Arbeitsgericht
Kurzbeschreibung
Das Arbeitsgericht ist das erstinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Es ist speziell auf arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsparteien ausgerichtet.
Systematischer Kontext
Das Arbeitsgericht gehört zur Arbeitsgerichtsbarkeit und steht im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Prozessrecht und Wirtschaftsrecht.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz
- Rechtsschutz
- BetrVG
- Gesetze/Wirtschaftsrecht
- Unternehmensmitbestimmung
Rechtsgrundlage
- Arbeitsgerichtsgesetz (Gesetze/ArbGG)
Das ArbGG regelt:
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
- Verfahrensabläufe
- Instanzenzug
- Kostenregelungen
Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
1. Arbeitsgericht (1. Instanz)
- zuständig für erste Entscheidung
- häufig mit Güteverhandlung
2. Landesarbeitsgericht (2. Instanz)
- Berufungsinstanz
- erneute rechtliche und teilweise tatsächliche Prüfung
3. Bundesarbeitsgericht (3. Instanz)
- höchste Instanz
- grundlegende Rechtsfortbildung
- Vereinheitlichung der Rechtsprechung
Verknüpfung:
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Arbeitsgerichte sind zuständig für:
Individualarbeitsrecht
- Kündigungen
- Lohnstreitigkeiten
- Arbeitszeugnisse
- Urlaubsansprüche
Kollektivarbeitsrecht
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifstreitigkeiten
- Mitbestimmungsfragen
Verknüpfung:
- BetrVG
- Tarifvertrag
Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens
1. Klageeinreichung
- schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
2. Güteverhandlung
- schneller Versuch einer Einigung
- Richter vermittelt zwischen den Parteien
3. Kammerverhandlung
- ausführliche Verhandlung
- Beweisaufnahme möglich
4. Urteil
- schriftliche Entscheidung
- rechtskräftig oder anfechtbar
Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens
1. Keine Kostentragung in erster Instanz
- jede Partei trägt eigene Anwaltskosten selbst
- unabhängig vom Ausgang
2. Schnelligkeit
- Verfahren sind beschleunigt
- Güteverhandlung oft kurzfristig
3. Mündliche Verhandlung im Vordergrund
- starke Praxisorientierung
- weniger formale Strenge als Zivilgerichte
Beteiligte Personen
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Gewerkschaften
- Rechtsanwälte
Verknüpfung:
Typische Streitfälle
- Kündigungsschutzklagen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Abmahnungen
- Zeugnisstreitigkeiten
- Mitbestimmungsstreitigkeiten
Bedeutung für Arbeitnehmer
Das Arbeitsgericht bietet:
- Rechtsschutz gegen Kündigungen
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Schutz vor Benachteiligung
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bedeutet es:
- rechtliche Kontrolle von Personalentscheidungen
- Risiko von Klagen
- Notwendigkeit sauberer Dokumentation
EU- und Verfassungsbezug
- Recht auf effektiven Rechtsschutz (EU-Grundrechtecharta)
- Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie)
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Grundgesetz (Rechtsweggarantie)
2. Arbeitsgerichtsgesetz (Gesetze/ArbGG)
3. Zivilprozessordnung (ergänzend)
4. Tarifverträge und Arbeitsverträge
5. betriebliche Praxis