Außerordentliche Kündigung
Kurzbeschreibung
Die außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder mit einer sehr kurzen Auslauffrist. Sie kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die häufigste Form der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
- Gesetze/§ 626 BGB
- Gesetze/§102 BetrVG
Ziel der außerordentlichen Kündigung
- schwerwiegende Pflichtverletzungen sanktionieren
- erhebliche Vertrauensbrüche ahnden
- unzumutbare Arbeitsverhältnisse sofort beenden
- schwere Störungen des Arbeitsverhältnisses beseitigen
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis:
❌ nicht zum Ende der Kündigungsfrist
✅ sondern sofort oder mit kurzer Auslauffrist
Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Der wichtige Grund
Nach § 626 BGB muss ein Sachverhalt vorliegen, der so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird.
Grundsatz:
Je schwerer der Pflichtverstoß, desto eher kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Diebstahl
Beispiele:
- Diebstahl von Betriebseigentum
- Entwendung von Waren
- Unterschlagung
Betrug
Beispiele:
- Arbeitszeitbetrug
- Spesenbetrug
- Manipulation von Zeiterfassungssystemen
Tätliche Angriffe
Beispiele:
- Körperliche Gewalt gegen Kollegen
- Angriffe auf Vorgesetzte
Schwere Beleidigungen
Beispiele:
- grobe Beschimpfungen
- rassistische Äußerungen
- massive Ehrverletzungen
Geheimnisverrat
Beispiele:
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Veröffentlichung vertraulicher Daten
Arbeitsverweigerung
Wenn Beschäftigte beharrlich und bewusst ihre Arbeit verweigern.
Prüfungsschema einer außerordentlichen Kündigung
1. Liegt ein wichtiger Grund vor?
Schwerwiegende Pflichtverletzung oder Vertrauensbruch.
2. Ist die Fortsetzung unzumutbar?
Kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortgesetzt werden?
3. Interessenabwägung
Zu berücksichtigen sind:
- Betriebszugehörigkeit
- Alter
- bisheriges Verhalten
- Schwere des Vorfalls
- Wiederholungsgefahr
4. Gibt es mildere Mittel?
Mögliche Alternativen:
- Abmahnung
- Versetzung
- Umsetzung
Nur wenn diese nicht ausreichen, ist die Kündigung zulässig.
Die Zwei-Wochen-Frist
Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden.
Die Frist beginnt, sobald der Arbeitgeber von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt.
Siehe:
Gesetze/§ 626 BGB
Die Bedeutung der Abmahnung
In vielen Fällen ist vor einer außerordentlichen Kündigung eine:
Abmahnung
erforderlich.
Wann kann auf eine Abmahnung verzichtet werden?
Bei besonders schweren Pflichtverletzungen.
Beispiele:
- Diebstahl
- Betrug
- tätliche Angriffe
- schwere Vertrauensbrüche
Beteiligung des Betriebsrats
Vor jeder außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören.
Rechtsgrundlage:
Gesetze/§102 BetrVG
Frist für den Betriebsrat
Bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat:
3 Kalendertage
Zeit zur Stellungnahme.
Widerspruch des Betriebsrats
Anders als bei ordentlichen Kündigungen gibt es keinen formellen Widerspruch mit Weiterbeschäftigungsanspruch.
Der Betriebsrat kann jedoch:
- Bedenken äußern
- Sachverhalte hinterfragen
- Alternativen aufzeigen
Außerordentliche Kündigung durch Beschäftigte
Auch Beschäftigte können außerordentlich kündigen.
Mögliche Gründe:
- erhebliche Lohnrückstände
- schwere Arbeitsschutzverstöße
- sexuelle Belästigung
- tätliche Angriffe
- massive Vertragsverletzungen
Besonderer Kündigungsschutz
Besondere Schutzvorschriften gelten beispielsweise für:
- Betriebsrat
- Schwerbehinderte Beschäftigte
- Schwangere
Hier sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.
Kündigungsschutzklage
Beschäftigte können gegen eine außerordentliche Kündigung klagen.
Die Klagefrist beträgt:
3 Wochen
ab Zugang der Kündigung.
Das Arbeitsgericht prüft:
- wichtigen Grund
- Verhältnismäßigkeit
- Fristeinhaltung
- Betriebsratsanhörung
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Vorwürfe prüfen
- Unterlagen anfordern
- Beschäftigte unterstützen
- Alternativen aufzeigen
- Bedenken äußern
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Beschäftigte begleiten
- Kontakte zum Betriebsrat herstellen
- auf Rechtsschutzmöglichkeiten hinweisen
- Unterstützung organisieren
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter manipuliert wiederholt seine Arbeitszeiterfassung.
Nach interner Prüfung kann der Arbeitgeber den Sachverhalt nachweisen.
Da ein schwerer Vertrauensbruch vorliegt, spricht er nach Anhörung des Betriebsrats eine außerordentliche Kündigung aus.
Das Arbeitsgericht prüft anschließend die Wirksamkeit der Kündigung.
Typische Fehler des Arbeitgebers
- Zwei-Wochen-Frist versäumt
- fehlerhafte Betriebsratsanhörung
- fehlende Beweise
- keine Interessenabwägung
- Abmahnung zu Unrecht unterlassen
Unterschied zu anderen Kündigungsarten
Außerordentliche Kündigung
Beendigung sofort oder mit kurzer Auslauffrist.
Ordentliche Kündigung
Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Betriebsbedingte Kündigung
Grund liegt im Betrieb.
Personenbedingte Kündigung
Grund liegt in der Person.
Verhaltensbedingte Kündigung
Grund liegt im Verhalten.
Merksatz
Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel des Kündigungsrechts. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Bezug zu Knoten
- Abmahnung
- Gesetze/§102 BetrVG
- Gesetze/§ 626 BGB
- Betriebsrat
Praxisrelevanz
Die außerordentliche Kündigung gehört zu den schwerwiegendsten Maßnahmen im Arbeitsrecht. Für Betriebsräte ist die schnelle Prüfung der Vorwürfe besonders wichtig, da die Anhörungsfrist nur drei Tage beträgt. Fehler bei Fristen, Beweisführung oder Interessenabwägung führen häufig dazu, dass außerordentliche Kündigungen vor Gericht scheitern.