STOP-Prinzip
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STOP-Prinzip

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STOP-Prinzip


Kurzbeschreibung

Das STOP-Prinzip ist eine Rangfolge von Maßnahmen im Arbeitsschutz zur Gefahrenvermeidung und -minimierung. Es legt fest, welche Schutzmaßnahmen vorrangig vor anderen zu treffen sind.

Ziel ist es, Gefahren möglichst an der Quelle zu beseitigen und erst zuletzt auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückzugreifen.


Systematischer Kontext

Das STOP-Prinzip ist ein Grundmodell des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes und wird in der Gefährdungsbeurteilung angewendet.

Verknüpfungen:


Aufbau des STOP-Prinzips

S – Substitution

Gefährliche Stoffe, Verfahren oder Arbeitsmittel werden ersetzt.
  • Ersatz gefährlicher Chemikalien durch ungefährlichere
  • alternative Arbeitsverfahren
  • Vermeidung der Gefahrenquelle

T – Technische Maßnahmen

Gefahren werden durch technische Lösungen reduziert.
  • Absaug- und Lüftungsanlagen
  • Kapselung von Maschinen
  • Schutzvorrichtungen
  • Sicherheitsabschaltungen

Verknüpfung:


O – Organisatorische Maßnahmen

Arbeitsabläufe werden so gestaltet, dass Risiken reduziert werden.
  • Begrenzung der Expositionszeit
  • Schichtplanung
  • Zugangsbeschränkungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Arbeitsanweisungen

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Schutz durch persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Schutzbrillen
  • Handschuhe
  • Atemschutzmasken
  • Schutzkleidung

Grundprinzip

Maßnahmen müssen immer von oben nach unten geprüft und umgesetzt werden.

Das bedeutet:

1. Substitution prüfen

2. Technische Lösungen umsetzen

3. Organisation anpassen

4. PSA nur ergänzend einsetzen


Rechtsgrundlagen

  • ArbSchG (§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers)
  • GefStoffV
  • EU-Arbeitsschutzrichtlinien
  • Technische Regeln (TRGS, TRBS)

Ziel des STOP-Prinzips

  • Gefahrenvermeidung an der Quelle
  • Minimierung von Gesundheitsrisiken
  • systematische Risikoreduktion
  • Vermeidung alleiniger Abhängigkeit von PSA
  • Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf wirksame Schutzmaßnahmen
  • Bereitstellung geeigneter PSA
  • sichere Arbeitsumgebung
  • Unterweisung in Schutzmaßnahmen
  • Beteiligung über Betriebsrat

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • STOP-Hierarchie beachten
  • geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen
  • PSA bereitstellen
  • Maßnahmen regelmäßig überprüfen

Rolle des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Umsetzung des STOP-Prinzips
  • Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Bereitstellung von PSA
  • Wirksamkeit technischer Maßnahmen

Mitbestimmung

Der Betriebsrat wirkt mit bei:

  • Auswahl von Schutzmaßnahmen
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Arbeitsschutzorganisation

Rechtsgrundlagen:


Typische Anwendungsfälle

  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Maschinenarbeitsplätze
  • Laborarbeit
  • Baugewerbe
  • Industrieproduktion
  • Reinigungstätigkeiten
  • Logistik und Lagerarbeit

Verbindung zur Gesetzespyramide

Das STOP-Prinzip ist Teil der Umsetzungsebene im Arbeitsschutz:

1. EU-Recht

2. ArbSchG

3. GefStoffV

4. Technische Regeln (TRGS/TRBS)

5. Betriebsanweisungen

6. Betriebsvereinbarungen


Wichtige Stichworte

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