Weiterbeschäftigung
Kurzbeschreibung
Weiterbeschäftigung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer trotz geplanter oder ausgesprochener Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin beschäftigt wird. Der Begriff spielt insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Versetzungen, Befristungen und Betriebsratsrechten eine wichtige Rolle.
Für Beschäftigte ist die Weiterbeschäftigung häufig von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Für Betriebsräte gehört die Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu den wichtigsten Aufgaben bei Kündigungen und personellen Maßnahmen.
Ziel der Weiterbeschäftigung
- Arbeitsplätze erhalten
- Kündigungen vermeiden
- Beschäftigung sichern
- Qualifikationen nutzen
- soziale Härten verhindern
- Personal im Unternehmen halten
Was bedeutet Weiterbeschäftigung?
Weiterbeschäftigung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Unternehmen fortsetzen kann.
Dies kann erfolgen:
- auf dem bisherigen Arbeitsplatz
- auf einem anderen Arbeitsplatz
- unter geänderten Bedingungen
- während eines Gerichtsverfahrens
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG
Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Die größte praktische Bedeutung hat die Weiterbeschäftigung bei Kündigungen.
Fragen sind dann:
- Gibt es freie Arbeitsplätze?
- Kann eine Versetzung erfolgen?
- Ist eine Qualifizierung möglich?
- Sind andere Einsatzmöglichkeiten vorhanden?
Weiterbeschäftigung vor Kündigung
Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber häufig prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Dies gilt insbesondere bei:
- betriebsbedingten Kündigungen
- personenbedingten Kündigungen
- krankheitsbedingten Kündigungen
Weiterbeschäftigung bei betriebsbedingter Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist regelmäßig nur zulässig, wenn keine andere Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Arbeitgeber muss prüfen:
- freie Arbeitsplätze
- vergleichbare Tätigkeiten
- Umsetzungsmöglichkeiten
- Qualifizierungsmaßnahmen
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsbedingte Kündigung
Weiterbeschäftigung bei personenbedingter Kündigung
Vor einer Kündigung muss geprüft werden:
- andere Tätigkeiten
- leidensgerechte Arbeitsplätze
- Umsetzungen
- Anpassungen des Arbeitsplatzes
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personenbedingte Kündigung
Weiterbeschäftigung bei Krankheit
Besondere Bedeutung hat die Weiterbeschäftigung bei längeren Erkrankungen.
Mögliche Maßnahmen:
- Arbeitsplatzanpassung
- Hilfsmittel
- Umorganisation
- Teilzeitarbeit
Siehe:
Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen
Der Arbeitgeber muss besonders sorgfältig prüfen:
- Umsetzungen
- technische Hilfen
- Arbeitsplatzanpassungen
- Qualifizierungen
Siehe:
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigungsschutzklage
Ein wichtiger Sonderfall.
Erhebt ein Beschäftigter Kündigungsschutzklage und gewinnt in erster Instanz, kann häufig ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens bestehen.
Grundlage ist die Rechtsprechung des BAG.
Siehe:
Weiterbeschäftigung während eines Gerichtsverfahrens
Mögliche Situationen:
Arbeitgeber verliert erste Instanz
Beschäftigter kann häufig Weiterbeschäftigung verlangen.
Arbeitgeber gewinnt erste Instanz
Regelmäßig kein Weiterbeschäftigungsanspruch.
Weiterbeschäftigung und Betriebsrat
Der Betriebsrat muss bei Kündigungen prüfen:
- freie Arbeitsplätze
- Versetzungsmöglichkeiten
- Qualifizierungsoptionen
- alternative Einsatzmöglichkeiten
Widerspruch des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann einer Kündigung widersprechen, wenn eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Rechtsgrundlage:
§102 Abs. 3 BetrVG
Beispiele:
- anderer Arbeitsplatz vorhanden
- Umschulung möglich
- Fortbildung möglich
- Versetzung möglich
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG
Weiterbeschäftigung nach Widerspruch des Betriebsrats
Widerspricht der Betriebsrat ordnungsgemäß einer Kündigung und erhebt der Beschäftigte Kündigungsschutzklage, kann ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entstehen.
Weiterbeschäftigung bei Betriebsänderungen
Bei:
- Umstrukturierungen
- Rationalisierungen
- Standortverlagerungen
müssen Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung geprüft werden.
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsänderung
Weiterbeschäftigung und Versetzung
Eine Weiterbeschäftigung kann durch Versetzung erfolgen.
Beispiele:
- andere Abteilung
- anderer Standort
- andere Tätigkeit
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Versetzung
Weiterbeschäftigung und Qualifizierung
Oft können Kündigungen durch Weiterbildung vermieden werden.
Beispiele:
- Umschulungen
- Fortbildungen
- Anpassungsqualifizierungen
Siehe:
Wissensbereiche/Soziales/Weiterbildung
Weiterbeschäftigung und Beschäftigungssicherung
Weiterbeschäftigung ist ein wichtiges Instrument der Beschäftigungssicherung.
Mögliche Maßnahmen:
- Kurzarbeit
- Qualifizierung
- Arbeitszeitanpassungen
- interne Umsetzungen
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigungssicherung
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- freie Stellen
- Personalbedarf
- Qualifizierungsmöglichkeiten
- organisatorische Alternativen
Ziel:
Kündigungen möglichst vermeiden.
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Betroffene unterstützen
- Informationen sammeln
- Gespräche begleiten
- den Betriebsrat informieren
Typische Arbeitgeberfehler
- Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht prüfen
- freie Arbeitsplätze ignorieren
- Qualifizierungen nicht berücksichtigen
- vorschnell kündigen
Typische Fehler von Betriebsräten
- freie Stellen nicht prüfen
- Widerspruchsmöglichkeiten übersehen
- Qualifizierungsoptionen nicht berücksichtigen
- Beschäftigte nicht informieren
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen baut einen Bereich ab.
Ein Beschäftigter soll betriebsbedingt gekündigt werden.
Der Betriebsrat stellt fest:
- in einer anderen Abteilung besteht Personalbedarf,
- eine kurze Qualifizierung genügt,
- der Arbeitsplatz ist geeignet.
Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung wegen bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
Daraufhin wird der Beschäftigte versetzt statt gekündigt.
Prüfung der Weiterbeschäftigung
Kündigung geplant
⬇️
Freie Arbeitsplätze vorhanden?
⬇️
Ja
⬇️
Qualifizierung möglich?
⬇️
Ja
⬇️
Versetzung oder Umsetzung
⬇️
Weiterbeschäftigung
Weiterbeschäftigung vor Kündigung
Beschäftigung erhalten
⬇️
Versetzung prüfen
⬇️
Qualifizierung prüfen
⬇️
Arbeitsplatzanpassung prüfen
⬇️
Alternative Tätigkeit prüfen
⬇️
Kündigung vermeiden
Merksatz
Vor vielen Kündigungen muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Kündigungen sind oft erst zulässig, wenn keine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.
Bezug zu Knoten
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Versetzung
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
Praxisrelevanz
Die Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten gehört zu den wichtigsten Schutzmechanismen des Kündigungsrechts. Betriebsräte können durch die frühzeitige Suche nach Alternativen, Qualifizierungen oder Versetzungen häufig dazu beitragen, Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.