PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Kurzbeschreibung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte tragen oder benutzen, um sich gegen gesundheitliche und sicherheitstechnische Risiken bei der Arbeit zu schützen.
PSA ist die letzte Schutzstufe im Arbeitsschutz nach dem STOP-Prinzip.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV)
- DGUV Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verknüpfung:
EU-Ebene
- EU-Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
- CE-Kennzeichnungspflichten für PSA
Verknüpfung:
- EU-Produktsicherheitsrecht
- CE-Kennzeichnung
2. Ziel der PSA
- Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Reduktion von Risiken am Arbeitsplatz
- Ergänzung technischer und organisatorischer Maßnahmen
die letzte Schutzstufe:
S – Substitution
T – Technische Maßnahmen
O – Organisatorische Maßnahmen
P – Persönliche Schutzausrüstung
CE-gekennzeichnet sein
- aufeinander abgestimmt sein (Kombinierbarkeit)