Schwerbehinderung
Kurzbeschreibung
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn bei einem Menschen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird und dieser Zustand länger als sechs Monate andauert.
Sie ist rechtlich im Sozialrecht verankert und führt zu besonderen Schutz- und Teilhaberechten im Arbeitsleben.
Systematischer Kontext
Schwerbehinderung ist ein zentrales Element des Teilhaberechts und steht in enger Verbindung mit Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht und Arbeitsschutz.
Verknüpfungen:
- SGB IX
- Inklusion
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung
- Arbeitsrecht
Ziel des rechtlichen Schutzes
Der besondere Schutz schwerbehinderter Menschen soll:
- gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben sichern
- Benachteiligungen ausgleichen
- Beschäftigung fördern und sichern
- Barrieren abbauen
- Selbstbestimmung stärken
Feststellung der Schwerbehinderung
Voraussetzungen
- Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50
- gesundheitliche Beeinträchtigung von mindestens 6 Monaten
Verfahren
- Antrag beim zuständigen Versorgungsamt
- medizinische Begutachtung
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Gleichstellung
Personen mit GdB 30–49 können gleichgestellt werden:
- durch die Agentur für Arbeit
- bei drohender Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzgefährdung
Verknüpfung:
Rechte schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben
1. Besonderer Kündigungsschutz
- Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
- zusätzliche Schutzprüfung
Verknüpfung:
2. Zusatzurlaub
- Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (in der Regel 5 Tage/Jahr)
3. Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitgeber mit ≥20 Arbeitsplätzen müssen 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen
- sonst Ausgleichsabgabe
4. Arbeitsplatzgestaltung
- Anspruch auf behinderungsgerechte Ausstattung
- technische und organisatorische Anpassungen
Verknüpfung:
Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Die SBV:
- vertritt Interessen schwerbehinderter Beschäftigter
- begleitet Personalmaßnahmen
- überwacht Schutzrechte
- fördert Inklusion
Verknüpfung:
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Einstellung und Versetzung schwerbehinderter Menschen
- Integration in den Betrieb
- Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit der SBV
Verknüpfung:
Arbeitgeberpflichten
Der Arbeitgeber muss:
- Beschäftigungspflicht erfüllen
- geeignete Arbeitsplätze bereitstellen
- Diskriminierung vermeiden
- Integrationsamt einbinden bei Kündigungen
- Präventionsmaßnahmen umsetzen
Verknüpfung:
Bedeutung in der Praxis
Schwerbehinderung ist relevant bei:
- Einstellung und Bewerbung
- Arbeitsplatzanpassung
- Kündigungsschutzverfahren
- Umstrukturierungen
- betrieblichen Konflikten
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Grundrechtecharta
2. Grundgesetz (Art. 3 GG – Gleichheit)
3. SGB IX
4. AGG
5. Arbeitsrecht (BGB, KSchG)
6. Betriebsvereinbarungen