Kurzarbeit
Kurzbeschreibung
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Während der Kurzarbeit erhalten Beschäftigte für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit.
Ziel der Kurzarbeit
- Arbeitsplätze sichern
- Entlassungen vermeiden
- wirtschaftliche Krisen überbrücken
- Fachkräfte im Unternehmen halten
- vorübergehende Auftragsrückgänge ausgleichen
Was ist Kurzarbeit?
Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert.
Beispiele:
- 40 Stunden → 30 Stunden pro Woche
- 35 Stunden → 20 Stunden pro Woche
- vollständiger Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null)
Die Beschäftigten arbeiten weniger, bleiben aber weiterhin beschäftigt.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträge
Voraussetzungen für Kurzarbeit
Kurzarbeit ist nur zulässig, wenn:
Erheblicher Arbeitsausfall
Beispiele:
- Auftragsmangel
- Lieferengpässe
- wirtschaftliche Krisen
- Naturereignisse
Vorübergehender Arbeitsausfall
Der Arbeitsausfall darf nicht dauerhaft sein.
Unvermeidbarkeit
Der Arbeitgeber muss zuvor andere Möglichkeiten prüfen.
Beispiele:
- Arbeitszeitkonten
- Urlaubsplanung
- Versetzungen
Rechtliche Grundlage
Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden.
Erforderlich ist:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Zustimmung der Beschäftigten
Kurzarbeitergeld (KUG)
Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Es soll einen Teil des Verdienstausfalls ausgleichen.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Grundsätzlich:
- 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
- 67 % bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind
Die genaue Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Kurzarbeit Null
Bei Kurzarbeit Null entfällt die Arbeitsleistung vollständig.
Beschäftigte:
- arbeiten nicht
- bleiben beschäftigt
- erhalten Kurzarbeitergeld
Einführung von Kurzarbeit
In Betrieben mit Betriebsrat ist die Einführung von Kurzarbeit mitbestimmungspflichtig.
Rechtsgrundlage:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§87 BetrVG
Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei:
- Beginn der Kurzarbeit
- Dauer der Kurzarbeit
- Verteilung der Arbeitszeit
- Auswahl betroffener Bereiche
Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist Kurzarbeit grundsätzlich nicht möglich.
Betriebsvereinbarung Kurzarbeit
Häufig wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
Typische Inhalte:
- Beginn
- Ende
- betroffene Bereiche
- Verteilung der Arbeitszeit
- Informationspflichten
Siehe:
Aufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Liegt tatsächlich ein Arbeitsausfall vor?
- Sind Alternativen geprüft worden?
- Ist die Verteilung gerecht?
- Werden Beschäftigte ausreichend informiert?
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Fragen beantworten
- Beschäftigte informieren
- Stimmungen aufnehmen
- den Betriebsrat unterstützen
- Sorgen der Beschäftigten weitergeben
Auswirkungen auf Beschäftigte
Einkommen
Das Einkommen sinkt in der Regel.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird reduziert.
Urlaub
Urlaubsansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden.
Sozialversicherung
Beschäftigte bleiben grundsätzlich sozialversichert.
Kurzarbeit und Kündigungen
Kurzarbeit soll Kündigungen vermeiden.
Trotzdem können unter bestimmten Voraussetzungen später betriebsbedingte Kündigungen möglich sein.
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsbedingte Kündigung
Typische Probleme
- Einkommensverluste
- ungleiche Verteilung
- mangelnde Information
- Unsicherheit über die Zukunft
- fehlerhafte Einführung
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen verliert aufgrund eines Auftragsrückgangs einen erheblichen Teil seiner Auslastung.
Statt Beschäftigte zu entlassen:
- wird Kurzarbeit eingeführt,
- die Arbeitszeit reduziert,
- Kurzarbeitergeld beantragt.
Dadurch bleiben die Arbeitsplätze erhalten, bis sich die wirtschaftliche Lage verbessert.
Typische Fragen von Beschäftigten
Muss ich Kurzarbeit akzeptieren?
Nur wenn eine rechtliche Grundlage besteht.
Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfach anordnen?
Nein.
In der Regel sind Mitbestimmung oder Zustimmung erforderlich.
Bekomme ich weiterhin Lohn?
Für die geleistete Arbeit erhältst du Entgelt.
Für den Ausfall erhältst du Kurzarbeitergeld.
Kann ich während der Kurzarbeit gekündigt werden?
Grundsätzlich ja, aber Kurzarbeit soll gerade Kündigungen vermeiden.
Merksatz
Kurzarbeit dient dazu, vorübergehende Krisen zu überbrücken und Arbeitsplätze zu sichern. Sie darf nicht einseitig angeordnet werden und unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Bezug zu Knoten
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§87 BetrVG
- Betriebsrat
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Arbeitszeit
- Vertrauensleute
- Tarifvertrag
Praxisrelevanz
Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente zur Beschäftigungssicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Für Betriebsräte gehört sie zu den mitbestimmungsintensivsten Themen, da Arbeitszeit, Einkommen und Zukunftsperspektiven vieler Beschäftigter unmittelbar betroffen sind.