Sicherheitsingenieur
Kurzbeschreibung
Ein Sicherheitsingenieur ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. technischer Spezialist, der Unternehmen bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von Sicherheits-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.
Ziel ist die Minimierung von Risiken im Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 2 (Betriebssicherheitsbetreuung)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verknüpfung:
- Arbeitsschutz
- Betriebssicherheit
- ASiG
EU-Ebene
- EU-Arbeitsschutzrichtlinien
- Maschinenrichtlinie / EU-Produktsicherheitsrecht
Verknüpfung:
- EU-Produktsicherheitsrecht
2. Aufgaben des Sicherheitsingenieurs
1. Gefährdungsbeurteilung
- Analyse von Arbeitsplätzen
- Identifikation von Gefahrenquellen
- Risikobewertung
2. Beratung des Arbeitgebers
- Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen
- technische und organisatorische Empfehlungen
- rechtliche Einschätzung von Risiken
3. Sicherheitskonzepte
- Entwicklung von Schutzmaßnahmen
- Notfall- und Evakuierungspläne
- Maschinen- und Anlagensicherheit