Ordentliche Kündigung
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Ordentliche Kündigung

Kurzbeschreibung

Die ordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus und findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Zudem ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • KSchG
  • §1 KSchG – Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
  • §4 KSchG – Kündigungsschutzklage
  • §622 BGB – Kündigungsfristen
  • §102 BetrVG – Anhörung des Betriebsrats
  • BGB

Ziel der ordentlichen Kündigung

Die ordentliche Kündigung soll:

  • Arbeitsverhältnisse rechtssicher beenden
  • Kündigungsfristen wahren
  • soziale Schutzrechte gewährleisten
  • Planungssicherheit schaffen
  • Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigen

Bedeutung der ordentlichen Kündigung

Die ordentliche Kündigung beantwortet die Fragen:

«Wann darf ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?»

«Welche Kündigungsfristen gelten?»

«Welche Rechte haben Beschäftigte und Betriebsrat?»

Sie ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.


Grundprinzip

Kündigungsgrund

⬇️

Schriftliche Kündigung

⬇️

Anhörung des Betriebsrats (Arbeitgeber)

⬇️

Kündigungsfrist

⬇️

Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Voraussetzungen

Eine ordentliche Kündigung muss grundsätzlich:

  • schriftlich erfolgen,
  • die Kündigungsfrist einhalten,
  • dem Beschäftigten zugehen,
  • gegebenenfalls sozial gerechtfertigt sein,
  • den Betriebsrat vorher beteiligen (bei Arbeitgeberkündigung).

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus:

§622 BGB

Sie können sich verlängern durch:

  • Tarifvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung (nur soweit zulässig)

Für Arbeitgeber verlängern sich die gesetzlichen Fristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.


Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Findet das KSchG Anwendung, kommen insbesondere folgende Kündigungsgründe in Betracht:

Personenbedingte Kündigung

Beispiele:

  • dauerhafte Krankheit
  • fehlende Arbeitserlaubnis
  • Verlust der Fahrerlaubnis

Verhaltensbedingte Kündigung

Beispiele:

  • Arbeitsverweigerung
  • wiederholtes Zuspätkommen
  • grobe Pflichtverletzungen

Regelmäßig ist zuvor eine Abmahnung erforderlich.


Betriebsbedingte Kündigung

Beispiele:

  • Auftragsmangel
  • Betriebsschließung
  • Rationalisierung
  • Wegfall des Arbeitsplatzes

Hier ist regelmäßig eine Sozialauswahl erforderlich.


Kündigung durch Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können ordentlich kündigen.

Dabei müssen sie:

  • die Schriftform einhalten,
  • die Kündigungsfrist beachten,
  • keine Begründung angeben.

Beteiligung des Betriebsrats

Vor jeder ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber gilt:

Der Betriebsrat ist nach

§102 BetrVG

anzuhören.

Unterbleibt die Anhörung,

ist die Kündigung unwirksam.

Der Betriebsrat kann:

  • Bedenken äußern,
  • widersprechen,
  • Stellung nehmen.

Kündigungsschutzklage

Beschäftigte können sich gegen eine ordentliche Kündigung wehren.

Die Klage muss grundsätzlich

innerhalb von

3 Wochen

nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Siehe:

§4 KSchG


Besonderer Kündigungsschutz

Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Schutzvorschriften.

Beispiele:


Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben Anspruch auf:

  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
  • gerichtliche Überprüfung
  • Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • rechtliches Gehör im Kündigungsschutzverfahren

Bedeutung für Betriebsräte

Der Betriebsrat sollte prüfen:

  • Wurde er rechtzeitig angehört?
  • Liegt ein zulässiger Kündigungsgrund vor?
  • Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt?
  • Besteht besonderer Kündigungsschutz?
  • Gibt es mildere Mittel als eine Kündigung?

Bedeutung für Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • betroffene Beschäftigte unterstützen
  • auf die Drei-Wochen-Frist hinweisen
  • den Kontakt zum Betriebsrat herstellen
  • an die Gewerkschaft oder Rechtsberatung verweisen
  • Beschäftigte über ihre Rechte informieren

Typische Arbeitgeberfehler

  • fehlende Anhörung des Betriebsrats
  • Kündigungsfristen falsch berechnen
  • fehlerhafte Sozialauswahl
  • unzureichende Begründung
  • fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
  • Formfehler

Typische Fehler von Beschäftigten

  • Kündigungsschutzklage zu spät einreichen
  • Betriebsrat nicht informieren
  • Fristen versäumen
  • Beweise nicht sichern
  • rechtliche Beratung zu spät suchen

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen muss aufgrund eines deutlichen Auftragsrückgangs mehrere Arbeitsplätze abbauen.

Vor Ausspruch der Kündigungen hört der Arbeitgeber den Betriebsrat nach §102 BetrVG an und führt eine Sozialauswahl durch. Ein Beschäftigter hält die Auswahl für fehlerhaft und erhebt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Das Gericht prüft, ob die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.


Ablauf einer ordentlichen Kündigung

Kündigungsgrund

⬇️

Anhörung des Betriebsrats

⬇️

Schriftliche Kündigung

⬇️

Kündigungsfrist

⬇️

Ende des Arbeitsverhältnisses

⬇️

Gegebenenfalls Kündigungsschutzklage


Verhältnis zu anderen Vorschriften

Vorschrift| Inhalt

§622 BGB| Kündigungsfristen

§1 KSchG| Sozial gerechtfertigte Kündigung

§4 KSchG| Kündigungsschutzklage

§102 BetrVG| Anhörung des Betriebsrats

KSchG| Allgemeiner Kündigungsschutz


Merksatz

«Die ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, muss sie sozial gerechtfertigt sein. Vor jeder Arbeitgeberkündigung ist der Betriebsrat nach § 102 BetrVG anzuhören; andernfalls ist die Kündigung unwirksam.»


Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeber ist die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere der Kündigungsfristen, der sozialen Rechtfertigung und der Anhörung des Betriebsrats – von entscheidender Bedeutung. Betriebsräte und Vertrauensleute spielen eine wichtige Rolle, indem sie betroffene Beschäftigte beraten, auf Fristen hinweisen und die Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften überwachen.

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