Arbeitszeit
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Arbeitszeit

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Arbeitszeit

Arbeitszeit

Definition

Arbeitszeit ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Bedeutung

Der Begriff besitzt Relevanz für:

  • Betriebsratsarbeit
  • Arbeitsrecht
  • Mitbestimmung
  • Tarifrecht

Verbindungen

Arbeitszeit

Kurzbeschreibung

Die Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringen oder dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Sie ist ein zentrales Thema des Arbeitsrechts, da sie gleichzeitig:

  • die Interessen des Unternehmens an betrieblicher Organisation
  • und den Schutz der Beschäftigten vor Überlastung

ausgleichen muss.

Grundgedanke:

Arbeitszeit regelt, wann und wie lange Menschen arbeiten dürfen und schützt Gesundheit, Freizeit und Erholungszeiten.

Bedeutung der Arbeitszeit

Arbeitszeit beeinflusst:

  • Gesundheit
  • Sicherheit
  • Einkommen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • betriebliche Abläufe

Eine gute Arbeitszeitgestaltung verbindet:

  • Produktivität
  • Flexibilität
  • Gesundheitsschutz

Rechtliche Grundlage

Das zentrale Gesetz ist:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das ArbZG regelt insbesondere:

  • tägliche Höchstarbeitszeit
  • Pausen
  • Ruhezeiten
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Nachtarbeit

Ziel:

Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer.

Begriff der Arbeitszeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist Arbeitszeit grundsätzlich:

Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.

Nicht zur Arbeitszeit gehört grundsätzlich:

  • Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Siehe:

Arbeitsweg


Arten von Arbeitszeit

Vollzeit

Beschäftigte arbeiten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit.

Beispiele:

  • 35 Stunden/Woche
  • 38,5 Stunden/Woche
  • 40 Stunden/Woche

Teilzeit

Beschäftigte arbeiten regelmäßig weniger als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.

Siehe:

Teilzeit


Schichtarbeit

Arbeit wird nach einem wechselnden oder festen Schichtplan organisiert.

Beispiele:

  • Frühschicht
  • Spätschicht
  • Nachtschicht

Siehe:

Schichtarbeit


Gleitzeit

Beschäftigte können innerhalb bestimmter Zeiträume Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit flexibel gestalten.

Beispiel:

Gleitzeit:

06:00 – 09:00 Uhr Beginn

Kernzeit:

09:00 – 14:00 Uhr Anwesenheit


Höchstarbeitszeit

Grundsätzlich gilt nach dem ArbZG:

  • maximal 8 Stunden werktäglich

Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.


Arbeitszeit pro Woche

Da das Arbeitszeitgesetz von Werktagen ausgeht, können grundsätzlich bis zu:

  • 48 Stunden pro Woche

bei einer 6-Tage-Woche anfallen.

Tarifverträge können andere Regelungen enthalten.


Pausen

Pausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der Arbeitszeit.

Grundregeln:

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit:

  • mindestens 30 Minuten Pause

Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit:

  • mindestens 45 Minuten Pause

Siehe:

Arbeitsunterbrechung


Ruhezeit

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit muss grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.

Regel:

  • mindestens 11 Stunden

Ausnahmen bestehen in bestimmten Branchen.

Siehe:

Ruhezeit


Arbeitsbeginn und Arbeitsende

Die Arbeitszeit umfasst:

Arbeitsbeginn

Arbeitszeit

Pause

Arbeitszeit

Arbeitsende

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