Arbeits- und Gesundheitsschutz
Kurz erklärt
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen, Vorschriften und organisatorischen Prozesse, die darauf abzielen, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und eine sichere sowie gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten sowie den Unfallversicherungsträgern.
Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verhütung von Arbeitsunfällen,
- Vermeidung von Berufskrankheiten,
- Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit,
- sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit,
- Förderung einer gesundheitsgerechten Arbeitsorganisation,
- kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern erhöht auch die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Bestandteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Arbeitssicherheit,
- Gesundheitsschutz,
- Brandschutz,
- Erste Hilfe,
- Ergonomie,
- Gefahrstoffschutz,
- Biostoffschutz,
- Lärmschutz,
- Strahlenschutz,
- Explosionsschutz,
- psychische Gesundheit,
- betriebliche Gesundheitsförderung.
Alle Bereiche verfolgen das gemeinsame Ziel, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zu seinen wichtigsten Pflichten gehören:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung,
- Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen,
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel,
- Unterweisung der Beschäftigten,
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung,
- Organisation der Ersten Hilfe,
- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, soweit gesetzlich erforderlich,
- regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich an neue Erkenntnisse und betriebliche Veränderungen anpassen.
Pflichten der Beschäftigten
Auch Beschäftigte tragen Verantwortung für einen sicheren Arbeitsplatz.
Sie sind insbesondere verpflichtet,
- Sicherheitsvorschriften einzuhalten,
- Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benutzen,
- persönliche Schutzausrüstung zu verwenden,
- erkannte Gefahren unverzüglich zu melden,
- an Unterweisungen teilzunehmen,
- den Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu unterstützen.
Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt die Mitwirkung aller Beschäftigten voraus.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat besitzt im Arbeits- und Gesundheitsschutz umfangreiche Beteiligungsrechte.
Er kann insbesondere
- die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen,
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes anregen,
- an Gefährdungsbeurteilungen mitwirken,
- Mitbestimmungsrechte ausüben,
- die Interessen der Beschäftigten vertreten.
Bei vielen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis
Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst unter anderem
- sichere Maschinen,
- ergonomische Arbeitsplätze,
- regelmäßige Sicherheitsunterweisungen,
- Brandschutzübungen,
- sichere Verkehrswege,
- Hautschutz- und Hygienemaßnahmen,
- Maßnahmen gegen psychische Belastungen,
- Notfall- und Evakuierungspläne,
- regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge.
Die Schutzmaßnahmen müssen an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Bedeutung für Unternehmen
Ein gut organisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet zahlreiche Vorteile.
Hierzu gehören:
- weniger Arbeitsunfälle,
- geringere Krankheitsausfälle,
- höhere Motivation,
- bessere Arbeitsqualität,
- geringere Ausfallkosten,
- höhere Rechtssicherheit,
- positives Unternehmensimage.
Investitionen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zahlen sich häufig langfristig sowohl wirtschaftlich als auch sozial aus.
Rechtliche Grundlagen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird insbesondere geregelt durch:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
- Vorschriften und Regeln der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Beispiel aus der Praxis
Ein Produktionsunternehmen führt regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch und stellt fest, dass an einer Maschine eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Daraufhin wird die Maschine mit einer zusätzlichen Schutzeinrichtung ausgestattet, die Beschäftigten werden erneut unterwiesen und die Arbeitsabläufe angepasst. Gleichzeitig werden ergonomische Verbesserungen an den Arbeitsplätzen vorgenommen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten.
Durch diese Maßnahmen sinkt die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich und die Gesundheit der Beschäftigten wird nachhaltig geschützt.
Merke
Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen gemeinsam Verantwortung dafür, Gefährdungen zu vermeiden und sichere, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Verwandte Themen
- Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheit
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizin
- Ergonomie
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Betriebsrat
