STOP-Prinzip
Kurzbeschreibung
Das STOP-Prinzip ist eine Rangfolge von Maßnahmen im Arbeitsschutz zur Gefahrenvermeidung und -minimierung. Es legt fest, welche Schutzmaßnahmen vorrangig vor anderen zu treffen sind.
Ziel ist es, Gefahren möglichst an der Quelle zu beseitigen und erst zuletzt auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückzugreifen.
Systematischer Kontext
Das STOP-Prinzip ist ein Grundmodell des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes und wird in der Gefährdungsbeurteilung angewendet.
Verknüpfungen:
Aufbau des STOP-Prinzips
S – Substitution
Gefährliche Stoffe, Verfahren oder Arbeitsmittel werden ersetzt.
- Ersatz gefährlicher Chemikalien durch ungefährlichere
- alternative Arbeitsverfahren
- Vermeidung der Gefahrenquelle
T – Technische Maßnahmen
Gefahren werden durch technische Lösungen reduziert.
- Absaug- und Lüftungsanlagen
- Kapselung von Maschinen
- Schutzvorrichtungen
- Sicherheitsabschaltungen
Verknüpfung:
O – Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsabläufe werden so gestaltet, dass Risiken reduziert werden.
- Begrenzung der Expositionszeit
- Schichtplanung
- Zugangsbeschränkungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Arbeitsanweisungen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
Schutz durch persönliche Schutzausrüstung (PSA).
- Schutzbrillen
- Handschuhe
- Atemschutzmasken
- Schutzkleidung
Grundprinzip
Maßnahmen müssen immer von oben nach unten geprüft und umgesetzt werden.
Das bedeutet:
1. Substitution prüfen
2. Technische Lösungen umsetzen
3. Organisation anpassen
4. PSA nur ergänzend einsetzen
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG (§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers)
- GefStoffV
- EU-Arbeitsschutzrichtlinien
- Technische Regeln (TRGS, TRBS)
Ziel des STOP-Prinzips
- Gefahrenvermeidung an der Quelle
- Minimierung von Gesundheitsrisiken
- systematische Risikoreduktion
- Vermeidung alleiniger Abhängigkeit von PSA
- Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf wirksame Schutzmaßnahmen
- Bereitstellung geeigneter PSA
- sichere Arbeitsumgebung
- Unterweisung in Schutzmaßnahmen
- Beteiligung über Betriebsrat
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
- STOP-Hierarchie beachten
- geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen
- PSA bereitstellen
- Maßnahmen regelmäßig überprüfen
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Umsetzung des STOP-Prinzips
- Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Bereitstellung von PSA
- Wirksamkeit technischer Maßnahmen
Mitbestimmung
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Arbeitsschutzorganisation
Rechtsgrundlagen:
Typische Anwendungsfälle
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Maschinenarbeitsplätze
- Laborarbeit
- Baugewerbe
- Industrieproduktion
- Reinigungstätigkeiten
- Logistik und Lagerarbeit
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das STOP-Prinzip ist Teil der Umsetzungsebene im Arbeitsschutz:
1. EU-Recht
2. ArbSchG
3. GefStoffV
4. Technische Regeln (TRGS/TRBS)
5. Betriebsanweisungen
6. Betriebsvereinbarungen
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
- Technischer Arbeitsschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Gefahrstoffe
- PSA
- Gefährdungsbeurteilung