Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Kurzbeschreibung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz der Beschäftigten und der Umwelt beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Sie konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für Tätigkeiten mit chemischen Gefahrstoffen und ist zentral im betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Europarechtlicher Hintergrund
Die GefStoffV setzt europäische Chemikalien- und Arbeitsschutzrichtlinien um, insbesondere in Verbindung mit REACH und CLP.
Verknüpfungen:
Ziel der GefStoffV
Die Verordnung soll:
- Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen
- Gesundheitsrisiken durch Chemikalien minimieren
- sichere Verwendung von Stoffen sicherstellen
- Substitution gefährlicher Stoffe fördern
- Exposition so gering wie möglich halten
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die z. B.:
- giftig (akut oder chronisch)
- reizend oder ätzend
- krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- entzündlich oder explosiv
- umweltgefährlich
sein können.
Zentrale Regelungsinhalte
- Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV)
- Substitutionsprüfung (Ersatz gefährlicher Stoffe)
- Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip
- Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
- Lagerung und Kennzeichnung
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- arbeitsmedizinische Vorsorge
STOP-Prinzip
- Substitution (Ersatz gefährlicher Stoffe)
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen
- Anspruch auf Information über Gefahrstoffe
- Anspruch auf Unterweisung
- Anspruch auf geeignete Schutzmaßnahmen
- Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Gefahrstoffe möglichst ersetzen (Substitution)
- Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik umsetzen
- Exposition minimieren
- Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen
- Unterweisungen durchführen
- arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung der GefStoffV im Betrieb
- Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- korrekte Unterweisung der Beschäftigten
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- keine unnötige Gefährdung durch Chemikalien besteht
- Substitution gefährlicher Stoffe geprüft wird
- Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt sind
- Beschäftigte ausreichend informiert sind
- Arbeitsplätze sicher gestaltet sind
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann mitwirken bei:
- Auswahl von Gefahrstoffen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren
- Einführung von Schutzmaßnahmen
- Unterweisungen und Schulungen
- Gefährdungsbeurteilungen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Sicherheitsdatenblätter prüfen
- Substitutionsmöglichkeiten einfordern
- Expositionsrisiken bewerten
- Schutzmaßnahmen begleiten
- auf Einhaltung des STOP-Prinzips achten
Typische Anwendungsfälle
- Umgang mit Lösungsmitteln und Chemikalien
- Lackier- und Reinigungsprozesse
- industrielle Produktion
- Laborarbeit
- Umgang mit krebserregenden Stoffen
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Expositionsmessungen am Arbeitsplatz
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die GefStoffV ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes.
Sie steht über:
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsanweisungen
- interne Sicherheitsregeln
Sie wird ergänzt durch: