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Sicherheitsingenieur


Kurzbeschreibung

Ein Sicherheitsingenieur ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. technischer Spezialist, der Unternehmen bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von Sicherheits-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.

Ziel ist die Minimierung von Risiken im Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 2 (Betriebssicherheitsbetreuung)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Verknüpfung:

  • Arbeitsschutz
  • Betriebssicherheit
  • ASiG

EU-Ebene

  • EU-Arbeitsschutzrichtlinien
  • Maschinenrichtlinie / EU-Produktsicherheitsrecht

Verknüpfung:

  • EU-Produktsicherheitsrecht

2. Aufgaben des Sicherheitsingenieurs

1. Gefährdungsbeurteilung

  • Analyse von Arbeitsplätzen
  • Identifikation von Gefahrenquellen
  • Risikobewertung

2. Beratung des Arbeitgebers

  • Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen
  • technische und organisatorische Empfehlungen
  • rechtliche Einschätzung von Risiken

3. Sicherheitskonzepte

  • Entwicklung von Schutzmaßnahmen
  • Notfall- und Evakuierungspläne
  • Maschinen- und Anlagensicherheit
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Keine Rechtsberatung

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