Arbeitsunfähigkeit
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Arbeitsunfähigkeit

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Arbeitsunfähigkeit


Kurzbeschreibung

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen oder nur unter Verschlechterung seines Gesundheitszustands arbeiten könnte.

Sie ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.


Systematischer Kontext

Arbeitsunfähigkeit ist Teil des Schnittfelds von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Arbeitsmedizin und hat Auswirkungen auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld und betriebliche Abläufe.

Verknüpfungen:


Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn:

  • eine Krankheit vorliegt
  • die Arbeitsleistung objektiv nicht möglich ist
  • oder die Arbeit die Genesung gefährden würde
  • eine ärztliche Feststellung erfolgt

Abgrenzung

1. Krankheit ohne Arbeitsunfähigkeit

  • leichte Erkrankungen
  • Arbeit weiterhin möglich

2. Arbeitsunfähigkeit

  • vollständige oder teilweise Unfähigkeit zur Arbeit
  • medizinisch begründet

3. Erwerbsunfähigkeit (Abgrenzung)

  • dauerhafte Unfähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben
  • sozialversicherungsrechtlicher Begriff

Nachweispflicht

  • ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
  • in Deutschland meist elektronische AU (eAU)
  • Meldepflicht gegenüber Arbeitgeber

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Rechte des Arbeitnehmers

Bei Arbeitsunfähigkeit bestehen u. a.:

  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen)
  • anschließendes Krankengeld durch Krankenkasse
  • Kündigungsschutz in bestimmten Grenzen
  • Datenschutz der Gesundheitsdaten

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Pflichten des Arbeitnehmers

  • unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber
  • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
  • Einhaltung ärztlicher Vorgaben
  • Genesungsförderndes Verhalten

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

  • Anspruch auf Nachweis der AU
  • Entgeltfortzahlungspflicht
  • Organisation von Vertretung
  • Datenschutzpflichten

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung
  • danach Krankengeld durch Krankenkasse

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Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsmedizin

Arbeitsunfähigkeit steht in Zusammenhang mit:

  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
  • Prävention von Erkrankungen
  • Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

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Wiedereingliederung

Nach längerer Krankheit möglich:

  • stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • reduzierte Arbeitszeit
  • medizinisch begleitet

Bedeutung im Betrieb

Arbeitsunfähigkeit beeinflusst:

  • Personalplanung
  • Produktivität
  • Kostenstruktur
  • Arbeitsorganisation

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Verbindung zur Gesetzespyramide

1. SGB V

2. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

3. Arbeitsvertrag

4. Tarifvertrag

5. betriebliche Regelungen


Wichtige Stichworte

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