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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Kurzbeschreibung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland.

Es verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, Gefährdungen zu beurteilen und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.


Zweck

  • Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern
  • Gefährdungen frühzeitig erkennen und beurteilen
  • Präventionsmaßnahmen fördern
  • Arbeitgeber und Beschäftigte in den Arbeitsschutz einbinden

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/


Hinweise

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