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Kündigung

Definition

Kündigung ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Bedeutung

Der Begriff besitzt Relevanz für:

  • Betriebsratsarbeit
  • Arbeitsrecht
  • Mitbestimmung
  • Tarifrecht

Kündigungsarten im deutschen Arbeitsrecht

1. Ordentliche Kündigung (fristgerechte Kündigung)

  • Standardform der Kündigung im Arbeitsrecht
  • Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
  • Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine soziale Rechtfertigung erforderlich

Kündigungsgründe:

  • personenbedingt
  • z. B. langfristige Krankheit, fehlende Eignung
  • verhaltensbedingt
  • z. B. wiederholte Pflichtverletzungen, Abmahnungen
  • betriebsbedingt
  • z. B. Stellenabbau, Umstrukturierung, Betriebsschließung

2. Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)

  • Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 626 BGB
  • Nur bei wichtigem Grund zulässig
  • Ausspruch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes

Beispiele:

  • Diebstahl
  • Arbeitszeitbetrug
  • schwere Beleidigung
  • massive Pflichtverletzung

3. Änderungskündigung

  • Kombination aus Kündigung + Angebot eines neuen Vertrags
  • Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers:

  • Annahme
  • Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG)
  • Ablehnung

4. Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung)

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • grundsätzlich ordentlich
  • keine Begründung erforderlich
  • Einhaltung der Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

5. Verdachtskündigung

  • Kündigung basiert auf dringendem Verdacht, nicht auf bewiesener Pflichtverletzung
  • Anforderungen:
  • hohe Verdachtsdichte
  • Anhörung des Arbeitnehmers zwingend erforderlich
  • besonders strenge arbeitsgerichtliche Kontrolle

6. Druckkündigung

  • Kündigung erfolgt aufgrund von Druck durch Dritte (z. B. Belegschaft, Kunden)
  • nur zulässig, wenn Arbeitgeber keine zumutbare Alternative hat
  • hohe rechtliche Anforderungen

7. Massenentlassungen (Sonderfall)

  • viele Kündigungen innerhalb kurzer Zeit
  • § 17 KSchG: Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit
  • typischerweise bei:
  • Restrukturierungen
  • Betriebsschließungen

8. Wichtige formale Anforderungen

  • Schriftform zwingend (§ 623 BGB)
  • Unterschrift erforderlich
  • Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer entscheidend
  • Kündigungsschutzklage möglich (Frist: 3 Wochen)

Kurzsystematik

Arbeitgeberkündigungen:

  • ordentlich (personen-, verhaltens-, betriebsbedingt)
  • außerordentlich
  • Änderungskündigung
  • Verdachtskündigung
  • Druckkündigung

Arbeitnehmerkündigung:

  • ordentlich
  • außerordentlich (nur mit wichtigem Grund)

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