ASR A3.5 – Raumtemperatur
Kurzbeschreibung
Die ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsstätten.
Sie legt fest, welche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen gelten und welche Maßnahmen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen ergreifen müssen.
Die Regel dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und konkretisiert insbesondere die Anforderungen der ArbStättV.
Gesetzliche Grundlagen
Die ASR A3.5 konkretisiert:
- § 3 ArbStättV
- Anhang Punkt 3.5 ArbStättV
Verknüpfungen:
Ziel der ASR A3.5
Die Regel soll sicherstellen, dass Beschäftigte:
- nicht durch Kälte belastet werden
- nicht durch Hitze gefährdet werden
- unter gesundheitlich zuträglichen Bedingungen arbeiten können
- vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geschützt werden
Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen
Sitzende Tätigkeit
| Arbeitsschwere | Mindesttemperatur |
|---------------|------------------|
| leicht | 20 °C |
| mittel | 19 °C |
Stehende oder gehende Tätigkeit
| Arbeitsschwere | Mindesttemperatur |
|---------------|------------------|
| leicht | 19 °C |
| mittel | 17 °C |
| schwer | 12 °C |
Besondere Räume
Folgende Räume müssen grundsätzlich mindestens 21 °C erreichen:
- Pausenräume
- Bereitschaftsräume
- Kantinen
- Sanitärräume
- Erste-Hilfe-Räume
Duschräume sollen mindestens:
- 24 °C
erreichen.
Hitze am Arbeitsplatz
Bis 26 °C
- grundsätzlich unproblematisch
- normale Arbeitsbedingungen
Über 26 °C
Der Arbeitgeber soll zusätzliche Maßnahmen prüfen.
Beispiele:
- Sonnenschutz
- Lüften in den Morgenstunden
- Nachtauskühlung
- Reduzierung interner Wärmequellen
- Ventilatoren
- Lockerung von Bekleidungsregelungen
Über 30 °C
Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen.
Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.
Über 35 °C
Arbeitsräume gelten grundsätzlich als:
nicht mehr für normale Büro- oder Arbeitsnutzung geeignet.
Dann sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Sonnenschutz
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung treffen.
Beispiele:
- Außenjalousien
- Markisen
- Sonnenschutzverglasung
- Lamellen
- Beschattungssysteme
Direkte Sonneneinstrahlung auf Arbeitsplätze soll vermieden werden.
Getränkeversorgung
Bei hohen Temperaturen sollen geeignete Getränke bereitgestellt werden.
Ab Temperaturen über 30 °C besteht regelmäßig Handlungsbedarf im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
Die ASR A3.5 ist ein wichtiger Bestandteil der:
- Gefährdungsbeurteilung
Besonders zu berücksichtigen sind:
- Raumtemperatur
- Luftfeuchtigkeit
- Wärmestrahlung
- Arbeitsschwere
- Schutzkleidung
- besonders schutzbedürftige Beschäftigte
Beispiele:
- Schwangere
- ältere Beschäftigte
- Jugendliche
- gesundheitlich vorbelastete Personen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung der ArbStättV
- Einhaltung der ASR A3.5
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Schutzmaßnahmen bei Hitze und Kälte
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Mitbestimmung kann insbesondere bestehen bei:
- Regelungen zur Raumtemperatur
- Hitzeschutzkonzepten
- Lüftungskonzepten
- Gleitzeitregelungen bei Hitze
- Arbeitszeitverlagerungen
- Gesundheitsmaßnahmen
Rechtsgrundlagen:
- BetrVG
- Mitbestimmung
- Gesetze/Arbeitszeit
- Gesundheitsschutz im Betrieb
Typische Praxisfälle
- Büro erreicht im Sommer dauerhaft 30 °C
- Produktionshalle wird durch Maschinen stark aufgeheizt
- Fehlender Sonnenschutz an Bürofenstern
- Beschäftigte klagen über Hitze oder Kälte
- Arbeitgeber stellt keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bereit
- Streit über Ventilatoren oder Klimaanlagen
- Beschwerden wegen unzureichender Pausenregelungen bei Hitze
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die ASR A3.5 ist eine technische Regel unterhalb der Gesetze.
Sie konkretisiert die Anforderungen der:
Bei Einhaltung der ASR kann der Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
Wichtige Stichworte
- Arbeitsschutz
- ArbSchG
- ArbStättV
- ASR
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesundheitsschutz im Betrieb
- Arbeitsbedingungen
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Arbeitsplatz
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Hitzeschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Kälte am Arbeitsplatz
- Lüftung
- Gesetze/Arbeitszeit
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Pausenregelung
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Sonnenschutz
- Arbeitsmedizin
- Belastungen am Arbeitsplatz