BeamtStG - Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
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BeamtStG - Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

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BeamtStG - Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Kurzbeschreibung

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die grundlegenden Statusrechte und Statuspflichten der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstiger der Aufsicht eines Landes unterstehender Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Es enthält die einheitlichen bundesrechtlichen Grundregelungen über das Beamtenverhältnis, insbesondere zu Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses, Rechten und Pflichten, Abordnung, Versetzung, Umbildung von Körperschaften sowie den Statusrechten der Beamten. Für Bundesbeamte wird es durch das Bundesbeamtengesetz (BBG) ergänzt.


Zweck

  • Einheitliches Statusrecht für Beamte schaffen
  • Rechtsgleichheit zwischen den Ländern gewährleisten
  • Rechte und Pflichten des Beamtenverhältnisses regeln
  • Grundlage für die Landesbeamtengesetze bilden
  • Verfassungsrechtliche Vorgaben des Artikel 33 GG umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/

Das Beamtenstatusgesetz enthält das bundesweit einheitliche Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte. Es bildet gemeinsam mit den Landesbeamtengesetzen sowie dem Bundesbeamtengesetz (BBG) die Grundlage des deutschen Beamtenrechts.

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