Gleichbehandlung
Kurzbeschreibung
Gleichbehandlung bezeichnet das arbeits- und sozialrechtliche Prinzip, dass Arbeitnehmer in vergleichbaren Situationen ohne sachlichen Grund nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Es ist ein zentrales Prinzip des Antidiskriminierungs- und Arbeitsrechts.
Systematischer Kontext
Gleichbehandlung ist eng mit Grundrechten, EU-Recht und kollektivem Arbeitsrecht verbunden und wirkt sowohl im Einstellungsprozess als auch im laufenden Arbeitsverhältnis.
Verknüpfungen:
Ziel der Gleichbehandlung
Das Prinzip soll:
- Diskriminierung verhindern
- faire Arbeitsbedingungen sichern
- Willkür im Arbeitsverhältnis vermeiden
- Chancengleichheit gewährleisten
- Vertrauen in das Arbeitsrecht stärken
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Art. 3 Grundgesetz (Grundgesetz)
- EU-Grundrechtecharta
- arbeitsrechtliche Rechtsprechung
- Tarifrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze
Anwendungsbereiche
1. Einstellung und Bewerbung
- keine Diskriminierung bei Einstellung
- Auswahl nach Eignung, Leistung, Befähigung
2. Arbeitsbedingungen
- gleiche Behandlung bei Arbeitszeitregelungen
- gleiche Chancen bei Weiterbildung
- faire Vergütungssysteme
Verknüpfung:
3. Entgeltgleichheit
- gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit
- insbesondere Gleichstellung von Geschlechtern
4. Kündigung und Beendigung
- keine willkürliche Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- soziale Auswahlkriterien sind zu beachten
Verknüpfung:
Ungleichbehandlung vs. Diskriminierung
Zulässige Ungleichbehandlung
- sachlicher Grund vorhanden (z. B. Qualifikation, Leistung)
- verhältnismäßig und nachvollziehbar
Unzulässige Diskriminierung
- Benachteiligung wegen:
- Geschlecht
- Alter
- Behinderung
- Religion
- Herkunft
- sexueller Identität
Rolle des AGG
Das AGG konkretisiert Gleichbehandlung im Arbeitsrecht:
- Schutz vor Diskriminierung bei Einstellung
- Schutz im Beschäftigungsverhältnis
- Anspruch auf Entschädigung bei Verstößen
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat wirkt bei Gleichbehandlung mit:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen
- Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
- Kontrolle von Entgelt- und Arbeitszeitregelungen
- Unterstützung benachteiligter Beschäftigter
Verknüpfung:
- BetrVG
- § 87 BetrVG
Gleichbehandlung im Arbeitsalltag
Typische Bereiche:
- Schichtplanung
- Urlaubsvergabe
- Bonus- und Prämienregelungen
- Zugang zu Weiterbildungen
- Homeoffice-Regelungen
Verbindung zu Inklusion
Gleichbehandlung ist Grundlage von:
- Inklusion
- Barrierefreiheit
- Teilhabe am Arbeitsleben
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Grundrechtecharta
2. Grundgesetz (Art. 3 GG)
3. AGG
4. Arbeitsrechtliche Gesetze (BGB, KSchG etc.)
5. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen