Arbeitszeit
Definition
Arbeitszeit ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Bedeutung
Der Begriff besitzt Relevanz für:
- Betriebsratsarbeit
- Arbeitsrecht
- Mitbestimmung
- Tarifrecht
Verbindungen
Arbeitszeit
Kurzbeschreibung
Die Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringen oder dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Sie ist ein zentrales Thema des Arbeitsrechts, da sie gleichzeitig:
- die Interessen des Unternehmens an betrieblicher Organisation
- und den Schutz der Beschäftigten vor Überlastung
ausgleichen muss.
Grundgedanke:
Arbeitszeit regelt, wann und wie lange Menschen arbeiten dürfen und schützt Gesundheit, Freizeit und Erholungszeiten.
Bedeutung der Arbeitszeit
Arbeitszeit beeinflusst:
- Gesundheit
- Sicherheit
- Einkommen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- betriebliche Abläufe
Eine gute Arbeitszeitgestaltung verbindet:
- Produktivität
- Flexibilität
- Gesundheitsschutz
Rechtliche Grundlage
Das zentrale Gesetz ist:
Das ArbZG regelt insbesondere:
- tägliche Höchstarbeitszeit
- Pausen
- Ruhezeiten
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Nachtarbeit
Ziel:
Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer.
Begriff der Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist Arbeitszeit grundsätzlich:
Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.
Nicht zur Arbeitszeit gehört grundsätzlich:
- Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Siehe:
Arten von Arbeitszeit
Vollzeit
Beschäftigte arbeiten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit.
Beispiele:
- 35 Stunden/Woche
- 38,5 Stunden/Woche
- 40 Stunden/Woche
Teilzeit
Beschäftigte arbeiten regelmäßig weniger als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Siehe:
Schichtarbeit
Arbeit wird nach einem wechselnden oder festen Schichtplan organisiert.
Beispiele:
- Frühschicht
- Spätschicht
- Nachtschicht
Siehe:
Gleitzeit
Beschäftigte können innerhalb bestimmter Zeiträume Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit flexibel gestalten.
Beispiel:
Gleitzeit:
06:00 – 09:00 Uhr Beginn
Kernzeit:
09:00 – 14:00 Uhr Anwesenheit
Höchstarbeitszeit
Grundsätzlich gilt nach dem ArbZG:
- maximal 8 Stunden werktäglich
Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Arbeitszeit pro Woche
Da das Arbeitszeitgesetz von Werktagen ausgeht, können grundsätzlich bis zu:
- 48 Stunden pro Woche
bei einer 6-Tage-Woche anfallen.
Tarifverträge können andere Regelungen enthalten.
Pausen
Pausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der Arbeitszeit.
Grundregeln:
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit:
- mindestens 30 Minuten Pause
Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit:
- mindestens 45 Minuten Pause
Siehe:
Ruhezeit
Nach Ende der täglichen Arbeitszeit muss grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.
Regel:
- mindestens 11 Stunden
Ausnahmen bestehen in bestimmten Branchen.
Siehe:
Arbeitsbeginn und Arbeitsende
Die Arbeitszeit umfasst:
Arbeitsbeginn
↓
Arbeitszeit
↓
Pause
↓
Arbeitszeit
↓
Arbeitsende
