Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist eine Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion. Sie vertritt die beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Interessen von Polizeibeschäftigten in Bund und Ländern. Zu ihren Mitgliedern gehören insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Tarifbeschäftigte der Polizei sowie Beschäftigte weiterer Sicherheitsbehörden.
Die DPolG setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Besoldung und Vergütung, moderne Ausstattung, Gesundheits- und Arbeitsschutz, starke Personalvertretungen sowie die Weiterentwicklung der inneren Sicherheit ein. Sie unterstützt ihre Mitglieder durch Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote und politische Interessenvertretung.
Als Mitglied des dbb wirkt die DPolG bei tarifpolitischen Themen über die dbb tarifunion mit.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziele der DPolG
Die DPolG verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- angemessene Besoldung
- faire Vergütung
- moderne Ausstattung
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- starke Personalvertretung
- Qualifizierung fördern
- berufliche Anerkennung stärken
- innere Sicherheit weiterentwickeln
- Solidarität fördern
Aufgaben der DPolG
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:
- Mitglieder beraten
- Rechtsschutz gewähren
- Personalräte unterstützen
- Tarifpolitik über die dbb tarifunion begleiten
- beamtenpolitische Interessen vertreten
- Fortbildungen anbieten
- Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Mitglieder gewinnen
- Beschäftigte informieren
- politische Interessenvertretung wahrnehmen
Bedeutung der DPolG
Die DPolG beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Wer vertritt die Interessen vieler Polizeibeschäftigter innerhalb des dbb?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Wer begleitet Personalräte im Polizeibereich?
Welche Rolle spielt die DPolG bei Beamten- und Tarifpolitik?
Die DPolG verbindet Beamtenpolitik, Tarifpolitik, Personalvertretung und berufspolitische Interessenvertretung zu einer umfassenden Unterstützung ihrer Mitglieder.
Grundprinzip
Polizeibeschäftigte vertreten
⬇️
Interessen bündeln
⬇️
Beamten- und Tarifpolitik gestalten
⬇️
Arbeitsbedingungen verbessern
⬇️
Solidarität fördern
Organisation der DPolG
Die DPolG ist bundesweit organisiert und gliedert sich nach Bund, Ländern und regionalen Untergliederungen.
Die Organisationsstruktur umfasst insbesondere:
- Bundesdelegiertentag (höchstes Beschlussorgan)
- Bundesvorstand
- Bundespräsidium
- Landesverbände
- Bezirksverbände
- Kreisverbände
- Ortsverbände
- Fachkommissionen
- DPolG-Jugend
- Frauenvertretungen
- Seniorenvertretungen
- Arbeitskreise
Die Landesverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den jeweiligen Landesregierungen und Polizeibehörden.
Mitglieder der DPolG
Die DPolG vertritt insbesondere:
- Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
- Tarifbeschäftigte der Polizei
- Beschäftigte der Kriminalpolizei
- Beschäftigte der Bereitschaftspolizei
- Beschäftigte der Wasserschutzpolizei
- Beschäftigte weiterer Sicherheitsbehörden
- Verwaltungsbeschäftigte
- Auszubildende
- Polizeistudierende
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten des Polizeibereichs offen, die von der DPolG vertreten werden.
Tarifpolitik
Die tarifpolitische Vertretung erfolgt über die dbb tarifunion.
Schwerpunkte sind insbesondere:
- Tarifverhandlungen
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeitregelungen
- Zulagen
- Schicht- und Wechselschichtregelungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beschäftigungssicherung
- Qualifizierung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Für Beamtinnen und Beamte stehen dagegen Besoldung, Versorgung und beamtenrechtliche Rahmenbedingungen im Mittelpunkt.
Personalvertretung
Die DPolG unterstützt insbesondere:
- Personalratswahlen
- Personalratsarbeit
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Schulungen
- Rechtsberatung
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Dienstvereinbarungen
Die praktische Betreuung erfolgt durch die jeweiligen Landesverbände und örtlichen Gliederungen.
Leistungen für Mitglieder
Je nach Landesverband gehören insbesondere dazu:
- Rechtsschutz
- Rechtsberatung
- Tarifberatung
- beamtenrechtliche Beratung
- Seminare
- Bildungsangebote
- Fachinformationen
- Mitgliederzeitschriften
- Versicherungsangebote (je nach Landesverband)
- Netzwerk innerhalb der Gewerkschaft
- politische Interessenvertretung
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Satzungen und Angeboten der Landesverbände.
Bedeutung für Beschäftigte
Die DPolG unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:
- Vertretung ihrer beruflichen Interessen
- Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei Konflikten
- Tarifpolitik
- Beamtenpolitik
- Qualifizierungsangebote
- Information über aktuelle Entwicklungen
- Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft
Sie stärkt die Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten gegenüber Dienstherrn und Politik.
