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Kurzarbeit

Kurzbeschreibung

Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Während der Kurzarbeit erhalten Beschäftigte für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit.


Ziel der Kurzarbeit

  • Arbeitsplätze sichern
  • Entlassungen vermeiden
  • wirtschaftliche Krisen überbrücken
  • Fachkräfte im Unternehmen halten
  • vorübergehende Auftragsrückgänge ausgleichen

Was ist Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert.

Beispiele:

  • 40 Stunden → 30 Stunden pro Woche
  • 35 Stunden → 20 Stunden pro Woche
  • vollständiger Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null)

Die Beschäftigten arbeiten weniger, bleiben aber weiterhin beschäftigt.


Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträge

Voraussetzungen für Kurzarbeit

Kurzarbeit ist nur zulässig, wenn:

Erheblicher Arbeitsausfall

Beispiele:

  • Auftragsmangel
  • Lieferengpässe
  • wirtschaftliche Krisen
  • Naturereignisse

Vorübergehender Arbeitsausfall

Der Arbeitsausfall darf nicht dauerhaft sein.


Unvermeidbarkeit

Der Arbeitgeber muss zuvor andere Möglichkeiten prüfen.

Beispiele:

  • Arbeitszeitkonten
  • Urlaubsplanung
  • Versetzungen

Rechtliche Grundlage

Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden.

Erforderlich ist:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Zustimmung der Beschäftigten

Kurzarbeitergeld (KUG)

Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Es soll einen Teil des Verdienstausfalls ausgleichen.


Höhe des Kurzarbeitergeldes

Grundsätzlich:

  • 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
  • 67 % bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind

Die genaue Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.


Kurzarbeit Null

Bei Kurzarbeit Null entfällt die Arbeitsleistung vollständig.

Beschäftigte:

  • arbeiten nicht
  • bleiben beschäftigt
  • erhalten Kurzarbeitergeld

Einführung von Kurzarbeit

In Betrieben mit Betriebsrat ist die Einführung von Kurzarbeit mitbestimmungspflichtig.

Rechtsgrundlage:

Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§87 BetrVG


Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei:

  • Beginn der Kurzarbeit
  • Dauer der Kurzarbeit
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Auswahl betroffener Bereiche

Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist Kurzarbeit grundsätzlich nicht möglich.


Betriebsvereinbarung Kurzarbeit

Häufig wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Typische Inhalte:

  • Beginn
  • Ende
  • betroffene Bereiche
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Informationspflichten

Siehe:

Betriebsvereinbarung


Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat sollte prüfen:

  • Liegt tatsächlich ein Arbeitsausfall vor?
  • Sind Alternativen geprüft worden?
  • Ist die Verteilung gerecht?
  • Werden Beschäftigte ausreichend informiert?

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • Fragen beantworten
  • Beschäftigte informieren
  • Stimmungen aufnehmen
  • den Betriebsrat unterstützen
  • Sorgen der Beschäftigten weitergeben

Auswirkungen auf Beschäftigte

Einkommen

Das Einkommen sinkt in der Regel.


Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird reduziert.


Urlaub

Urlaubsansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden.


Sozialversicherung

Beschäftigte bleiben grundsätzlich sozialversichert.


Kurzarbeit und Kündigungen

Kurzarbeit soll Kündigungen vermeiden.

Trotzdem können unter bestimmten Voraussetzungen später betriebsbedingte Kündigungen möglich sein.

Siehe:

Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsbedingte Kündigung


Typische Probleme

  • Einkommensverluste
  • ungleiche Verteilung
  • mangelnde Information
  • Unsicherheit über die Zukunft
  • fehlerhafte Einführung

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen verliert aufgrund eines Auftragsrückgangs einen erheblichen Teil seiner Auslastung.

Statt Beschäftigte zu entlassen:

  • wird Kurzarbeit eingeführt,
  • die Arbeitszeit reduziert,
  • Kurzarbeitergeld beantragt.

Dadurch bleiben die Arbeitsplätze erhalten, bis sich die wirtschaftliche Lage verbessert.


Typische Fragen von Beschäftigten

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren?

Nur wenn eine rechtliche Grundlage besteht.


Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfach anordnen?

Nein.

In der Regel sind Mitbestimmung oder Zustimmung erforderlich.


Bekomme ich weiterhin Lohn?

Für die geleistete Arbeit erhältst du Entgelt.

Für den Ausfall erhältst du Kurzarbeitergeld.


Kann ich während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Grundsätzlich ja, aber Kurzarbeit soll gerade Kündigungen vermeiden.


Merksatz

Kurzarbeit dient dazu, vorübergehende Krisen zu überbrücken und Arbeitsplätze zu sichern. Sie darf nicht einseitig angeordnet werden und unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Bezug zu Knoten

  • Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§87 BetrVG
  • Betriebsrat
  • Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Arbeitszeit
  • Vertrauensleute
  • Tarifvertrag

Praxisrelevanz

Kurzarbeit ist eines der wichtigsten Instrumente zur Beschäftigungssicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Für Betriebsräte gehört sie zu den mitbestimmungsintensivsten Themen, da Arbeitszeit, Einkommen und Zukunftsperspektiven vieler Beschäftigter unmittelbar betroffen sind.

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