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351 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 45 Verknüpfungen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)


Kurzbeschreibung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und die Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser in Deutschland.

Es bildet die zentrale bundesrechtliche Grundlage des Wasserrechts und dient dem Schutz der Wasserressourcen.


Europarechtlicher Hintergrund

Das WHG setzt wesentliche Vorgaben des EU-Wasserrechts um, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie.

Verknüpfungen:


Ziel des WHG

Das Gesetz soll:

  • Gewässer als Naturgut schützen
  • nachhaltige Wasserbewirtschaftung sicherstellen
  • Verschmutzung von Wasser verhindern
  • Hochwasserschutz verbessern
  • ökologische Funktionen von Gewässern erhalten

Anwendungsbereich

Das WHG gilt für:

  • Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle)
  • Grundwasser
  • Küstengewässer (teilweise)
  • Einleitungen in Gewässer
  • wasserwirtschaftliche Anlagen

Zentrale Regelungsinhalte

  • Benutzung von Gewässern (z. B. Entnahme, Einleitung)
  • Erlaubnis- und Bewilligungspflichten
  • Schutz von Grundwasser
  • Hochwasserschutz
  • Gewässerunterhaltung und -ausbau
  • Abwasserrechtliche Anforderungen

Grundprinzipien

  • Vorsorgeprinzip
  • Verursacherprinzip
  • nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen
  • Verschlechterungsverbot (EU-konform)
  • Gewässerschutz vor wirtschaftlicher Nutzung

Rechte der Öffentlichkeit und Betroffenen

  • Anspruch auf Schutz vor Gewässerverunreinigung
  • Beteiligung bei wasserrechtlichen Verfahren (teilweise)
  • Informationsrechte über Umweltzustand
  • Schutz vor Hochwasserrisiken

Pflichten von Unternehmen und Anlagenbetreibern

  • Einhaltung von Einleitungsgrenzwerten
  • Genehmigungspflicht für Gewässernutzung
  • Vermeidung von Schadstoffeinträgen
  • Betrieb sicherer wassergefährdender Anlagen
  • Meldepflicht bei Störungen oder Unfällen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben im Betrieb
  • sichere Nutzung wassergefährdender Stoffe
  • Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • keine Gefährdung durch wassergefährdende Stoffe entsteht
  • Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden
  • Beschäftigte ausreichend unterwiesen sind
  • Gefährdungsbeurteilungen korrekt erfolgen
  • technische Schutzmaßnahmen vorhanden sind

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann mitwirken bei:

  • Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen
  • Einführung von Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen und Schulungen
  • Notfall- und Havariekonzepten

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • Umwelt- und Sicherheitsrisiken frühzeitig prüfen
  • Schutzmaßnahmen aktiv begleiten
  • Beschäftigte sensibilisieren
  • nachhaltige Prozesse fördern
  • Gefährdungen minimieren

Typische Anwendungsfälle

  • Umgang mit Chemikalien im Betrieb
  • Einleitung von Abwasser
  • Lagerung wassergefährdender Stoffe
  • Industrieanlagen mit Kühl- oder Prozesswasser
  • Baustellen mit Grundwasserbeeinflussung
  • Öl- und Chemikalienaustritte
  • Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Umweltunfälle

Anhang

!WHG.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das WHG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es steht über:

  • Betriebsanweisungen
  • internen Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien
  • technischen Betriebsanordnungen

Es wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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