akkordarbeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Eingruppierungsstreitigkeiten

Verbindung zur Gesetzespyramide

Arbeitsentgelt wird durch verschiedene Rechtsquellen beeinflusst.

Hierzu gehören insbesondere:

1. EU-Recht

2. Grundgesetz

3. Gesetze

4. Tarifvertrag

5. Betriebsvereinbarung

6. Arbeitsvertrag

Dabei gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip.


Wichtige Stichworte

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu Arbeitsentgelt

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.