Tarifvertragsgesetz (TVG)
Kurzbeschreibung
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt den Abschluss, die Wirkung und die Rechtsfolgen von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. einzelnen Arbeitgebern.
Es ist die zentrale Rechtsgrundlage des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland.
Systematischer Kontext
Das TVG ist Teil des Arbeitskampfs- und Tarifrechts und regelt die normative Wirkung von Tarifverträgen im Arbeitsverhältnis.
Verknüpfungen:
Ziel des TVG
Das Gesetz soll:
- Tarifautonomie sichern
- faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge ermöglichen
- Arbeitskonflikte ordnen und befrieden
- Mindeststandards durch Tarifverträge setzen
- Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen schaffen
Anwendungsbereich
Das TVG gilt für:
- Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände)
- tarifgebundene Arbeitgeber
- tarifgebundene Arbeitnehmer
- allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
Zentrale Regelungsinhalte
- Abschluss von Tarifverträgen
- Inhalt und Wirkung von Tarifverträgen
- Tarifbindung
- Nachwirkung von Tarifverträgen
- Allgemeinverbindlicherklärung
- Tarifregister und Veröffentlichung
Tarifbindung
Tarifbindung besteht, wenn:
- Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind
- Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind
- oder ein Firmentarifvertrag besteht
Wirkung von Tarifverträgen
Tarifverträge regeln unmittelbar und zwingend:
- Arbeitsentgelt
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Arbeitsbedingungen
Sie wirken direkt auf das Arbeitsverhältnis ein.
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf tarifliche Mindestbedingungen (bei Tarifbindung)
- Schutz vor schlechteren einzelvertraglichen Regelungen
- Anspruch auf Anwendung allgemeinverbindlicher Tarifverträge
- Transparenz über Arbeitsbedingungen
Pflichten der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss:
- tarifliche Regelungen einhalten
- Entgelt und Arbeitsbedingungen korrekt anwenden
- Tarifverträge berücksichtigen
- keine tarifwidrigen Abweichungen vornehmen (bei Bindung)
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung von Tarifverträgen im Betrieb
- korrekte Anwendung von Entgelt- und Arbeitszeitregelungen
- Gleichbehandlung tarifgebundener Beschäftigter
- Umsetzung tariflicher Standards
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- Tarifverträge korrekt angewendet werden
- keine Benachteiligung durch tarifliche Unterschiede entsteht
- Eingruppierungen richtig erfolgen
- Arbeitsbedingungen tarifkonform bleiben
Rechtsgrundlagen:
- BetrVG
- Wissensbereiche/Soziales/Entgelt
- Gesetze/Arbeitszeit
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann mitwirken bei:
- Eingruppierung von Beschäftigten
- Anwendung von Tarifverträgen im Betrieb
- Ausgestaltung von Arbeitszeitregelungen
- Umsetzung tariflicher Öffnungsklauseln
- Konflikten bei tariflichen Regelungen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Tarifbindung sicherstellen
- korrekte Eingruppierung überwachen
- Transparenz bei Entgeltstrukturen fördern
- Konflikte bei Tarifauslegung begleiten
- Beschäftigte über Rechte informieren
Typische Anwendungsfälle
- Anwendung von Entgelttarifverträgen
- Arbeitszeitregelungen nach Tarifvertrag
- Eingruppierung und Höhergruppierung
- Tarifliche Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
- Tarifkonflikte und Streiks
- Überleitung in neue Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen mit Tarifbezug
- Abweichungen durch Öffnungsklauseln
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das Tarifvertragsgesetz ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es steht über:
- Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- individuellen Einzelabsprachen
Es wird ergänzt durch:
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Tarifvertrag
- Tarifbindung
- Gewerkschaften/DGB/IG-Metall/Gewerkschaft
- Arbeitsentgelt
- Gesetze/Arbeitszeit