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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)


Kurzbeschreibung

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Es soll sicherstellen, dass Unternehmen fachkundig beim Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten werden und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden.


Europarechtlicher Hintergrund

Das ASiG ergänzt die europäischen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Verknüpfungen:


Ziel des ASiG

Das Gesetz soll:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessern
  • Arbeitsunfälle verhindern
  • Berufskrankheiten vermeiden
  • Arbeitgeber fachlich beraten
  • den betrieblichen Arbeitsschutz stärken

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 ASiG – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • § 2 ASiG – Bestellung von Betriebsärzten
  • § 5 ASiG – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • § 8 ASiG – Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
  • § 9 ASiG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • § 10 ASiG – Arbeitsschutzausschuss
  • § 11 ASiG – Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben unter anderem:

  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Betreuung
  • Anspruch auf Beratung zu Gesundheitsfragen
  • Anspruch auf fachkundige Unterstützung im Arbeitsschutz
  • Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Betriebsärzte bestellen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen
  • notwendige Ressourcen bereitstellen
  • eine wirksame Arbeitsschutzorganisation schaffen
  • den Arbeitsschutzausschuss einrichten (soweit erforderlich)

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung des ASiG
  • Bestellung von Betriebsärzten
  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Wirksamkeit der Arbeitsschutzorganisation

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:

  • ausreichend Betreuung vorhanden ist
  • Fachkräfte unabhängig arbeiten können
  • Arbeitsschutzmängel erkannt werden
  • Gesundheitsrisiken minimiert werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:

  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Gesundheitsförderung
  • Präventionsmaßnahmen
  • Unterweisungen

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • eng mit Betriebsarzt zusammenarbeiten
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen
  • Arbeitsschutzausschüsse aktiv nutzen
  • Gefährdungen frühzeitig ansprechen

Typische Anwendungsfälle

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Präventionsprogramme
  • Gesundheitsmanagement

Anhang

!ASiG.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das ASiG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es ergänzt insbesondere:


Wichtige Stichworte

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.