Berufskrankheit
Kurzbeschreibung
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Sie ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung.
Systematischer Kontext
Die Berufskrankheit liegt im Schnittfeld von Sozialrecht, Arbeitsmedizin, Arbeitsschutzrecht und Versicherungsrecht.
Verknüpfungen:
- SGB VII
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Berufsgenossenschaft
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitsunfall
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- Arbeitssicherheit
Rechtsgrundlage
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Voraussetzungen einer Berufskrankheit
Eine Erkrankung wird als Berufskrankheit anerkannt, wenn:
1. Aufnahme in die Berufskrankheitenliste
- Krankheit muss in der offiziellen Liste der BKV enthalten sein
2. Berufliche Verursachung
- Krankheit muss durch berufliche Tätigkeit verursacht oder verschlimmert sein
3. Gruppenbezogene Gefährdung
- bestimmte Berufsgruppen müssen stärker betroffen sein als die Allgemeinbevölkerung
Beispiele für Berufskrankheiten
- Lärmschwerhörigkeit
- Asbestose
- Hauterkrankungen durch Chemikalien
- Erkrankungen durch Quarzstaub (Silikose)
- bestimmte Atemwegserkrankungen
Abgrenzung zum Arbeitsunfall
| Berufskrankheit | Arbeitsunfall |
|----------------|---------------|
| schleichender Verlauf | plötzliches Ereignis |
| langfristige Einwirkung | einmaliges Ereignis |
| z. B. Lärmschäden | z. B. Sturz am Arbeitsplatz |
Verknüpfung:
Anerkennungsverfahren
1. Meldung
- Verdacht wird gemeldet (Arzt oder Arbeitgeber)
2. Prüfung durch Berufsgenossenschaft
- medizinische und berufliche Prüfung
- Kausalitätsbewertung
Verknüpfung:
3. Entscheidung
- Anerkennung oder Ablehnung
- ggf. Widerspruchsverfahren
Leistungen bei Anerkennung
- medizinische Behandlung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Verletztengeld
- Rentenleistungen bei Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenleistungen
Prävention
Die Vermeidung von Berufskrankheiten erfolgt durch:
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung
- technische Schutzmaßnahmen
- persönliche Schutzausrüstung
Verknüpfung:
- Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Beschäftigte bedeutet die Anerkennung:
- finanzielle Absicherung
- medizinische Versorgung
- berufliche Rehabilitation
- sozialrechtlicher Schutz
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen bedeutet dies:
- Verpflichtung zur Prävention
- Dokumentationspflichten
- Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften
- Haftungs- und Organisationspflichten
EU-Bezug
- EU-Arbeitsschutzrichtlinien
- Mindeststandards für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsschutzrecht
2. SGB VII
3. Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
4. DGUV-Vorschriften
5. betriebliche Schutzmaßnahmen