Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Es soll sicherstellen, dass Unternehmen fachkundig beim Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten werden und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden.
Europarechtlicher Hintergrund
Das ASiG ergänzt die europäischen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Verknüpfungen:
Ziel des ASiG
Das Gesetz soll:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessern
- Arbeitsunfälle verhindern
- Berufskrankheiten vermeiden
- Arbeitgeber fachlich beraten
- den betrieblichen Arbeitsschutz stärken
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 ASiG – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 2 ASiG – Bestellung von Betriebsärzten
- § 5 ASiG – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- § 8 ASiG – Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
- § 9 ASiG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- § 10 ASiG – Arbeitsschutzausschuss
- § 11 ASiG – Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Anspruch auf arbeitsmedizinische Betreuung
- Anspruch auf Beratung zu Gesundheitsfragen
- Anspruch auf fachkundige Unterstützung im Arbeitsschutz
- Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Betriebsärzte bestellen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen
- notwendige Ressourcen bereitstellen
- eine wirksame Arbeitsschutzorganisation schaffen
- den Arbeitsschutzausschuss einrichten (soweit erforderlich)
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des ASiG
- Bestellung von Betriebsärzten
- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Wirksamkeit der Arbeitsschutzorganisation
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- ausreichend Betreuung vorhanden ist
- Fachkräfte unabhängig arbeiten können
- Arbeitsschutzmängel erkannt werden
- Gesundheitsrisiken minimiert werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Arbeitsschutzausschuss
- Gesundheitsförderung
- Präventionsmaßnahmen
- Unterweisungen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- eng mit Betriebsarzt zusammenarbeiten
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen
- Arbeitsschutzausschüsse aktiv nutzen
- Gefährdungen frühzeitig ansprechen
Typische Anwendungsfälle
- Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Präventionsprogramme
- Gesundheitsmanagement
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das ASiG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es ergänzt insbesondere:
Wichtige Stichworte
- ArbSchG
- Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzsystem
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsingenieur
- Arbeitsschutzausschuss
- ASA
- Gefährdungsbeurteilung
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- Prävention
- Wissensbereiche/Grundlagen/Berufskrankheit
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitsunfall
- DGUV
- ArbMedVV
- BetrVG
- Mitbestimmung