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Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung


Kurzbeschreibung

Das SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland und umfasst die Absicherung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Träger sind insbesondere die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.


Systematischer Kontext

Das SGB VII ist Teil des Sozialgesetzbuchs und bildet die Grundlage des staatlichen Unfallversicherungssystems.

Verknüpfungen:


Ziel des SGB VII

Das Gesetz soll:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen
  • Entschädigung bei Versicherungsfällen sichern
  • Rehabilitation vor Rente stellen
  • Unternehmen zur Prävention verpflichten

Anwendungsbereich

Das SGB VII gilt für:

  • Beschäftigte in abhängiger Arbeit
  • Auszubildende
  • Schüler und Studierende (bei bestimmten Tätigkeiten)
  • ehrenamtlich Tätige (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Unternehmer (freiwillige Versicherung möglich)

Versicherte Ereignisse

Abgedeckt sind insbesondere:

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle (Arbeitsweg)
  • Berufskrankheiten
  • Unfallfolgen während betrieblicher Tätigkeiten

Leistungen der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst:

  • Heilbehandlung
  • medizinische Rehabilitation
  • berufliche Rehabilitation
  • Teilhabeleistungen am Arbeitsleben
  • Verletztengeld
  • Unfallrente
  • Leistungen an Hinterbliebene

Finanzierung

  • ausschließlich durch Arbeitgeber finanziert
  • Beiträge abhängig von Gefahrenklasse und Lohnsumme
  • kein Eigenbeitrag der Beschäftigten

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf umfassende Heilbehandlung
  • Anspruch auf Reha-Leistungen
  • Anspruch auf Verletztengeld
  • Anspruch auf Unfallrente bei dauerhafter Einschränkung
  • Schutz bei Wegeunfällen

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Unfälle der Berufsgenossenschaft melden
  • Präventionsvorschriften einhalten
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen
  • Unfallverhütungsvorschriften umsetzen
  • Beschäftigte unterweisen
  • Arbeitsplätze sicher gestalten

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb
  • Meldung und Aufarbeitung von Arbeitsunfällen
  • Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Arbeitsunfälle vermieden werden
  • Sicherheitsstandards eingehalten werden
  • Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden
  • Beschäftigte ausreichend unterwiesen sind
  • Unfallmeldungen korrekt erfolgen

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann mitwirken bei:

  • Gestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einführung sicherer Arbeitsverfahren
  • Unfallprävention und Schulungen
  • Auswahl von Schutzausrüstung
  • Gefährdungsbeurteilungen

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • Sicherheitskultur im Betrieb fördern
  • Unfallursachen analysieren
  • Präventionsmaßnahmen stärken
  • Beschäftigte sensibilisieren
  • Maßnahmen der Berufsgenossenschaft begleiten

Typische Anwendungsfälle

  • Arbeitsunfälle im Betrieb
  • Wegeunfälle
  • Maschinenunfälle
  • Verletzungen durch Arbeitsmittel
  • Berufskrankheiten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Rückkehr nach Unfall
  • Präventionsschulungen

Anhang

!SGB VII.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das SGB VII ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es steht über:

  • Arbeitsverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitgeberweisungen

Es wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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