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PSA (Persönliche Schutzausrüstung)


Kurzbeschreibung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte tragen oder benutzen, um sich gegen gesundheitliche und sicherheitstechnische Risiken bei der Arbeit zu schützen.

PSA ist die letzte Schutzstufe im Arbeitsschutz nach dem STOP-Prinzip.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV)
  • DGUV Vorschriften
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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EU-Ebene

  • EU-Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • CE-Kennzeichnungspflichten für PSA

Verknüpfung:


2. Ziel der PSA

  • Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Reduktion von Risiken am Arbeitsplatz
  • Ergänzung technischer und organisatorischer Maßnahmen

die letzte Schutzstufe:

S – Substitution

T – Technische Maßnahmen

O – Organisatorische Maßnahmen

P – Persönliche Schutzausrüstung

CE-gekennzeichnet sein

  • aufeinander abgestimmt sein (Kombinierbarkeit)
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