Feiertag
Kurzbeschreibung
Ein Feiertag ist ein gesetzlich oder religiös festgelegter Tag, an dem Arbeitsruhe herrscht oder besondere gesellschaftliche Bedeutung anerkannt wird.
Feiertage wirken sich insbesondere auf Arbeitsrecht, Entgelt und Arbeitszeit aus.
Systematischer Kontext
Feiertage liegen im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Staatsrecht (Kulturhoheit der Länder in Deutschland), Sozialrecht und Tarifrecht.
Verknüpfungen:
- Arbeitsverhältnis
- Wissensbereiche/Soziales/Entgelt
- Gesetze/Arbeitszeit
- BUrlG
- Wissensbereiche/Grundlagen/Beschäftigtenrechte
Rechtsgrundlage (Deutschland)
- Feiertagsgesetze der Bundesländer (keine einheitliche Bundesregelung)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Arten von Feiertagen
1. Gesetzliche Feiertage
- staatlich anerkannt
- Arbeitsruhe ist grundsätzlich vorgeschrieben
- z. B. Weihnachten, Tag der Arbeit
2. Religiöse Feiertage
- kirchlich geprägt
- teilweise gesetzlich anerkannt oder regional gültig
3. Regionale Feiertage
- gelten nur in einzelnen Bundesländern
- z. B. Fronleichnam, Reformationstag
Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
1. Arbeitsruhe
- grundsätzlich Verbot der Beschäftigung an Feiertagen
- Ausnahmen in systemrelevanten Bereichen
2. Entgeltfortzahlung
- Arbeitnehmer erhalten Feiertagsentgelt ohne Arbeitsleistung
- kein Lohnverlust durch Feiertage
Verknüpfung:
3. Zuschläge
- Zuschläge für Arbeit an Feiertagen möglich
- abhängig von Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag
Bedeutung für Arbeitnehmer
- arbeitsfreie Tage zur Erholung
- Schutz der Work-Life-Balance
- finanzielle Absicherung durch Entgeltfortzahlung
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
- Einschränkung der Produktions- und Dienstleistungsplanung
- Personalplanung an Feiertagen notwendig
- Mehrkosten durch Zuschläge bei Feiertagsarbeit
Bedeutung für den Staat
- kulturelle und religiöse Identität
- gesellschaftliche Strukturierung von Zeit
- föderale Unterschiede in Deutschland
EU-Bezug
Feiertage sind nicht einheitlich EU-weit geregelt:
- jedes Mitgliedsland hat eigene Feiertagsregelungen
- EU-Arbeitszeitrichtlinien beeinflussen nur indirekt Arbeitszeitgestaltung
- Binnenmarkt erfordert jedoch Berücksichtigung grenzüberschreitender Arbeit
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Landesfeiertagsgesetze
2. Bundesrecht (ArbZG, BUrlG)
3. Tarifverträge
4. Arbeitsverträge
5. betriebliche Arbeitsplanung