Bedeutung für Personalräte
Die DPolG unterstützt Personalräte insbesondere durch:
- Schulungen
- rechtliche Beratung
- Fachinformationen
- Unterstützung bei Personalratswahlen
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Begleitung organisatorischer Veränderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Dienststellenleitungen
Die Zusammenarbeit zwischen DPolG und Personalräten trägt wesentlich zur Interessenvertretung im Polizeibereich bei.
Bedeutung für Ansprechpartner und Vertrauenspersonen
Die DPolG verfügt – abhängig vom jeweiligen Landesverband – über ehrenamtliche Ansprechpartner, Vertrauenspersonen und Funktionsträger innerhalb der Polizeibehörden. Anders als bei klassischen Industriegewerkschaften ist die Struktur der Vertrauensleutearbeit nicht bundesweit einheitlich ausgestaltet.
Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschäftigte beraten
- neue Mitglieder gewinnen
- Informationen der DPolG weitergeben
- Ansprechpartner in Dienststellen sein
- Personalräte unterstützen
- über beamten- und tarifrechtliche Entwicklungen informieren
- Fortbildungen vermitteln
- Aktionen und Kampagnen begleiten
- Rückmeldungen aus den Dienststellen an die Landesverbände weitergeben
- Solidarität innerhalb der Polizei stärken
Sie bilden die Verbindung zwischen den Mitgliedern und den haupt- sowie ehrenamtlichen Strukturen der DPolG.
Typische Fehler
- die DPolG mit der GdP gleichsetzen
- annehmen, die DPolG vertrete ausschließlich Beamtinnen und Beamte
- Tarifpolitik und Beamtenpolitik vermischen
- Personalrat und Gewerkschaft verwechseln
- die Rolle der dbb tarifunion nicht kennen
- Beratungs- und Fortbildungsangebote nicht nutzen
- Mitbestimmung ausschließlich auf Personalräte reduzieren
Die DPolG verbindet beamtenrechtliche Interessenvertretung, Tarifpolitik und berufspolitisches Engagement.
Typische Fehler von Beschäftigten
- erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
- beamten- und tarifrechtliche Ansprüche nicht kennen
- Beratungsangebote nicht nutzen
- sich nicht an Personalratswahlen beteiligen
- Informationen ausschließlich über den Dienstherrn beziehen
- Fortbildungsangebote der DPolG nicht wahrnehmen
- nicht wissen, welche Unterstützung die Gewerkschaft leisten kann
Eine aktive Mitgliedschaft ermöglicht frühzeitige Beratung und eine wirksame Interessenvertretung.
Praxisbeispiel
Ein Landespolizeipräsidium plant die Einführung eines neuen Schichtdienstmodells. Viele Beschäftigte befürchten längere Belastungsphasen und Nachteile bei der Dienstplanung. Die Ansprechpartner der DPolG sammeln Rückmeldungen aus den Dienststellen und unterstützen den Personalrat bei den Gesprächen mit der Behördenleitung. Gleichzeitig informiert die DPolG ihre Mitglieder über beamtenrechtliche und tarifliche Auswirkungen sowie über bestehende Beteiligungsrechte. Durch die gemeinsame Interessenvertretung werden Anpassungen am Schichtmodell und zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vereinbart.
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|
|TVG|Tarifverträge für Tarifbeschäftigte|
|BPersVG|Mitbestimmung und Personalvertretung im Bundesdienst|
|BeamtStG|Grundlagen des Beamtenrechts|
|Landespersonalvertretungsgesetze|Mitbestimmung im öffentlichen Dienst der Länder|
Merksatz
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vertritt die beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Interessen der Polizeibeschäftigten innerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion. Sie verbindet Rechtsschutz, Personalvertretung, Beamtenpolitik und Tarifpolitik zu einer umfassenden Interessenvertretung ihrer Mitglieder.
Bezug zu Knoten
- Gewerkschaft
- dbb
- dbb tarifunion
- GdP
- Polizei
- Öffentlicher Dienst
- Beamte
- Tarifbeschäftigte
- Personalrat
- BPersVG
- BeamtStG
- Tarifvertrag
- Tarifverhandlung
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Koalitionsfreiheit
- Art. 9 Abs. 3 GG
- Rechtsschutz
- Schulung
- Berufsverband
Praxisrelevanz
Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist eine der großen Interessenvertretungen für Polizeibeschäftigte in Deutschland und Mitglied des dbb beamtenbund und tarifunion. Sie vertritt sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte und setzt sich für angemessene Besoldung, faire Arbeitsbedingungen, moderne Ausstattung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie eine starke Personalvertretung ein. Durch ihre Landesverbände unterstützt sie Personalräte und Mitglieder unmittelbar vor Ort und begleitet Veränderungen im Polizeidienst durch Beratung, Rechtsschutz, Qualifizierung und politische Interessenvertretung.
