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ASR A3.5

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ASR A3.5 – Raumtemperatur


Kurzbeschreibung

Die ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsstätten.

Sie legt fest, welche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen gelten und welche Maßnahmen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen ergreifen müssen.

Die Regel dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und konkretisiert insbesondere die Anforderungen der ArbStättV.


Gesetzliche Grundlagen

Die ASR A3.5 konkretisiert:

  • § 3 ArbStättV
  • Anhang Punkt 3.5 ArbStättV

Verknüpfungen:


Ziel der ASR A3.5

Die Regel soll sicherstellen, dass Beschäftigte:

  • nicht durch Kälte belastet werden
  • nicht durch Hitze gefährdet werden
  • unter gesundheitlich zuträglichen Bedingungen arbeiten können
  • vor übermäßiger Sonneneinstrahlung geschützt werden

Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen

Sitzende Tätigkeit

| Arbeitsschwere | Mindesttemperatur |

|---------------|------------------|

| leicht | 20 °C |

| mittel | 19 °C |

Stehende oder gehende Tätigkeit

| Arbeitsschwere | Mindesttemperatur |

|---------------|------------------|

| leicht | 19 °C |

| mittel | 17 °C |

| schwer | 12 °C |


Besondere Räume

Folgende Räume müssen grundsätzlich mindestens 21 °C erreichen:

  • Pausenräume
  • Bereitschaftsräume
  • Kantinen
  • Sanitärräume
  • Erste-Hilfe-Räume

Duschräume sollen mindestens:

  • 24 °C

erreichen.


Hitze am Arbeitsplatz

Bis 26 °C

  • grundsätzlich unproblematisch
  • normale Arbeitsbedingungen

Über 26 °C

Der Arbeitgeber soll zusätzliche Maßnahmen prüfen.

Beispiele:

  • Sonnenschutz
  • Lüften in den Morgenstunden
  • Nachtauskühlung
  • Reduzierung interner Wärmequellen
  • Ventilatoren
  • Lockerung von Bekleidungsregelungen

Über 30 °C

Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen.

Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.

Über 35 °C

Arbeitsräume gelten grundsätzlich als:

nicht mehr für normale Büro- oder Arbeitsnutzung geeignet.

Dann sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.


Sonnenschutz

Der Arbeitgeber muss Maßnahmen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung treffen.

Beispiele:

  • Außenjalousien
  • Markisen
  • Sonnenschutzverglasung
  • Lamellen
  • Beschattungssysteme

Direkte Sonneneinstrahlung auf Arbeitsplätze soll vermieden werden.


Getränkeversorgung

Bei hohen Temperaturen sollen geeignete Getränke bereitgestellt werden.

Ab Temperaturen über 30 °C besteht regelmäßig Handlungsbedarf im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.


Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung

Die ASR A3.5 ist ein wichtiger Bestandteil der:

  • Gefährdungsbeurteilung

Besonders zu berücksichtigen sind:

  • Raumtemperatur
  • Luftfeuchtigkeit
  • Wärmestrahlung
  • Arbeitsschwere
  • Schutzkleidung
  • besonders schutzbedürftige Beschäftigte

Beispiele:

  • Schwangere
  • ältere Beschäftigte
  • Jugendliche
  • gesundheitlich vorbelastete Personen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung der ArbStättV
  • Einhaltung der ASR A3.5
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Schutzmaßnahmen bei Hitze und Kälte

Mitbestimmungsmöglichkeiten

Mitbestimmung kann insbesondere bestehen bei:

  • Regelungen zur Raumtemperatur
  • Hitzeschutzkonzepten
  • Lüftungskonzepten
  • Gleitzeitregelungen bei Hitze
  • Arbeitszeitverlagerungen
  • Gesundheitsmaßnahmen

Rechtsgrundlagen:


Typische Praxisfälle

  • Büro erreicht im Sommer dauerhaft 30 °C
  • Produktionshalle wird durch Maschinen stark aufgeheizt
  • Fehlender Sonnenschutz an Bürofenstern
  • Beschäftigte klagen über Hitze oder Kälte
  • Arbeitgeber stellt keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bereit
  • Streit über Ventilatoren oder Klimaanlagen
  • Beschwerden wegen unzureichender Pausenregelungen bei Hitze

Verbindung zur Gesetzespyramide

Die ASR A3.5 ist eine technische Regel unterhalb der Gesetze.

Sie konkretisiert die Anforderungen der:

Bei Einhaltung der ASR kann der Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.


Wichtige Stichworte


Anhang

!ASR A3.5.pdf

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