Entgeltfortzahlung
Kurzbeschreibung
Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt auch dann weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Der wichtigste Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.
Systematischer Kontext
Die Entgeltfortzahlung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesundheitsrecht und Tarifrecht.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Entgelt
- Wissensbereiche/Soziales/Einkommen
- Arbeitsverhältnis
- Sozialstaat
- KSchG
Rechtsgrundlage
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- zentrale gesetzliche Grundlage in Deutschland
- regelt Anspruch, Dauer und Voraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch besteht, wenn:
- ein Arbeitsverhältnis besteht
- der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig ist
- die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird
Dauer der Entgeltfortzahlung
- bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall
- bei gleicher Krankheit ggf. erneuter Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen
Typische Fälle der Entgeltfortzahlung
1. Krankheit
- häufigster Anwendungsfall
- ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit
2. Arbeitsunfälle
- Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg
- ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen
Verknüpfung:
3. Arbeitsverhinderung ohne Verschulden
- z. B. behördliche Maßnahmen
- bestimmte persönliche Ereignisse (je nach Tarifvertrag)
Abgrenzung zu Krankengeld
| Entgeltfortzahlung | Krankengeld |
|--------------------|------------|
| Arbeitgeber zahlt | Krankenkasse zahlt |
| bis 6 Wochen | danach möglich |
| voller Lohn | reduzierter Betrag |
Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers
- unverzügliche Krankmeldung
- ärztliches Attest (spätestens nach 3 Tagen, oft früher)
- Mitwirkung bei Nachweispflichten
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitnehmer
- finanzielle Absicherung im Krankheitsfall
- Schutz vor Einkommensverlust
- Stabilität des Lebensunterhalts
Bedeutung für Arbeitgeber
- finanzielle Belastung bei Krankheit
- Planung von Vertretungen
- Fehlzeitenmanagement
Missbrauch und Kontrolle
Arbeitgeber dürfen:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen prüfen
- bei Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten
- Fehlzeiten dokumentieren
Tarifliche Regelungen
Tarifverträge können:
- längere Fortzahlungszeiträume vorsehen
- zusätzliche Leistungen regeln
- Meldefristen konkretisieren
Verknüpfung:
- Tarifvertrag
EU-Bezug
- Arbeitszeitrichtlinien
- Mindestschutz im Arbeitsverhältnis
- Koordination sozialer Sicherungssysteme
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsrechtliche Mindeststandards
2. nationales Recht (EFZG)
3. Tarifverträge
4. Arbeitsvertrag
5. betriebliche Umsetzung