Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Kurzbeschreibung
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge von Beschäftigten.
Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und soll arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhindern.
Europarechtlicher Hintergrund
Die ArbMedVV setzt europäische Anforderungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz um.
Verknüpfungen:
- EU-Recht
- Arbeitsschutz
Ziel der ArbMedVV
Die Verordnung soll:
- arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern
- Gesundheitsgefahren frühzeitig erkennen
- Beschäftigte beraten
- den Gesundheitsschutz verbessern
- Prävention fördern
Wichtige Anforderungen
Wichtige Vorschriften:
- § 2 ArbMedVV – Begriffsbestimmungen
- § 3 ArbMedVV – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
- § 4 ArbMedVV – Pflichtvorsorge
- § 5 ArbMedVV – Angebotsvorsorge
- § 6 ArbMedVV – Wunschvorsorge
- § 7 ArbMedVV – Anforderungen an die Vorsorge
- Anhang ArbMedVV – Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Anspruch auf Angebotsvorsorge
- Anspruch auf Wunschvorsorge
- Vertraulichkeit medizinischer Daten
- Beratung durch den Betriebsarzt
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- erforderliche Vorsorge veranlassen
- Vorsorge anbieten
- Kosten übernehmen
- Vorsorge dokumentieren
- Datenschutz gewährleisten
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung der ArbMedVV
- Durchführung erforderlicher Vorsorgen
- Schutz der Beschäftigten
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- Vorsorgeangebote tatsächlich erfolgen
- Beschäftigte informiert werden
- Gesundheitsdaten geschützt werden
- Gefährdungen richtig bewertet werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Organisation der Vorsorge
- Informationsmaßnahmen
- Gesundheitsschutz
- Präventionskonzepten
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- auf vollständige Vorsorgeangebote achten
- Gesundheitsrisiken ansprechen
- Beschäftigte informieren
- mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten
Typische Anwendungsfälle
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Lärmbelastung
- Bildschirmarbeit
- Biologische Arbeitsstoffe
- Atemschutzgeräte
- Nachtarbeit
- Hautgefährdende Tätigkeiten
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die ArbMedVV ist eine Bundesverordnung innerhalb der Gesetzespyramide.
Sie konkretisiert Vorgaben aus:
Wichtige Stichworte
- ArbSchG
- BetrVG
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Wissensbereiche/Soziales/Pflichtvorsorge
- Wissensbereiche/Grundlagen/Angebotsvorsorge
- Wissensbereiche/Grundlagen/Wunschvorsorge
- Betriebsarzt
- Gefährdungsbeurteilung
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- Wissensbereiche/Umwelt/Gefahrstoffe
- Wissensbereiche/Umwelt/Biostoffe
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Nachtarbeit