Elternzeit
Kurzbeschreibung
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes.
Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis fort, wird aber ruhend gestellt.
Systematischer Kontext
Elternzeit liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Gleichstellungsrecht.
Verknüpfungen:
Rechtsgrundlage
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- zentrale gesetzliche Grundlage in Deutschland
- regelt Anspruch, Dauer und Voraussetzungen
Verknüpfung:
Anspruchsberechtigte
Elternzeit können nehmen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Teilzeitbeschäftigte
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Adoptiveltern und Pflegeeltern
Dauer der Elternzeit
- bis zu 3 Jahre pro Kind
- Aufteilung auf bis zu 3 Zeitabschnitte möglich
- teilweise Übertragung auf spätere Lebensjahre des Kindes möglich
Anmeldung der Elternzeit
- schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber
- Fristen:
- vor dem 3. Geburtstag: 7 Wochen vorher
- zwischen 3 und 8 Jahren: 13 Wochen vorher
Arbeitsrechtliche Wirkung
Während der Elternzeit:
- Arbeitsverhältnis besteht weiter
- Hauptpflichten ruhen
- Kündigungsschutz besteht
- Rückkehrrecht auf vergleichbaren Arbeitsplatz
Teilzeit während der Elternzeit
- bis zu 32 Wochenstunden erlaubt
- Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen
- Mitbestimmung des Arbeitgebers möglich, aber begrenzt
Kündigungsschutz
- besonderer Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit
- nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung möglich
Elterngeld (Abgrenzung)
Elternzeit ≠ Elterngeld:
- Elternzeit: Freistellung von Arbeit
- Elterngeld: finanzielle Leistung vom Staat
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitnehmer
Elternzeit ermöglicht:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Arbeitsplatzsicherheit
- flexible Rückkehr in den Beruf
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen bedeutet Elternzeit:
- Personalplanung und Vertretungsregelungen
- organisatorische Flexibilität
- langfristige Mitarbeiterbindung
EU-Bezug
- EU-Richtlinien zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Mindeststandards für Elternurlaub in der EU
- Gleichbehandlung von Eltern
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Richtlinien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
2. BEEG
3. Arbeitsvertrag
4. Betriebsvereinbarungen
5. betriebliche Personalplanung