Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Kurzbeschreibung
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und die Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser in Deutschland.
Es bildet die zentrale bundesrechtliche Grundlage des Wasserrechts und dient dem Schutz der Wasserressourcen.
Europarechtlicher Hintergrund
Das WHG setzt wesentliche Vorgaben des EU-Wasserrechts um, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie.
Verknüpfungen:
- EU-Recht
- Wasserrahmenrichtlinie EU
- Umweltrecht EU
- Gewässerschutz
Ziel des WHG
Das Gesetz soll:
- Gewässer als Naturgut schützen
- nachhaltige Wasserbewirtschaftung sicherstellen
- Verschmutzung von Wasser verhindern
- Hochwasserschutz verbessern
- ökologische Funktionen von Gewässern erhalten
Anwendungsbereich
Das WHG gilt für:
- Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle)
- Grundwasser
- Küstengewässer (teilweise)
- Einleitungen in Gewässer
- wasserwirtschaftliche Anlagen
Zentrale Regelungsinhalte
- Benutzung von Gewässern (z. B. Entnahme, Einleitung)
- Erlaubnis- und Bewilligungspflichten
- Schutz von Grundwasser
- Hochwasserschutz
- Gewässerunterhaltung und -ausbau
- Abwasserrechtliche Anforderungen
Grundprinzipien
- Vorsorgeprinzip
- Verursacherprinzip
- nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen
- Verschlechterungsverbot (EU-konform)
- Gewässerschutz vor wirtschaftlicher Nutzung
Rechte der Öffentlichkeit und Betroffenen
- Anspruch auf Schutz vor Gewässerverunreinigung
- Beteiligung bei wasserrechtlichen Verfahren (teilweise)
- Informationsrechte über Umweltzustand
- Schutz vor Hochwasserrisiken
Pflichten von Unternehmen und Anlagenbetreibern
- Einhaltung von Einleitungsgrenzwerten
- Genehmigungspflicht für Gewässernutzung
- Vermeidung von Schadstoffeinträgen
- Betrieb sicherer wassergefährdender Anlagen
- Meldepflicht bei Störungen oder Unfällen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben im Betrieb
- sichere Nutzung wassergefährdender Stoffe
- Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- keine Gefährdung durch wassergefährdende Stoffe entsteht
- Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Beschäftigte ausreichend unterwiesen sind
- Gefährdungsbeurteilungen korrekt erfolgen
- technische Schutzmaßnahmen vorhanden sind
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann mitwirken bei:
- Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen
- Einführung von Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen und Schulungen
- Notfall- und Havariekonzepten
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Umwelt- und Sicherheitsrisiken frühzeitig prüfen
- Schutzmaßnahmen aktiv begleiten
- Beschäftigte sensibilisieren
- nachhaltige Prozesse fördern
- Gefährdungen minimieren
Typische Anwendungsfälle
- Umgang mit Chemikalien im Betrieb
- Einleitung von Abwasser
- Lagerung wassergefährdender Stoffe
- Industrieanlagen mit Kühl- oder Prozesswasser
- Baustellen mit Grundwasserbeeinflussung
- Öl- und Chemikalienaustritte
- Hochwasserschutzmaßnahmen
- Umweltunfälle
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das WHG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es steht über:
- Betriebsanweisungen
- internen Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien
- technischen Betriebsanordnungen
Es wird ergänzt durch: